KORREKTUR Einladung an die Medien: Tagung „Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und Erfahrungen aus der Praxis“ am 14. Oktober, 9.30 Uhr bis 15 Uhr im Landeshaus
4 Nr. 15 / 11. Oktober 2024Einladung an die Medien: Tagung „Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und Erfahrungen aus der Praxis“ am 14. Oktober, 9.30 Uhr bis 15 Uhr im LandeshausDas IQ Netzwerk Schleswig-Holstein und das Büro der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen informieren über für den Arbeitsmarkt relevante Änderungen des Aufenthaltsrechts.In einer gemeinsamen Fachveranstaltung des regionalen IQ Integrationsnetzwerkes Schleswig- Holstein und der Landesbeauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen wird am Montag über aktuelle Änderungen und Neuerungen des Aufenthaltsrechtes im Hinblick auf die Fachkräfteeinwanderung informiert. Im Austausch mit Vertreter*innen aus der Verwaltung, der Wirtschaft und sozialen Einrichtungen sollen ein aktueller Kenntnisstand hergestellt und Erfahrungen aus der Praxis gesichtet werden.Im Zentrum der Tagung stehen ein Referat von Dr. Jan Vollmeyer vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung und Jakub Czarnecki vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge über die Neuerungen im Fachkräfteeinwanderungsgesetz im aktuellen Jahr sowie eine Darstellung der Unterstützungsstrukturen für Betriebe in Schleswig- Holstein, vorgetragen von Alexandra Hüßler und Madlen Jacobs vom Welcome Center Schleswig- Holstein. Anschließend kommen Stephanie Fingerhut vom Logistikunternehmen Dachser SE aus Neumünster, Stefan und Annika Boysen vom Seniorenzentrum am Gut in Flensburg und Noha Stephanos vom Projekt IQ Faire Integration in Schleswig-Holstein über praktische Erfahrungen mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ins Gespräch. "In Schleswig-Holstein fehlt es in unterschiedlichen Bereichen an Fach- und Arbeitskräften. Die Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dienen dazu, die Lage zu verbessern. Leider fehlt für viele Unternehmen und Arbeitsmarktakteur*innen aus Schleswig-Holstein der Überblick über die vorhandenen Strukturen, die sie in den unterschiedlichen Schritten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes unterstützen. Diesen Überblick möchten wir in unserer Veranstaltung verschaffen und auch auf Lücken hinweisen, die noch zu schließen sind,“ erläutert Aurelie Djotsa Nguimeya Ngninjio, Koordinatorin des IQ Regionalen Integrationsnetzwerks.Auch die Landeszuwanderungsbeauftragte Doris-Kratz-Hinrichsen begrüßt die Einführung bzw. Novellierung des Aufenthaltsgesetzes durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Gleichzeitig kritisiert sie, dass mit der Einführung in bislang vier Teilschritten von November 2023 bis Juni 2024 die beanspruchte Verwaltung in den zuständigen Behörden stark gefordert wird und dass auch die Formulierungen des Gesetzes mitunter kaum verständlich sind.Torsten Döhring, Vertreter der Landesbeauftragten, der die Veranstaltung gemeinsam mit Aurelie Djotsa Nguimeya Ngninjio durchführt, spricht mit Blick auf die Arbeitsaufnahme von Geflüchteten von einem seit 50 Jahren andauernden „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“: „In der Frage des Zuganges zur Erwerbstätigkeit gab es in der Vergangenheit ein ständiges Hin und Her. Teilweise kann auch aus Arbeitsaufnahmen ein Aufenthaltsrecht hergeleitet werden. Was es aber nicht gibt, ist ein grundsätzlicher Wechsel in einen Aufenthaltszweck zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit – ein allgemeiner Spurwechsel. Ob wir in diesem Punkt auf die Unterstützung der Landesregierung hoffen können, weiß ich nicht“, sagt Torsten Döhring.Vertreter*innen der Medien sind herzlich eingeladen, an der Tagung teilzunehmen.