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25.09.24
17:00 Uhr
SPD

Beate Raudies zu TOP 2: Schwarz-Grün erweist den Kommunen mal wieder einen Bärendienst

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. September 2024
Beate Raudies Schwarz-Grün erweist den Kommunen mal wieder einen Bärendienst TOP 2: Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein (Drs. 20/2221, 20/2413)
„Dieser Gesetzentwurf ist überflüssig!
Er sorgt für mehr Bürokratie, er schafft Verdruss bei Wirtschaft und Kommunen, und er führt zu neuen Ungerechtigkeiten. Deswegen lehnen wir das Gesetz ab.
Und um gleich mal der Legendenbildung vorzubeugen: Die Steigerung der Grundstückswerte liegt nicht daran, dass wir das Bundesmodell anwenden. Auch die Landesmodelle führen zu Wertsteigerungen und Belastungsverschiebungen. Denn die alten Einheitswerte beruhten auf den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1964 – das ist 60 Jahre her!
Wer hat denn ernsthaft geglaubt, dass es nicht zu Wertsteigerungen kommen würde? Das war doch der Kern des Urteils des Bundesverfassungsgerichts!
Deswegen haben die kommunalen Spitzenverbände seinerzeit auch ein Versprechen abgegeben: Aufkommensneutralität!
Die Kommunen sollten ihre Hebesätze so festlegen, dass ihre Grundsteuereinnahmen nach der Reform ähnlich hoch ausfallen wie davor. Insgesamt soll die Reform nicht zu Steuererhöhungen genutzt werden. Das heißt aber nicht, dass jeder Immobilieneigentümer ab 2025 dieselbe Grundsteuer zahlt wie zuvor.
Auch deswegen haben wir hier im Land das Transparenzregister auch auf den Weg gebracht. Dieses Register ist seit einigen Tagen online, und es zeigt überraschende Ergebnisse!
Viele Städte und Gemeinden müssen trotz gestiegener Grundstückwerte die Hebesätze erhöhen, um die gleichen Einnahmen zu erzielen wie vor der Reform.



1 Außerdem kommt es zu „Belastungsverschiebungen“ zulasten von Wohnimmobilien, von denen Gewerbeimmobilien profitieren.
Das sollten wir uns unbedingt nochmal genauer angucken. Und ich kann allen KommunalpolitikerInnen im Land nur empfehlen, das für ihre Stadt oder Gemeinde vom zuständigen Amt einmal penibel durchrechnen zu lassen.
Mein Bauch sagt mir: Da stimmt was nicht!
Und die Antwort der Koalition darauf? Dieser Gesetzentwurf – übrigens auch abgeschrieben aus NRW!
Das ist der falsche Weg! Unterschiedliche Hebesätze für Geschäfts- und Wohngrundstücke sind kein rechtssicheres Instrument, um die Lastenverschiebung hin zu Wohngrundstücken zu verhindern.
Die rechtlichen Unsicherheiten sind gewaltig groß, denn jeder differenzierte Hebesatz muss in jeder Kommune separat verfassungsfest begründet werden – viel Spaß dabei!
Damit kippt die schwarz-grüne Koalition das Problem den Kommunen vor die Stadttore.Dabei gibt es einfachere Lösungen – aber die sind für die Landesregierung mit Arbeit verbunden!
Frau Finanzministerin, Sie wären gut beraten, die Sache über eine entsprechende Anpassung der Grundsteuermesszahl landeseinheitlich, verlässlich und dauerhaft zu regeln. Diese Chance haben Sie leider vertan! Damit erweisen Sie den Kommunen mal wieder einen Bärendienst!
Dass es anders geht, zeigt die Bundeshauptstadt. In Berlin hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, den Hebesatz von 810 auf 470 Prozent zu senken, um dem Gebot der Aufkommensneutralität gerecht zu werden. Das ist ein einheitlicher Wert für Wohnen und Gewerbe, allerdings wird die sogenannte Steuermesszahl zugunsten bewohnter Grundstücke verändert. Dem neuen Gesetz zufolge beträgt sie für Wohngrundstücke ab Anfang 2025 0,31 Promille, für andere Grundstücke dagegen 0,45 Promille.
Oder die Hansestadt Bremen: Eine Analyse der Zahlen durch das Finanzressort in Bremen hat ergeben, dass es bei Anwendung der Bundesmesszahlen zu einer erheblichen Belastungsverschiebung käme: Eigentümer von Häusern und Wohnungen sowie Mieter müssten rund 20 Prozent höhere Lasten schultern, während Eigentümer nicht bewohnter Grundstücke entlastet würden. Um den Effekt zu dämpfen, steuert der Senat mit Landessteuermesszahlen gegen.
Frau Finanzministerin, neue Besen kehren ja bekanntlich gut!
Kehren Sie bei der verkorksten Grundsteuerreform mal richtig durch!"

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