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17.10.24
16:23 Uhr
SSW

Christian Dirschauer: Wir wollen eine echte Entlastung für die Eltern

Presseinformation Kiel, den 17.10.2024

Es gilt das gesprochene Wort

Christian Dirschauer TOP 22 Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern - Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld sowie Gewährung von Sonderurlaub bei Erkrankung von Kindern anheben Drs. 20/2569

„Auch 12 bis 15-jährige brauchen im Fall einer Erkrankung häufig die Unterstützung eines Elternteils.“
Den Anspruch, Schleswig-Holstein zum familienfreundlichsten Bundesland zu machen, hat hier mehr als eine Landesregierung formuliert. Offensichtlich wurde und wird es dann aber meistens nicht besonders konkret. Denn wenn wir uns die Versorgung mit Kitaplätzen oder beispielsweise Themen wie den Ganztagsausbau, eine funktionierende Ferienbetreuung oder flexible Arbeitszeitmodelle anschauen, dann gibt es schon rein strukturell noch sehr viel Luft nach oben. Wer sich ehrlich macht, muss eins ganz nüchtern feststellen: Es ist für Eltern auch im Jahr 2024 oft noch sehr schwierig, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen und dabei den eigenen Ansprüchen zumindest ansatzweise gerecht zu werden.
Als Vater von drei Kindern kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen, dass ein Familienalltag trotz eingespielter Routinen stressig sein kann. Den Elternwunsch nach einer wirklich verlässlichen Kinderbetreuung kann ich persönlich zum Beispiel sehr gut nachvollziehen. Aber dieses Thema haben wir ja vor allem im Kitakontext schon sehr oft diskutiert. Ganz grundsätzlich braucht man aber sicher nicht viel Fantasie, um sich vorzustellen zu können, dass es die Abläufe ganz schön durcheinanderwirbeln kann, wenn ein Kind erkrankt und zuhause bleiben muss. Denn je nach Alter und Symptomatik kann damit ein ganz erheblicher Betreuungsaufwand verbunden sein. Und der kann dann zumindest für einen Elternteil das Arbeiten erschweren oder auch unmöglich machen. Wenn auch nur in einem begrenzten Umfang, haben Eltern in solchen Fällen bekanntlich die Möglichkeit, der Arbeit fernzubleiben, um sich um ihr krankes Kind zu kümmern. Der dann bestehende Anspruch auf Krankengeld oder im Falle von beamtetem Personal auf Sonderurlaub ist im Paragrafen 45 SGB V beziehungsweise Paragrafen 13 der Sonderurlaubsverordnung geregelt. Demnach besteht ein Anspruch auf Krankengeld oder Sonderurlaub, wenn es nach ärztlichem

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Zeugnis erforderlich ist, dass die Betroffenen zuhause bleiben müssen, um die Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten Kindes zu gewährleisten. Mittlerweile kann ein Elternteil diese Leistung für 15 Tage im Jahr beantragen. Alleinerziehende, die hier natürlich ganz besonders gefordert sind, haben Anspruch auf 30 Tage je Kind. Noch dazu können Elternteile mit mehr als zwei Kindern für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten. Für Alleinerziehende gilt eine analoge Regelung, so dass sie für bis zu 70 Tage Anspruch haben.
Diese Regelung ist gut und richtig. Sie geht aber aus Sicht des SSW nicht weit genug. Aus unserer Sicht ist es nicht ausreichend, wenn nur Familien bzw. Eltern von Kindern im Alter von bis zu 12 Jahren anspruchsberechtigt sind. Die Annahme, nach der sich ältere Kinder oder Jugendliche im Krankheitsfall selbstständig versorgen können, halte ich für zu pauschal und in vielen Fällen auch für falsch. Mir ist völlig klar, dass man unterschiedlich stark erkranken kann. Und das Entwicklungsniveau von 12 bis 15-jährigen variiert naturgemäß stark. Aber auch wenn meine Kinder noch nicht in dem Alter sind, teile ich die Einschätzung vieler Eltern und des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte, nach der eben auch 12 bis 15-jährige im Krankheitsfall oft noch auf Pflege und Betreuung oder Unterstützung angewiesen sind. Deshalb haben wir die entsprechende Erweiterung in den vorliegenden Antrag gegossen. Und das schöne ist: Neben dem hierfür nötigen Einsatz auf Bundesebene kann die Landesregierung auch selbst in die Umsetzung gehen und die entsprechende Sonderurlaubsverordnung für das beamtete Personal anpassen. Das wäre ein einfacher, aber effektiver Beitrag für mehr Familienfreundlichkeit.
Noch dazu wäre es eine echte Entlastung für die Eltern, denn was passiert denn heute in der Realität, wenn ein Kind ab 12 Jahren erkrankt; entweder nimmt ein Elternteil Erholungsurlaub, was fatal ist, da es für viele Eltern sowieso schon schwer genug ist, die jährlichen Ferienzeiten abzudecken -und auch nicht jeder Arbeitgeber spielt hier mit- oder die Eltern werden sozusagen in die Illegalität gedrängt und melden sich selbst krank, um ihr erkranktes Kind zu betreuen. Das ist doch alles andere als Familienfreundlichkeit – ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/