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17.10.24
16:38 Uhr
Landtag

Die Landeszuwanderungsbeauftragte zur Bleiberechtsregelung für Jesid*innen

Nr. 16 / 17. Oktober 2024


Die Landeszuwanderungsbeauftragte zur Bleiberechtsregelung für Jesid*innen

Doris Kratz-Hinrichsen begrüßt die heute im Landtag getroffene Entscheidung, eine Aufnahmeanordnung für Jesid*innen anzustreben, und würdigt das Empowerment der Jesid*innen in Schleswig-Holstein.


Die Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Doris Kratz-Hinrichsen, begrüßt die heutige Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Landtages für eine Aufnahmeanordnung für Jesid*innen nach Paragraf 23, Absatz 1 AufenthG, und die erstmalige Anwendung dieser Norm auf eine Gruppe vulnerabler Schutzsuchender, die sich bereits in Deutschland befindet.
„Im Kontext einer Migrationspolitik, die auf Abwehr und Ausweisung orientiert ist, ist eine solche Bleiberechtsregelung nicht nur ein wichtiges humanitäres Signal aller Fraktionen im Schleswig- Holsteinischen Landtages, sondern sie kann konkret Menschenleben retten. Für die Jesid*innen und ihre Interessenvertreter*innen in Schleswig-Holstein ist diese Entscheidung ein großer Erfolg. Sie sind anlässlich des zehnten Jahrestages des Völkermordes durch den sogenannten IS aus der Opferrolle herausgetreten und haben erfolgreich für ihr Anliegen gestritten. Ich hoffe, dass auch viele andere Engagierte hieraus Mut schöpfen werden“, sagt die Landesbeauftragte.
Doris Kratz-Hinrichsen würdigt, dass der Landtag die Anregungen der Zivilgesellschaft zum Schutz von Jesid*innen in die parlamentarische Auseinandersetzung aufgenommen hat. Zum zehnten Jahrestag des Genozids an den Jesid*innen hatten sich Vereine, Initiativen und andere Interessenvertreter*innen im Sommer für eine Bleiberechtsregelung sowie ein Aufnahmeprogramm für Jesid*innen ausgesprochen und einer verschärften Abschiebepolitik in den Irak widersprochen. „Ein Einvernehmen mit dem Bund vorausgesetzt, wird es dann wichtig, dass die Regierung und ihre zuständigen Behörden, aber auch alle in der Flüchtlingshilfe tätigen Einrichtungen auf die neue Regelung aufmerksam machen, damit sie auch von Jesid*innen genutzt werden kann, die aus Angst vor Diskriminierung und Übergriffen ihre Zugehörigkeit zum Jesidentum verschleiern“, so die Landeszuwanderungsbeauftragte.