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29.07.24
15:47 Uhr
CDU

Hauke Göttsch und Manfred Uekermann: Mehr Handlungsoptionen bei Gänsefraßschäden und zusätzlicher Schutz für Deiche

Jagdzeitenverordnung | 29.07.2024 | Nr. 243/24
Hauke Göttsch und Manfred Uekermann: Mehr Handlungsoptionen bei Gänsefraßschäden und zusätzlicher Schutz für Deiche „In den letzten Jahren haben die Bestandszahlen von Wildgänsen in Schleswig- Holstein stark zugenommen. Das führt zunehmend zu erheblichen Schäden durch Gänsefraß und Verkotung, insbesondere auf landwirtschaftlichen Flächen an der Westküste, aber mittlerweile auch im ganzen Land“, stellen die Abgeordneten Manfred Uekermann und Hauke Göttsch fest.
Zum 01. August 2024 tritt die geänderte Landesverordnung über jagdbare Tierarten und Jagd- und Schonzeiten in Kraft. Hierzu erklärt zunächst der jagdpolitische Sprecher Hauke Göttsch:
„Mit dem Inkrafttreten der Landesverordnung verlängern sich unter anderem die Jagdzeiten einiger Gänsearten. So dürfen Graugänse künftig vom 16. Juli bis zum 31. Januar bejagt werden. Das gibt den Betroffenen neue Handlungsmöglichkeiten zur Schadensabwehr auf gefährdeten Acker- und Grünlandflächen. Im selben Zeitraum ist nun auch die Bejagung von Kanada- und Nilgänsen möglich.“
Bei den Nonnengänsen wurde die Jagdzeit ebenfalls verlängert. Allerdings gelten nach wie vor besondere Vorgaben, da die Jagd auf diese auch als Weißwangengans bezeichnete Art nur unter Auflagen und nur zur Vergrämung oder Schadensabwehr erlaubt ist.
„War diese Vergrämungsjagd bisher lediglich in den Kreisen Nordfriesland, Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg erlaubt, so ist diese Beschränkung nun aufgehoben worden und die auflagenbewährte Vergrämungsjagd auf Nonnengänse somit nun auch landesweit möglich“, erklärt Göttsch.
Das Ausmaß der Schäden reicht von massiven Ertragseinbußen bis hin zu Totalausfällen bei der einzubringenden Ernte auf Grünland und auch Ackerlandflächen. Die Landwirtinnen und Landwirte sehen sich daher immer häufiger mit den negativen Folgen einer unkontrolliert wachsenden Gänsepopulation konfrontiert.
„Die neue Landesverordnung stärkt aber auch den Küstenschutz und die Sicherheit unserer Schutzdeiche. Bisher durften dort im Rahmen des sogenannten Wühlschutzes nur Wildkaninchen und Füchse ganzjährig entnommen werden. Nun folgen auch noch Dachse und Nutrias, die sich ebenfalls an den Deichen abarbeiten

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de und so ihre Stabilität gefährden. Auch hierfür gibt es von nun an mehr Handlungsoptionen“, freut sich Uekermann als Sprecher für Küstenschutz.



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