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19.07.24
13:05 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zum Kindertagesförderungsgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Die Rede hält in Vertretung Eka von Kalben! Pressesprecherin TOP 9 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kinderta- Claudia Jacob gesförderungsgesetzes Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die kitapolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Catharina Nies: Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 259.24 / 19.07.2024

Kitas brauchen Planungssicherheit
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg*innen,
wir haben über 1.800 Kitas in Schleswig-Holstein und laut Evaluationsbericht sind etwa 80 Prozent der Kindertagesstätten in freier Trägerschaft, werden also von den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden und kleineren Vereinen und Verbänden betrieben. Diese Trä- gervielfalt ist wertvoll für die frühkindliche Bildung und muss erhalten bleiben.
All diese Kitas brauchen dringend Klarheit und Planungssicherheit darüber, wie die Be- triebskostenfinanzierung ab dem nächsten Jahr weitergeregelt sein wird. Dazu gehört auch die Frage, wer ihre Vertragspartner*innen für die künftigen Finanzierungsvereinba- rungen sein werden.
Wie im Mai-Plenum bereits angekündigt, können diese beiden Fragen nicht warten. Des- halb stellen wir mit dem vorliegenden Gesetzesänderungsentwurf ein „Vorschaltgesetz“ der eigentlichen Gesetzesnovelle im Herbst voran.
Beide Änderungspakete müssen in Verbindung zueinander gelesen werden. Die Verlän- gerung des Übergangszeitraums, die wir heute beschließen, ist vorläufig zu verstehen, Im Herbst-Gesetzgebungsprozess werden die Übergangsregelungen gesetzlich neu ver- ankert und aus den jetzigen Übergangsbestimmungen wird dann dauerhaft das neue Re- gelsystem.
Durch die Verlängerung des Übergangszeitraums von Ende 2024 auf 2030 stellen wir jetzt schon klar, dass alle Kitas, die nicht kommunal betrieben werden, auch weiterhin „einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung und die die Finanzierung betreffenden Angelegenheiten mit der Standortgemeinde“ (§ 57 Absatz 2 Satz 1 KiTaG) haben.
Seite 1 von 2 Wir stellen weiterhin klar, dass diese Finanzierungsvereinbarungen eine „Fehlbedarfsfi- nanzierung vorsehen (können)“ und weiterhin die gesetzlich festgelegten „Fördervoraus- setzungen sicherstellen (müssen)“ (§ 57 Absatz 2 Satz 2 KiTaG).
Außerdem wird landesrechtlich festgelegt, dass Eigenmittel der Kita-Träger für die Finan- zierung der gesetzlichen Standardqualität auch künftig nicht zulässig sein werden. Schon in der alten Planung sollten diese zu Ende des Jahres spätestens gen Null gesetzt sein.
Wir haben in Schleswig-Holstein eine geteilte Finanzierungsverantwortung und es ist wichtig, dass diese unterschiedlichen Verantwortlichkeiten verlässlich und solidarisch in- einandergreifen. Kitas, Träger und Kommunen sollen sich auf verlässliche Rahmenbe- dingungen einstellen können, denn nur dann kann die frühkindliche Bildung und Betreu- ung auch Kindern und Eltern die notwendige Verlässlichkeit bieten. Und das muss das gemeinsame Ziel sein.
Die landesgesetzliche Grundlage hierfür legen wir heute. Die Verhandlungen zu den neuen Vereinbarungen vor Ort können also ab Montag losgehen und sollten auch wirklich schnell eingeleitet werden. Entweder mit dem Ziel der Verlängerung bestehender Verein- barungen oder durch neue schriftliche Absprachen. Es ist wichtig, dass die kommunale Ebene nun ihrerseits zügig Rechtssicherheit für die Kitas schafft und die Schließung neuer Verträge aktiv vorangetrieben werden.
Im letzten Dezember haben Frau Rathje-Hoffmann und ich vorgeschlagen, den ganzen Anpassungsprozess um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Dies haben die kommuna- len Landesverbände, so wie alle anderen Akteure auch, vehement abgelehnt und wir haben das akzeptiert. Alle am Finanzsystem Beteiligten haben uns seinerzeit in der An- hörung im Sozialausschuss zugesagt, dass der ambitionierte Zeitplan bis Ende 2024 zu halten sei, und dass wir mit vereinten Kräften an der Umsetzung arbeiten werden.
Die Voraussetzung dafür hat die Landesregierung im Mai mit dem Vorlegen des 10- Punkte-Papiers zur Schließung der Finanzierungslücke über 120 Millionen Euro geschaf- fen. Wir haben uns auf die im Dezember getätigten Zusagen verlassen und deshalb nun auch die Erwartungshaltung, dass alle Seiten mitziehen.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus der Stellungnahme der Kommunalen Lan- desverbände zur Evaluation vom 30.April 2024, um die Dringlichkeit noch einmal deutlich machen: „Es geht um das wirtschaftliche Überleben vieler Einrichtungen und dabei auch um die Vermeidung von strafbewährtem Unterlassen einer Insolvenzanmeldung durch die Geschäftsführungen. Daher ist frühzeitiges gesetzgeberisches Handeln gefordert.“
Wir handeln heute durch das Vorschaltgesetz und die Gemeinden sind nun ihrerseits am Zug, um die neuen Finanzierungsvereinbarungen auf den Weg zu bringen. Wie ernst die Lage ist, das haben die Kommunalen Landesverbände deutlich formuliert. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass es gelingen wird, die Situation zu entschärfen.
Denn alle Akteure sich sehr bewusst: Erst die Vertragsschließung selbst bringt Sicherheit und Verlässlichkeit für die einzelne Kita und damit auch für die Kinder und Eltern. Der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz muss erfüllt werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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