Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
16.10.24
13:04 Uhr
SSW

Lars Harms: Daseinsvorsorge gehört in kommunale Hände

Presseinformation Kiel, den 16. Oktober 2024

Es gilt das gesprochene Wort.


Lars Harms TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Gemeindeordnung Drs.20/2528
„Es bleibt festzuhalten, dass es vor allem bei der Frage von Integration und Partizipation sicherlich noch Luft nach oben gibt, aber alles in allem hat man hier gute Lösungen gefunden, um der kommunalen Familie den Rücken zu stärken.“
Einige Gemeinden im Land haben gegen das Finanzausgleichsgesetz – umgangssprachlich auch oft FAG genannt – geklagt. Die Klage oder die Klagen hatten Erfolg, sodass die Landesregierung nun einen Gesetzesentwurf vorlegt, der eine Reihe an Änderungen beinhaltet. Dabei geht es um verschiedene Dinge. Zuerst möchte ich auf den Punkt eingehen, in dem es um das Miteinander der Kommunen geht, die sozusagen in einer Nachbarschaft leben. Wir alle kennen diese Ausgangslage. Es gibt größere Kommunen, dann wieder kleinere Kommunen, die daran angrenzen. Ein buntes Gemisch aus größeren und kleineren Orten. Dabei übernehmen die größeren Orte oftmals Versorgungsfunktionen, von denen auch die umliegenden Orte profitieren. Bei uns in der Fraktion haben wir an dieser Stelle von kommunizierenden Röhren gesprochen. Wenn der zentrale Ort mehr Geld bekommt, dann bekommen die anderen Gemeinden weniger. So weit so gut, wenn nicht der Vorwurf bestünde, dass es keine ausreichende Begründung für die finanzielle Besserstellung der zentrale Orte gäbe. Deshalb wurde nun ein Gutachten vorgelegt und es hat eine Bewertung stattgefunden. Das ist eine gute Sache, vor allem, weil man nun mit dem Gesetz hier einen Weg aufzeigt, für eine faire Verteilung der Mittel und die dann hoffentlich auch eine Befriedung mit sich führt. Die Landesregierung hat die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass hier die Rahmenbedingungen stimmen und der vorliegende Gesetzentwurf zeugt eben von genau diesem Ansatz. Das unterstützen wir.
Eine weitere Sache, die im vorliegenden Entwurf vereinbart wurde, bezieht sich ganz explizit auf das Thema Integration. Bisher wurden für den Bereich Integration und Teilhabe 13 Millionen Euro veranschlagt. Nun sollen es zwei Millionen mehr werden. Entscheidend ist dabei, dass die Summe dauerhaft veranschlagt ist und das unabhängig von der Anzahl an Menschen, die zu uns kommen.



( ( 2
Da sind immer mal wieder Aufwüchse oder auch abnehmende Zahlen zu verzeichnen. Die Aufgabe der Integration bleibt jedoch und das ist das Entscheidende. Nur so kann Stabilität erreicht werden und Strukturen können dauerhaft etabliert werden. Das ist für die tagtägliche Arbeit eine ganz wichtige Erkenntnis, auch um Fachkräfte zu gewinnen oder bestehendes Personal halten zu können. Dazu gehört aber auch, dass die rechtlichen Grundlagen dann angepasst werden. Hierfür haben wir ja schon einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Integrations- und Teilhabegesetzes vorgelegt, der die Integrationsstrukturen tatsächlich stärkt. Ich kann nur davor warnen, diese bedeutsame Aufgabe zu unterschätzen. Integration- und Teilhabe kann nicht einfach nur nebenbei laufen und von selbst sowieso nicht. Hier braucht es zukunftsfeste Strukturen und entsprechende rechtliche Grundlagen. Wie die aussehen können, dazu haben wir unsere Vorschläge bereits eingereicht.
Abschließend möchte ich noch einige Worte zur Gemeindeordnung loswerden. Dabei geht es um eine Liberalisierung, nämlich Kommunen künftig die Möglichkeit zu geben, eigenständig Leitungen und Trassenbau wie etwa bei der Erstellung eines Wärmenetzes, selbst zu planen, zu verlegen und zu unterhalten. Die kommunale Familie kennt meistens die Gegebenheiten vor Ort am besten und weiß daher, was den Bürgerinnen und Bürgern in der Kommune am besten dient. Wir als SSW sind davon überzeugt, dass es gut ist, wenn die Daseinsvorsorge in kommunalen Händen liegt. Und nochmal der Hinweis, dies verstehe ich als Öffnung und nicht als Verpflichtung. Externe dürfen weiterhin engagiert werden. Nun soll die Entscheidungsfreiheit ein Stück größer werden und damit unterstützen wir die Kommunen, bei diesen wirklich maßgebenden Entscheidungen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass es vor allem bei der Frage von Integration und Partizipation sicherlich noch Luft nach oben gibt, aber alles in allem hat man hier gute Lösungen gefunden, um der kommunalen Familie den Rücken zu stärken.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/