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27.09.24
14:17 Uhr
SPD

Birte Pauls: Der sprachliche Reichtum ist auch Verpflichtung

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 27. September 2024
Birte Pauls Der sprachliche Reichtum ist auch Verpflichtung TOP 18: Gebrauch von Minderheiten- und Regionalsprachen auch vor den Gerichten
"Vier Regional- und Minderheitensprachen werden allein in unserem Bundesland gesprochen: Niederdeutsch, Dänisch, Friesisch und Romanes. Dieser kulturelle und sprachliche Reichtum der Minderheiten macht uns vielfältig und einzigartig und darauf sind wir zu Recht stolz. Gleichzeitig ist er aber auch Verpflichtung.
Dieser Verpflichtung kommt Deutschland mit der Ratifizierung der europäischen Sprachencharta seit 1999 nach. Ziel der Charta ist es, die geschichtlich gewachsenen Regional- oder Minderheitensprachen als gemeinsames europäisches Erbe zu schützen und den kulturellen Reichtum Europas zu fördern.
Dem verpflichten wir uns auch mit unserer Verfassung.
Für die Umsetzung bedarf es klarer Handlungsziele. Ein Ziel ist es, ein tieferes Bewusstsein für die Sprachen unserer Minderheiten auch in der Mehrheitsbevölkerung zu verankern. Das geschieht nur, wenn die Sprachen sichtbar und hörbar sind, wenn sie gesprochen und gelebt werden. Sich vor Gericht in seiner Sprache äußern zu können ist ein Teil davon. Dies ist in Deutschland für die Sorben bereits geregelt.
Deshalb klingt es für uns auch logisch: Was für eine Minderheit in Deutschland gilt muss auch für unsere Minderheiten hier in Schleswig-Holstein gelten!
Der Vorschlag des SSW passt auf jeden Fall in die schleswig-holsteinische Tradition einer aktiven Sprachenpolitik, die wir bereits in unserer fortschrittlichen Küstenkoalition mit der Vorlage des Handlungsplans Sprachenpolitik und der Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Stärkung der autochthonen Minderheiten (Drs. 18/3536) begonnen haben.
Seitdem können die Minderheiten Unterlagen bei Behörden in ihren Sprachen einreichen: Friesisch in Nordfriesland und auf Helgoland, Dänisch in Flensburg, Schleswig-Flensburg, Nordfriesland und Rendsburg-Eckernförde; das Gleiche gilt überall im Land für Plattdeutsch.



1 Durch die Änderung des Landesverwaltungsgesetzes haben wir auch geregelt, dass die Behörde auf ihre Kosten eine Übersetzung veranlasst, wenn sie nicht über eigene Sprachkenntnisse verfügt (§ 82 b).
Mit der Änderung des Friesischgesetzes haben wir zudem ermöglicht, dass bei zivilrechtlichen Verfahren vor Gerichten Urkunden und Beweismittel in friesischer Sprache vorgelegt werden können.
Dort heißt es: „Die Bürgerinnen und Bürger können im Kreis Nordfriesland in zivilrechtlichen Verfahren Urkunden und Beweismittel in friesischer Sprache vorlegen, wenn nötig durch Inanspruchnahme von Dolmetschern und Übersetzungen und unter der Bedingung, dass dies nach Auffassung der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters eine ordentliche Rechtspflege nicht behindert.“
Konsequenterweise hat die SPD-Fraktion zu den letzten Landeshaushalten immer wieder Anträge zur Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in der Verwaltung gestellt. Wir haben jedes Jahr wieder gefordert - die Sprachkompetenzen in den Regional- und Minderheitensprachen in den Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen zu stärken - die Kenntnisse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu landesgesetzlichen Regelungen, die die Regional- und Minderheitensprachen berühren, zu verbessern und - die Sprechergruppen zu ihren Rechten vor Behörden und Gerichten zu informieren. Hier gibt es in Schleswig-Holstein leider auch immer noch viel zu tun. Die Landesregierung hat das in den letzten Jahren immer wieder abgelehnt.
Obwohl die Evaluation des Gesetzes zur Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Stärkung der autochthonen Minderheiten dies der Landesregierung deutlich auferlegt hat. Und die Landesregierung sich als Folge der Evaluierung auch dazu verpflichtet hat.
So heißt es im Bericht der Landesregierung, Drs. 19/3339, dazu: „Zentrale Empfehlungen aus dem Projektbericht zur Evaluierung aufgreifend wird die Landesregierung folgende Maßnahmen umsetzen: Stärkung der Sprachkompetenzen in Regional- und Minderheitensprachen in Landesbehörden und öffentlichen Einrichtungen. Es ist das Ziel der Landesregierung, die gesetzlichen Vorgaben zu den Regional- und Minderheitensprachen im Kontakt mit Behörden effektiver als bisher umzusetzen.“
Wir waren 2016 schon so gut davor. Und für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist es daher auch nur konsequent auch die weiteren Schritte zu gehen. Dazu, wie eine konkrete Umsetzung vor Gericht aussehen kann, sind allerdings noch einige Fragen offen. Deshalb finde ich es gut, wenn wir uns das im Ausschuss gemeinsam anschauen.“



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