Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.10.24
13:26 Uhr
SPD

Kai Dolgner zu TOP 7: Kommunaler Finanzausgleich: Die Finanzpolitische A20 der CDU

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 16. Oktober 2024
Kai Dolgner Kommunaler Finanzausgleich: Die Finanzpolitische A20 der CDU TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung (Drs. 20/2528)
„Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
10 Jahre ist es nun her, dass die Küstenkoalition sich nach 40 Jahren Reformstau auf dem Weg gemacht hat, die Kommunalfinanzen neu zu regeln. Was haben die Kollegen von der CDU – insbesondere die Kollegen Koch und Günther - rumgetönt. Der Kreis Stormarn würde zugunsten der unwirtschaftlich arbeitenden kreisfreien Städte ins Unglück gestürzt. Die Kampagne ging sogar so weit, dass die Kollegen von Pein und Habersaat bis ins Privatleben hinein unter Druck gesetzt worden. Sie haben damals eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes erwirkt, das vor allem die Sorgfalt der Bedarfsermittlung kritisiert hat. Das ist in Ordnung. Nicht in Ordnung war ihre Darstellung, dass wir die Mittelverteilung zugunsten der zentralen Orte und zu Lasten der Kreise manipuliert hätten. Das Gericht hat das Gegenteil festgestellt: „Mit dem Urteil vom 27. Januar 2017 wurden Kernstücke des neuen Regelwerks bestätigt. Darüber hinaus stellt das Urteil bei einer ganzen Reihe weiterer angegriffener Bestandteile des FAG klar, dass diese verfassungsgemäß Bestand haben“ Es folgte dann eine Aufzählung aller öffentlich angegriffen Punkte. Das war ein Zitat der Begründung ihrer FAG-Reform.
Aber hat der edle Ritter vom Silbernen Schwan, Tobias Koch, denn wenigsten das schreiende Unrecht am Kreis Stormarn rückgängig gemacht? Die von Daniel Günther großspurig angekündigte Reform kam mit minimalen Änderungen nach dem Komma zum gleichen Ergebnis wie schon die Küstenkoalition und der edle Ritter musste mit leerem Säckchen nach Stormarn zurückreiten.
Ja das Gericht hat zudem festgestellt, dass auch das Land seine eigenen Bedarfe ins Verhältnis zu den kommunalen setzen muss. Hatte als Oppositionsführer Daniel Günther noch 100 Mio. mehr für die Kommunen gefordert, kam Ihre eigene Bedarfsermittlung ergab sogar auf 186 Mio. Haben sie das in Zeiten voller Kassen gedeckt? Nein! Sie haben sich erneut gedrückt und den Ausgleich auf 2028 verschoben. Vermutlich kommt er nie.
Aber auch Ihr FAG eine Sorgfaltsrüge des Landesverfassungsgerichtes wegen mangelnder Bedarfsermittlung kassiert. Na sowas.

1 Lustigerweise kommt von Ihnen beauftragte Gutachter wiederholt zu dem Ergebnis, dass die Höhe unserer Mittelzuweisung an die zentralen Orte der Küstenkoalition völlig in Ordnung ist. Liebe CDU, was ist eigentlich aus Ihrem damaligen Manipulationsvorwurf geworden? Der war Quatsch und das wissen Sie auch!
Oder um es mit den Worten von Herrn Koch zu sagen: “Das können Sie ruhig einmal zugeben.“
Und nun sorgen Sie auch noch dafür, dass diese - ach so manipulative Aufteilung – weitere sechs Jahre fortbesteht. Der Grund? Eine mangelnden Datenbasis! Komisch in der Opposition war nach einem Jahr Herrn Koch keine Datenbasis gut genug. Nun hatten Sie 10 Jahre Zeit! Und nun müssen Sie feststellen, dass ihre Datenbasis nicht einmal für die anstehende Evaluation ausreicht? Wir haben damals jährlich evaluiert Herr Koch!
Sie haben 10 Jahre Zeit gehabt, ihre eigenen hohen Ansprüche - an andere - selbst zu erfüllen! Sie sind kläglich damit gescheitert! Der kommunale Finanzausgleich ist ihre finanzpolitische A20! Positiv ist die Änderung im Gemeindewirtschaftsrecht. Im Gesetzentwurf beziehen sie sich auf die erfolgreiche Gemeindewirtschaftsreform der Küstenkoalition 2016 und wollen sogar noch die wirtschaftliche Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen erweitern. Moment, war das nicht böse Staatswirtschaft? Nun gut, auch sie dürfen, wie bei den zentralen Orten klüger werden. Hoffentlich hält das mit dem klüger werden an.
Den Rosstäuscherpreis 2024 verdient die Streichung der Städtebauförderung. Mittlerweile haben sie wohl auch festgestellt, dass bei Streichung der Landesmittel auch die Bundesmittel wegfallen würden. Hätten sie auch vorher wissen können. Obwohl sie die 186 Mio. kommunale Unterfinanzierung nicht ausgeglichen haben, erhöhen sie jetzt die Lücke noch, indem sie den „Landesanteil“ durch Ihren Rollgriff in die kommunalen Kassen gegenfinanzieren. Sie verkaufen hier damit den Kommunen ihr eigenes Pferd! Ihre Lösung ist im Lichte ihres eigenen FAG-Urteils sachfremd und eventuell verfassungswidrig, oder haben Sie ein Gutachten, dass die Bedarfe der Kommunen für andere Aufgaben um 20 Mio. gesunken sind? Sie haben die 186 Mio. ihrer letzten Bedarfsermittlung noch nicht mal ausgeglichen und erhöhen die Lücke noch. Grundsätzlich sind willkürliche Kürzungen zu Lasten der Kommunen ohne vertikale Bedarfsermittlung sind nicht mehr zulässig! Diese Entscheidung haben Sie selbst erwirkt aber sie wollen sie offenbar nicht verstehen!
„(zum Beispiel …die Nichtberücksichtigung der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Berücksichtigung der Bedarfe für Theater und Orchester, die Verwendung fiktiver – nicht differenzierter – Hebesätze, …, der Soziallastenfaktor einschließlich all seiner Bestandteile, die Berechnung der Finanzkraft von Kreisen und kreisfreien Städten).““



2