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18.07.24
14:39 Uhr
SPD

Kai Dolgner zu TOP 10: Nachhaltigkeitsbericht: Lasst uns gleich die große Lösung machen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 18. Juli 2024
Kai Dolgner Nachhaltigkeitsbericht: Lasst uns gleich die große Lösung machen TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und des Sparkassengesetzes (Drs. 20/2316)
"Die CSRD-Richtlinie des Europäischen Parlamentes regelt die zukünftigen Nachhaltigkeitsberichtspflichten für Unternehmen und gilt auch für kommunale Kapitalgesellschaften. Während die Richtlinie beim Umfang der Pflichten nach Größenklassen unterscheidet, ist dieses wegen der Verweisung der Gemeindeordnung auf die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften bei kommunalen Unternehmen nicht möglich. Nun gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen dazu, welche Berichte den Aufwand lohnen, indem sie die Realitäten ändern und welche halt nicht. Nach 30 Jahren Kommunalpolitik und diversen kommunalen Aufsichtsräten setze ich eher auf ein aktives Beteiligungscontrolling unter anderen durch die Hauptausschüsse sowie die in Gesellschaftsverträgen verankerte Weisungsmöglichkeit gegenüber fakultativen Aufsichtsräten. Das war ein Kern der Reform des Gemeindewirtschaftsrechtes der Küstenkoalition, die ich mitverantwortet habe. Wir haben die wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten der Kommunen ausgeweitet und dafür die Kontrollrechte und -pflichten der kommunalen Selbstverwaltung gestärkt. Und aktives Controlling seiner Beteiligungen ist etwas völlig anderes als ausufernde Berichte, die je länger je ungelesener sind.
Insofern begrüßen wir die Initiative von schwarzgrün, dass sich die Nachhaltigkeitsberichtspflichten unserer kommunalen Unternehmen künftig an den Größenklassen privater Kapitalgesellschaften orientieren soll.
Ich hätte allerdings einen modifizierten Lösungsvorschlag. Sie wollen in § 102 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 GO nur eine Ausnahme für den Nachhaltigkeitsbericht definieren. Wie wäre es, wenn wir stattdessen in der gleichen Nummer einfach "für große Kapitalgesellschaften" streichen. Damit würden wir die Größenklassen des HGB direkt zur Anwendung bringen, egal wie der Bundesgesetzgeber - auch zukünftig - die Größenklassen und den daraus erwachsenen Pflichten definiert. Das umschifft auch elegant das Problem, eine Änderung der Kommunalverfassung zu beschließen, die sich bisher nur auf einen Referentenentwurf beziehen kann. Wenn wir entsprechend auch das KPG überprüfen, könnten wir nämlich eine echte Erleichterung und Kostenersparnis ermöglichen, indem wir nicht Gesellschaften einer aufwändigen Prüfung unterziehen, die gemäß § 316 HGB gar nicht prüfungspflichtig wären, die

1 dafür aber, z.B. bei kommunalen Abwasserbetrieben gebührenwirksam ist. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung schildern, dass auch Wirtschaftsprüfer halt kein aktives Controlling und Management ersetzen. Als eine Gesellschaft, deren stellvertretener Aufsichtsratsvorsitzender ich damals war, nach der Finanzkrise und der folgenden Niedrigzinsphase in Schieflage geriet, weil das ursprüngliche Finanzierungsmodell auf Erbbauzinsen einer gewissen Höhe beruhte, war es schön, dieses später im umfangreichen Prüfbericht die Problembeschreibung zu lesen. Hätten wir allerdings erst auf den Hinweis der Wirtschaftsprüfer gehandelt, dann wäre die notwendige Rekapitalisierung und Änderung des Geschäftsmodells viel zu spät gewesen. Zu diesem Zeitpunkt, mussten wir das schon vollzogen haben. Das wir auch getan haben und die Gesellschaft ist inzwischen in den schwarzen Zahlen Die noch schwärzer wären, wenn man die die Kosten für die externe WP reduzieren könnte.
Insofern möchte ich für eine große Lösung werben, die ihre sicherlich notwendige kleine Lösung inkludiert. Ich freue mich auf lösungsorientierte Beratungen in den Ausschüssen. Ich beantrage die Überweisung federführend in den Innen- und Rechtsausschuss, schließlich ist dieser sowohl für Gemeindeordnung als auch für das Sparkassengesetz zuständig, dem Finanzausschuss sowie dem Umwelt- und Agrarausschuss, da es im Kern schließlich um Nachhaltigkeit geht. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit."



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