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15.10.24
14:32 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Oktober

Nr. 104 / 15. Oktober 2024


Themen der Plenarsitzung: Beratung des Haushalts 2025, verpflichtende Sprachtests für Vierjährige, Umsetzung von Maßnahmen in der Migrationspolitik, Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden sowie Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Zu seiner 26. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 16. Oktober, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Beratung über den Haushalt für das Jahr 2025, die Einführung flächendeckender verpflichtender Sprachtests für Vierjährige, die Umsetzung der von Schleswig-Holstein im Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen in der Migrationspolitik, die Auflegung eines neuen Landesaufnahmeprogramms für Êzîdinnen und Êzîden und die erste Lesung eines Gesetzentwurfes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.


Mittwoch, 16. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 5+6+26: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025), Gesetzentwurf der Landesregierung – Finanz- ministerium (Drs. 20/2500), Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2025, Gesetzentwurf 2



der Landesregierung – Finanzministerium (Drs. 20/2501), Hände weg vom Versorgungssi- cherungsfonds, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2575), Aktuelle Stunde, geplanter Auf- ruf 10 Uhr, geplante Redezeit 120 Minuten

Schwache Konjunktur, einbrechende Steuereinnahmen und steigende Zinsen: Die schwarz-grüne Landesregierung legt dem Landtag ihren Haushaltsentwurf für 2025 unter schwierigen Rahmenbedingungen vor. Trotz Einsparungen gibt es eine Deckungslücke, die mit neuen Schulden gefüllt werden soll. Die Opposition moniert, dass erneut ein Not- kredit geplant ist.
17,02 Milliarden Euro soll das Land nach Willen von CDU und Grünen im kommenden Jahr ausgeben. Dem stehen Einnahmen von 16,44 Milliarden Euro gegenüber. Die Lücke von rund 580 Millionen Euro will das Land aus Rücklagen und mit einer Kreditaufnahme von 298 Millionen Euro decken. Außerdem sollen die Ministerien in ihren Bereichen Geld sparen, insgesamt 217 Millionen Euro. Vorgesehen sind beispielsweise Kürzungen von 78 Millionen Euro bei der Unterbringung von Flüchtlingen, ein Minus bei der Städtebauförde- rung von 20 Millionen Euro sowie weniger Zuschüsse an das Uniklinikum UKSH. Es soll zudem kein Geld mehr in den Versorgungsfonds für Landesbeamte fließen.
Einen Teil der Nettokreditaufnahme will die Landesregierung auch im Jahr 2025 mit einem Notkredit bestreiten. 116,4 Millionen Euro soll das Land aufnehmen, um die Folgen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine abzufedern. Mit dem Geld sollen „ausschließlich“ Maßnahmen finanziert werden, die im „unmittelbaren Zusammenhang“ mit dem russischen Überfall stehen, etwa die Versorgung und Integration von Flüchtlingen, das „Erfordernis der Energieunabhängigkeit“ sowie Maßnahmen gegen „neuartige Sicherheitsbedrohun- gen“.
Mit der Ausrufung einer Notlage kann der Landtag die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse aushebeln und zusätzliche Kredite genehmigen. Dazu ist eine Zweidrit- tel-Mehrheit notwendig, über die Schwarz-Grün aus eigener Kraft verfügt. Die Aufnahme von Notkrediten ist rechtlich und politisch umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr dieser Praxis mit einem Urteil zur Haushaltspolitik des Bundes enge Grenzen gesetzt. Die Fraktionen von SPD und FDP im Landtag klagen derzeit vor dem Landesverfassungsgericht gegen den Landeshaushalt für 2024, der mit mehreren Notkre- diten finanziert wird.
Die Landesregierung verweist auf die Begleitumstände. Neben der Wirtschaftsflaute und den hohen Zinsen seien dem Land Extrakosten durch Beschlüsse auf Bundesebene ent- standen, etwa wegen der Wohngelderhöhung und des Deutschlandtickets. Dazu gebe es weitere „Steuermindereinnahmen aufgrund von Änderungen von Bundesgesetzen“.
Dennoch setze das Land politische Schwerpunkte. So sollen 27 Millionen Euro zusätzlich in den Bildungsbereich investiert werden, etwa in den Übergang von der Kita zur Grund- 3


schule und in die Hochschulen. Rund 60 Millionen Euro sollen zusätzlich an die Kitas ge- hen. Die Zuschüsse für den Wohnungsbau werden in den Jahren 2025 und 2026 um ins- gesamt 200 Millionen Euro angehoben. Mit zehn Millionen Euro soll die innere Sicherheit gestärkt werden, etwa die Drohnenabwehr und die Ausstattung der Polizei. Extra-Geld soll auch in die Bereiche Wasserstoffstrategie, Biodiversität und Wärmenetze gehen.
Aus der Opposition kamen bereits kritische Anmerkungen. Die SPD sprach von einem „Of- fenbarungseid, dass die Landesregierung es nicht schafft, ohne Kredite auszukommen“. Es stehe erneut im Raum, ob dieser Haushalt verfassungsgemäß sei. Auch die FDP hält den Haushalt wegen des geplanten Notkredits für verfassungswidrig und kritisiert Kürzun- gen bei der beruflichen Bildung und der Unterrichtsversorgung. Der SSW warnte davor, an den falschen Stellen zu kürzen, etwa bei der Städtebauförderung.
FDP und SSW fordern zudem in einem gemeinsamen Antrag, keine Abstriche beim Ver- sorgungssicherungsfonds vorzunehmen, aus dem das Land die medizinische Betreuung in ländlichen Regionen unterstützt. Positive Rückmeldungen kamen aus den Koalitionsfrakti- onen. Es werde „sinnvoll konsolidiert und in wichtigen Bereichen weiter investiert“, hieß es bei der CDU. Nach Auffassung der Grünen werden „klare Schwerpunkte gesetzt“. Dies sei „ein wichtiges Signal für Schleswig-Holstein“.


TOP 3: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Hol- stein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/2309), Ausschussüberweisung am 19. Juli 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/2561)


TOP 7: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Ge- meindeordnung, Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Inneres, Kommuna- les, Wohnen und Sport (Drs. 20/2528), geplanter Aufruf 12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minu- ten


TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetz- entwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2574), geplanter Auf- ruf 15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Ehrenamtlich Engagierte in Gemeinderäten und Kreistagen können voraussichtlich bald auch per Bild- und Tonübertragung an den Sitzungen der Kommunalgremien teilnehmen, wenn ihre persönliche Teilnahme nicht möglich ist – etwa aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen. Das sieht ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen vor, der 4


nun in Erster Lesung im Landtag beraten wird. Die Koalition schlägt entsprechende Ergän- zungen der Gemeindeordnung und der Kreisordnung vor. Dennoch soll die persönliche Teilnahme aber die Regel sein. Reine Videokonferenzen, wie etwa während der Corona- Pandemie, sollen eine Ausnahme in Krisenzeiten bleiben.
Laut dem Entwurf sollen die Kreise und Gemeinden entsprechende Regelungen in ihren Hauptsatzungen verankern, die auch auf Ausschüsse und Beiräte ausgeweitet werden können. Die Regelung soll zum Jahresbeginn 2027 zur Pflicht werden, die Kommunen können sie aber auch schon vorher anwenden, wenn sie dies wünschen.
Wer der Sitzung aus der Ferne beiwohnen will, muss dies spätestens zwei Tage vor dem Termin ankündigen. Die Videoübertragung muss so sicher sein, dass auch bei nichtöffent- lichen Tagesordnungspunkten die Vertraulichkeit gewahrt bleibt. Stehen Wahlen an, so ist eine Teilnahme per Mikrofon und Bildschirm allerdings nur möglich, wenn kein anderes Mitglied dagegen Einspruch erhebt. Bei der konstituierenden Sitzung muss jedes Mitglied vor Ort sein. Und: Der oder die Vorsitzende muss grundsätzlich persönlich anwesend sein.
Mit dieser Neuregelung „wird den veränderten gesellschaftlichen Realitäten Rechnung ge- tragen und zugleich ein Anreiz geschaffen, dass sich weitere Menschen – gerade auch Frauen – um ein kommunales Mandat bewerben“, betonen die Koalitionsfraktionen. Auf diese Weise könne ein Beitrag „nicht nur zur Erhöhung des Frauenanteils in kommunalen Vertretungen geleistet werden, sondern auch zur Sicherung einer ausreichenden Anzahl von Kandidatinnen und Kandidaten im Rahmen von Kommunalwahlen“.
Die Teilnahme einzelner Mitglieder per Bild- und Tonübertragung wird zudem gegenüber der bereits bestehenden Möglichkeit abgegrenzt, eine komplette Sitzung im Falle einer Naturkatastrophe oder einer Pandemie per Videokonferenz abzuhalten. Dies steht den Kommunalvertretungen seit der Corona-Pandemie offen. Es soll demnach aber „ein Instru- ment zur Sicherung der Handlungsfähigkeit der Gemeinden in außergewöhnlichen Notla- gen“ bleiben, denn es handele sich um „eine absolute Ausnahmevorschrift“. Die Prüfung, ob eine reine Video-Sitzung nötig ist, habe „besonders sorgfältig zu erfolgen“. Der Zugang der Öffentlichkeit per Internet muss gewährleistet sein.

TOP 29: 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Noch ist viel zu tun!, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2581), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung das „Übereinkommen der Vereinten Nati- onen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die UN-Behindertenrechtskon- vention (UN-BRK), sowie das dazugehörige Zusatzprotokoll angenommen. Im Kern ver- pflichtet das Abkommen die Vertragsstaaten dazu, ihren Bürgerinnen und Bürgern mit Be- hinderung die Menschenrechte in vollem Umfang zu gewähren. In Deutschland ist die UN- BRK seit 2009 in Kraft. Anlässlich dieses 15-ährigen Jubiläums ruft die SPD-Landtagsfrak- tion dazu auf, weiterhin politisch und gesellschaftlich an ihrer Umsetzung zu arbeiten. 5


Denn, so die Sozialdemokraten: „15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK ist festzu- stellen, dass Schleswig-Holstein bei der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen die Ziele nicht erreicht hat.“
Ein hervorgehobenes Anliegen in dem Antrag der Oppositionsfraktion ist die zukünftige barrierefreie Übertragung der Landtagssitzungen, so dass auch gehörlose und schwerhö- rige Menschen die Debatten verfolgen können. Auch Pressekonferenzen sollten immer in Gebärdensprache übersetzt werden. Und die Landesregierung wird mit einem sieben Punkte Katalog aufgefordert, sich ihrerseits stärker für die Inklusion und Selbstbestim- mung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen. Genannt werden etwa die flächen- deckende Versorgung mit inklusiven Kitas und Schulen, die Schaffung barrierefreien und bezahlbaren Wohnraums, die Beseitigung des Personal- und Fachkräftemangels in der Pflege oder ein offener, integrativer Zugang zum Arbeitsmarkt für gehandicapte Men- schen.

TOP 12: Ersatzwahl eines ordentlichen Mitglieds für den Wahlkreisausschuss des Schles- wig-Holsteinischen Landtages, Wahlvorschlag der Fraktion der CDU (Drs. 20/2580)


TOP 19: Abschied vom Briefkasten – Konsequente Digitalisierung von Förderprogrammen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2493), geplanter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 15: Umstiegsberatung in Schleswig-Holstein weiterführen, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2468(neu)), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 16: Mündlicher Bericht: ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2478), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Donnerstag, 17. Oktober, 10 bis 18 Uhr

TOP 21+48: Flächendeckende verpflichtende Sprachtests für Vierjährige, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2563), Übergang Kita-Grundschule gemeinsam gestalten, Kompetenz- förderung in den Blick nehmen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen 6



(Drs. 20/1237), Landtagsbeschluss vom 13. Juli 2023, Bericht der Landesregierung - Ministe- rium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2457) geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU) für das Jahr 2023 attestiert den Schülerinnen und Schülern der vierten Klasse im deutschen Bildungssystem eine sich seit zwanzig Jahren stetig verschlechternde Lesekompetenz. Jedes vierte Kind erreiche dem- nach nicht einmal den Mindeststandard beim Lesen, der für erfolgreiches Lernen nötig wäre. Und auch die letzte PISA-Studie kam zu dem Ergebnis, dass deutsche Schülerinnen und Schüler schlechter Lesen können als je zuvor. Vor diesem Hintergrund fordert die SPD-Fraktion die Landesregierung jetzt auf, „noch in diesem Jahr den Zeitplan für die Ein- führung eines flächendeckenden verpflichtenden Sprachscreenings für Viereinhalbjährige vorzulegen“.
Darin enthalten sein sollen demnach „Informationen über die teilnehmenden Kitas und Grundschulen, über die Erfassung von Kindern, die keine Kita besuchen und über die Art und den Umfang der verbindlichen Fördermaßnahmen“. Laut einer aktuellen Ifo-Erhebung sind in Deutschland 81 Prozent der Befragten für verpflichtende Sprachtests mit vierein- halb Jahren und gegebenenfalls verpflichtenden Deutschunterricht.
Am Montag vor der Landtagstagung teilte das Bildungsministerium bereits mit, dass die Koalition bis zum Schuljahr 2028/2029 die Sprachtests und die sprachliche Förderung auf alle Kitas ausweiten will. So soll bei sprachlichen Defiziten schneller Hilfe erfolgen. Die Perspektiv-Kitas sollen n räumlicher Nähe zu den gleichnamigen Schulen entstehen. „Bil- dungsökonomisch ist heute vollkommen unstreitig, dass die frühen Investitionen in das Bil- dungssystem die entscheidenden und die effizientesten Investitionen sind“, sagte Bil- dungsministerin Karin Prien (CDU). Ein Schwerpunkt müsse auf der Sprachförderung lie- gen, die die Wissenschaft als Schlüssel für den späteren Bildungserfolg erkannt habe.
Das Bildungsministerium plant 20 zusätzliche Stellen ab 2025 für Grundschulen ein. Kos- tenpunkt: eine Million Euro pro Jahr. Für die Einrichtung der Perspektiv-Kitas will das Land jährlich zwei Millionen Euro bereitstellen. Ab März sollen bis zu 50 Perspektiv-Kitas star- ten.
Ein weiteres, mit den Sprachtests einhergehendes Thema der Debatte ist die Vorstellung eines Regierungsberichts mit dem Titel: „Übergang Kita-Grundschule gemeinsam gestal- ten, Kompetenzförderung in den Blick nehmen“. Auch hierin kündigt die Landesregierung an, mit neuen Perspektiv-Kitas und Sprachtests für Viereinhalbjährige den Übergang von der Kita in die Schule erleichtern zu wollen. „Wir haben den Anspruch, dass Kinder die besten Voraussetzungen für den Übergang von der Kita in die Schule haben“, sagt Sozial- ministerin Aminata Touré (Grüne). „Dafür verbessern wir die Förderstrukturen im Kita-Be- reich weiter und legen einen besonderen Wert auf die sprachliche Diagnostik und Bil- dung.“ 7



TOP 32: Die von Schleswig-Holstein im Bundesrat vorgeschlagenen Maßnahmen in der Mig- rationspolitik müssen zügig umgesetzt werden, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2585), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Liberalen im Kieler Landtag begrüßen die Ende September im Bundesrat behandelte Initiative der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein zur Migrationspolitik, mit der unter anderem der Bund aufgefordert wird, Asylverfahren von Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent zu beschleunigen. Auch SPD, Grüne und CDU hatten eine daraufhin im Bundesrat getroffene Entschließung mit dem Titel „Ordnung, Steuerung, Begrenzung und Humanität in der Mig- rationspolitik sicherstellen“ unterstützt. Die FDP im Norden drängt jetzt darauf, dass die Landesregierung sich für eine zügige Verabschiedung der „genannten Maßnahmen mit den dazugehörigen Gesetzesänderungen auf Bundesebene einsetzt“.
Im Landtagsantrag heißt es zur Begründung: „Die in der Bundesratsinitiative genannten Handlungsfelder, wie zum Beispiel die Anpassung der Zuständigkeit und die Verbesse- rung der Rahmenbedingungen für Dublin-Überstellungen, die Überprüfung der Lageein- schätzungen für Herkunftsländer sowie die Ausweitung sicherer Herkunftsstaaten durch beschleunigte Asylverfahren für Herkunftsstaaten mit einer Anerkennungsquote unter fünf Prozent, können zu einer Vereinfachung von Verfahren beitragen, damit Rückführungen beschleunigt werden können und sich stärker auf tatsächlich schutzbedürftige Menschen konzentriert werden kann.“

TOP 17: Mitnahme von E-Rollern in Zügen und Bussen wieder flächendeckend ermöglichen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2491), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 18: Mündlicher Bericht über die Dänemark-Strategie des Landes Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2492), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20: Pilotierung eines zusätzlichen BAföG-Auszahlungstermins, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2552), geplanter Aufruf 12 Uhr, geplante Re- dezeit 30 Minuten TOP 13+46: Neues Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden, Antrag der Frakti- onen von SSW und SPD (Drs. 20/2465(neu)), Strategie zur Integration und Teilhabe des Lan- des Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, 8



Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/2385), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Fraktionen von SPD und SSW halten Abschiebungen von Êzîdinnen und Êzîden, bes- ser bekannt als Jesiden, in den Irak für nicht verantwortbar und fordern vom Land ein Auf- nahmeprogramm, das einen gesicherten Aufenthaltsstatus gewährleistet. Laut der Bun- deszentrale für politische Bildung leben in Deutschland über 150.000 Jesiden. Die Religion war und ist im Nahen Osten oft Verfolgungen ausgesetzt. In Deutschland hat sie eine neue Heimat gefunden. Ein weiteres Thema in der Debatte ist der Strategiebericht der Landesregierung zur Integration und Teilhabe in Schleswig-Holstein.
Das Landesaufnahmeprogramm für Jesiden soll die hier lebenden Angehörigen der Ge- meinschaft nicht nur vor Abschiebung in ihre Herkunftsländer schützen, sondern auch die Familienzusammenführung erleichtern. „Während syrische Êzîdinnen und Êzîden als Ge- flüchtete in Deutschland nach wie vor eine hohe Anerkennungsquote haben, müssen An- gehörige der êzidischen Gemeinschaft aus dem Irak wegen der Öffnung von Abschie- bungsmöglichkeiten in den Irak insgesamt mit Abschiebung rechnen“, heißt es in dem An- trag der beiden Oppositionsfraktionen.
In der weiteren Begründung des Antrags wird auf den Völkermord verwiesen, den der so- genannte Islamische Staat (IS) 2014 an den Êzîdinnen und Êzîden im Nordirak verübte. Auch heute sei die Situation alles andere als entspannt. Die Geflüchteten erwarte bei ihrer „Rückkehr in die irakisch-kurdischen Gebiete eine sehr prekäre Situation vor Ort, die die basalen Lebensgrundlagen nicht bietet.“ Das im schwarz-grünen Koalitionsvertrag bereits vorgesehene „Landesaufnahmeprogramm 500“ böte sich besonders gut für Êzîdinnen und Êzîden an.
Das Parlament wird in dieser Debatte zudem die Ausführungen der Landesregierung zu ihrem Bericht zur „Strategie zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig-Holstein“ diskutieren. Bereits Anfang Juni hatte Integrationsministerin Aminata Touré (Grüne) bei Vorstellung des Strategieentwurfs die Entwicklung von mehr als 50 neuen kurz- und lang- fristigen Maßnahmen angekündigt. „Der Entwurf der Integrationsstrategie zeigt, dass wir bereits gute Strukturen haben, die wir jetzt gezielt weiterentwickeln und insbesondere die Kommunen bei ihrer Integrationsarbeit noch stärker unterstützen wollen“, wurde sie in ei- ner Mitteilung des Ministeriums zitiert. Landesregierung, kommunale Landesverbände und Kommunen hatten sich im Oktober 2023 geeinigt, eine gemeinsame Strategie zur Integra- tion zu entwickeln.

TOP 22: Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern – Altersgrenze für die Zahlung von Krankengeld sowie Gewährung von Sonderurlaub bei Erkrankung von Kindern anheben, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2569), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 9



TOP 27: Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren, Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/2578), geplanter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



TOP 33: Investitionen in digitale Infrastruktur beibehalten, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2586), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 40+41: Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der aus- schließlichen Wirtschaftszone (AWZ), Antrag der Fraktionen von SSW und SPD (Drs. 20/615(neu)), Bericht und Beschlussempfehlung des Umwelt- und Agrarausschusses, (Drs. 20/2555), Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten, Beschlussemp- fehlung des Umwelt- und Agrarausschusses im Rahmen des Selbstbefassungsrechts ge- mäß Artikel 23 Absatz 2 Satz 2 der Landesverfassung und § 14 Absatz 1 Satz 2 der Ge- schäftsordnung (Drs. 20/2556), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 18. Oktober, 10 bis 13 Uhr

TOP 10+14: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klimaschutzge- setzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpassung weiterer Rechtsvorschriften, Gesetzentwurf der Landesregierung - Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (Drs. 20/2553), Digitale Grundlage für die Wärmewende schaffen, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2467), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 42 Minuten

Der Landtag wird in Erster Lesung eine von der Landesregierung vorgelegte Neufassung des Gesetzes für Energiewende und Klimaschutz (EWKG) beraten. Mit der Novelle will Schwarz-Grün das Ziel der Klimaneutralität 2040 gesetzlich festschreiben. Gleiches gelte für das Ziel von mindestens 45 Terrawattstunden (TWh) jährlicher Stromerzeugung an Land durch erneuerbare Energien ab dem Jahr 2030, teilte die Landesregierung bei Vor- stellung des Gesetzentwurfs Anfang Oktober mit.
Die Landesregierung reagiert mit der Gesetzesänderung nach eigenen Angaben zudem auf veränderte Rahmenbedingungen im Bund. Durch die Novellierung des Gebäudeener- giegesetzes (GEG) sowie die Verabschiedung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) wurden weitreichende Gesetzesanpassungen auch auf Landesebene notwendig. 10


Ein weiterer Teil der Debatte ist ein von der SPD vorgelegter Antrag, der dazu auffordert, „einen digitalisierten landesweiten Rahmenplan für die Wärmewende (sogenannter digita- ler Zwilling) zu erstellen“. Hierbei seien insbesondere verfügbare geologische Daten einzu- beziehen.
„Die kommunale Wärmeplanung ist aufgrund des kommunalen Betrachtungshorizontes nur bedingt geeignet, eine landesweite digitale Rahmenplanung zu ersetzen“, heißt es zur Begründung in dem Papier. Umgekehrt sei die digitalisierte Bereitstellung des geologi- schen Untergrundes und standardisierter Ansätze zu dessen thermischer Nutzung auch für eine kommunale Wärmeplanung unverzichtbar. Hierfür, so die SPD, „braucht es einen klaren projektbezogenen Ordnungsrahmen, der vom Land vorgegeben und umgesetzt werden muss und von dem auch die Kommunen profitieren können“.

TOP 25: Wolfsbestandsmanagement vorbereiten, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2573), geplanter Aufruf 10:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Vertreter der EU-Staaten haben Ende September mit der Stimme Deutschlands eine Ab- schwächung des Schutzes von Wölfen auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hatte mit ihrer Zustimmung in Brüssel ihren Kurs in der Wolfspolitik geändert. Vorgesehen ist, dass der Schutzstatus des Wolfes von streng geschützt auf geschützt gesenkt werden soll. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt diese Entscheidung in einem jetzt vorgelegten An- trag. „Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes ist richtig“, sagt der Parlamentari- sche Geschäftsführer Oliver Kumbartzky: „Die Romantisierung des Wolfes hat endlich ein Ende.“
In ihrem Antrag fordern die Liberalen von der Landesregierung nun ein „wirksames Be- standsmanagement“ für den Wolf samt Bejagung – unabhängig von angerichteten Schä- den. Zudem sollen nach dem Willen der FDP die Deiche als wolfsfreie Zonen definiert und Risse durch Hybridwölfe als Wolfsrisse anerkannt werden. Der Antrag deckt sich mit der Position der CDU auf deren Landesparteitag.
„Jetzt geht es auch in Schleswig-Holstein darum, auf die anstehenden EU-weiten Ände- rungen zu reagieren und ein wirksames Bestandsmanagement einzuführen“, so Kum- bartzky. Die fraktionsübergreifende Zustimmung des Landtages zur Aufnahme des Wolfes in das Landesjagdgesetz Ende vergangenen Jahres sei nur ein richtiger erster Schritt ge- wesen.
Die mit der CDU regierenden Grünen sehen die Forderungen nach der Begrenzung des Wolfsbestands kritisch. „Der Landesparteitagsantrag der CDU wird unserer Meinung nach einen Praxischeck nicht bestehen: selbst wenn die Berner Konvention geändert und der Wolf nur noch als geschützte Art gelistet wird, kann er noch lange nicht zum Abschuss freigeben werden“, sagte Grünen-Landeschef Gazi vergangenen Freitag. Der Wolf müsse 11


auch als geschützte Art einen guten Erhaltungszustand aufweisen, bevor er ohne Ein- schränkungen bejagt werden dürfe. Dieser sei noch nicht erreicht.
Nach Angaben des Umweltministeriums gibt es in Schleswig-Holstein derzeit ein Wolfsru- del im Kreis Segeberg. Dort fanden sich sichere Belege für zwei erwachsene Tiere, zwei sogenannte Jährlinge und acht Welpen. Daneben gibt es im Sachsenwald zwei erwach- sene Wölfe sowie ein aus zwei erwachsenen Wölfen und vier Welpen bestehendes Rudel im Bereich Langenlehsten (Kreis Herzogtum Lauenburg) und Leisterförde (Mecklenburg- Vorpommern), das sich zeitweise in Schleswig-Holstein aufhält.

TOP 44+47: Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen, Antrag der Frak- tionen von SPD und SSW (Drs. 20/1606(neu)), Landtagsbeschluss vom 24. November 2023, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integra- tion und Gleichstellung (Drs. 20/2348), Fachkräfte- und Ausbildungssituation sowie Umset- zungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnung im Bereich von Kindertageseinrich- tungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1421), Landtagsbeschluss vom 20. September 2023, Bericht der Lan- desregierung - Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleich- stellung (Drs. 20/2433), geplanter Aufruf 11:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 45: Infrastrukturbericht 2024, Bericht der Landesregierung – Finanzministerium (Drs. 20/2380), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 12


Reihenfolge der Beratung der 26. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.


angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 16. Oktober 2024 5+6 Haushaltsberatung 2025 120 10:00 +26 3 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schles- 0 12:00 wig-Holstein 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und 30 12:00 der Gemeindeordnung
11 Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften 30 15:00 29 15 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention – Noch ist viel zu tun! 30 15:30 12 Ersatzwahl eines ordentlichen Mitglieds für den Wahlkreisausschuss 0 16:00 19 Abschied vom Briefkasten – Konsequente Digitalisierung von Förderpro- 30 16:00 grammen 15 Umstiegsberatung in Schleswig-Holstein weiterführen 30 16:30 16 Mündlicher Bericht: ein Jahr Experimentierklausel in Schleswig-Holstein 30 17:00 Donnerstag, 17. Oktober 2024 21+48 Flächendeckende verpflichtende Sprachtests für Vierjährige 30 10:00 sowie Bericht Übergang Kita-Grundschule gemeinsam gestalten, Kompetenzförderung in den Blick nehmen 32 Die von Schleswig-Holstein im Bundesrat vorgeschlagenen Maßnah- 30 10:30 men in der Migrationspolitik müssen zügig umgesetzt werden 17 Mitnahme von E-Rollern in Zügen und Bussen wieder flächendeckend er- 30 11:00 möglichen 18 Mündlicher Bericht über die Dänemark-Strategie des Landes Schleswig- 30 11:30 Holstein 20 Pilotierung eines zusätzlichen BAföG-Auszahlungstermins 30 12:00
13+46 Neues Landesaufnahmeprogramm für Êzîdinnen und Êzîden 30 15:00 sowie Strategie zur Integration und Teilhabe des Landes Schleswig- Holstein 22 Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern – Altersgrenze für die Zahlung 30 15:30 von Krankengeld sowie Gewährung von Sonderurlaub bei Erkrankung von Kindern anheben 27 Auf das Mathematik-Debakel 2024 reagieren 30 16:00 33 Investitionen in digitale Infrastruktur beibehalten 30 16:30 40+41 Kein CCS in Schleswig-Holstein und deutschen Küstengewässern in der 30 17:00 ausschließlichen Wirtschaftszone sowie Carbon Management Strategie des Bundes konstruktiv begleiten Freitag, 18. Oktober 2024 10+14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewende- und Klima- 42 10:00 schutzgesetzes Schleswig-Holstein und zur Aufhebung und Anpas- sung weiterer Rechtsvorschriften sowie Digitale Grundlage für die Wärmewende schaffen 25 Wolfsbestandsmanagement vorbereiten 30 10:42 44+47 Prognose des Fachkräftebedarfs in Kindertageseinrichtungen 30 11:12 und Fachkräfte- und Ausbildungssituation sowie Umsetzungsstand von Strategien zur Fachkräftegewinnung im Bereich von Kindertageseinrich- tungen, Ganztagsbetreuung und Jugendhilfe 13


45 Infrastrukturbericht 2024 30 11:42


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein 8 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Spielbankgesetzes des Landes Schleswig-Holstein und des Gesetzes des Landes Schleswig-Holstein zur Ausführung des Staatsvertrages zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes 23 Bericht über die personelle und räumliche Situation in den Justizvollzugsanstalten 24 Bericht zum e-Sport in Schleswig-Holstein 28 Bericht zur Umsetzung und Arbeit der Kompetenzteams Inklusion 30 Lebensraumvernetzung in Schleswig-Holstein vorantreiben 34 Gemeinsame Beratung: a) Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft konstruktiv begleiten und umsetzen! b) Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter schaffen, Tierwohlcent rechtssicher einführen 35 Schonvermögen bei Pflegewohngeld erhöhen 36 Rahmenkonzept Demokratiebildung an Schulen 38 DaZ braucht gute Konzepte statt schwarz-grüner Einsparungen 42 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein 49 Sachstand, Herausforderungen und Perspektiven im Kleingartenwesen in Schleswig-Holstein 50 Zentrale medizinische Clearingstellen in Schleswig-Holstein schaffen


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:

4 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Steuerberaterinnen und Steuerberater 31 Medienbildung an Schulen braucht solide Grundlagen 37 Gemeinsame Beratung a) Kinder- und Jugendgewalt eindämmen und Hintergründe stärker beleuchten b) Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten 39 Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestalten 43 Ostseeaktivitäten der Landesregierung 2023/2024 (Ostseebericht 2024)