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17.07.24
17:45 Uhr
SPD

Birte Pauls zu TOP 22: Niemand sollte in seiner Pflegebedürftigkeit auch noch finanziell an den Rand gedrängt werden

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. Juli 2024
Birte Pauls Niemand sollte in seiner Pflegebedürftigkeit auch noch finanziell an den Rand gedrängt werden TOP 22: Schonvermögen bei Pflegewohngeld erhöhen (Drs. 20/2319(neu))
"Die Eigenanteile in der stationären Pflege sind erneut gestiegen. Der VDEK hat eine Steigerung zum Juli 23 von 6,1 % errechnet. Damit zahlen Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen im ersten Jahr 2647 Euro monatlich. Bei einer Durchschnittsrente in Schleswig-Holstein von unter 1600 Euro geht die Rechnung natürlich nicht auf.
Einkünfte oder Erspartes reichen meist nicht oder nicht lange. Wir wissen alle, dass es Menschen gibt, die viel Erspartes haben, aber auch sehr viele, die wenig oder gar nichts haben. Im Bereich der häuslichen Pflege wird nach dem Ersparten oder Schonvermögen überhaupt nicht gefragt. Reduzierte Arbeitsstunden verringern stattdessen noch das Einkommen.
Abgesehen davon, dass die Wege zur Hilfe in welcher Form auch immer sehr bürokratisch sind, hat die Finanzierung der Pflege mit Würde und Respekt sehr wenig zu tun. Nicht nur bei der Reform zur Pflegefinanzierung braucht es einen großen Wurf, sondern auch auf den Blick darauf.
Wie gehen wir eigentlich mit unseren pflegebedürftigen meist älteren oder hochbetagten Menschen um und wie wollen wir mit ihnen umgehen? Wollen wir sie wirklich durch komplizierte bürokratische Antragshürden zu Hilfeempfängern machen? Ist es wirklich richtig, dass die PKV, also dort wo meist jüngere leistungsstarke versichert sind, sich aus der solidarischen Finanzierung rausnimmt? Das gleiche gilt für Beamte und Abgeordnete je nach System.
Wenn von jedem Einkommen solidarisch in die Pflegeversicherung eingezahlt werden würde, stünde auch mehr Geld zur Verfügung. Den Vorschlag haben wir zigmal formuliert. Genauso wie andere Möglichkeiten, um die Kosten für die Pflegebedürftigen zu senken.
Wenn das Land seine, in § 8 SGB XI festgelegten Verpflichtungen zur Übernahme der Investitionskosten gänzlich nachkommen würde, wäre das eine durchschnittliche monatliche Entlastung von 490 Euro pro Monat für den Bewohner.

1 Was in den einzelnen Einrichtungen mit den Investitionsmitteln überhaupt geschieht, ist für Bewohner*innen oder Angehörige sowieso sehr intransparent und nicht nachzuvollziehen. Ein Beispiel: Eine mittelgroße Einrichtung - und damit meine ich jetzt nicht die kleinen familiengeführten Einrichtungen - haben ca. 90 Pflegeplätze. Pro Platz werden durchschnittlich 490 Euro monatlich Investitionskosten gezahlt. Die Einrichtung nimmt also 44.100 Euro monatlich an Investitionskosten ein. Sehen wir Paläste? Nein, tun wir nicht!
Als Bewohnerin oder Angehöriger hat man in der Regel nur bei Kostenänderungen ein Recht auf Einsichtnahme in die kalkulatorischen Unterlagen einer Einrichtung. Und diese oft vielen kleingedruckten Seiten sind für einen 80-Jährigen, der jetzt nicht gerade einen Betriebswirt zum Enkel hat, wohl kaum verständlich oder nachvollziehbar. Verbrauchertransparenz geht anders.
Das Pflegewohngeld ist ein Bausteinchen im System. Abhängig der Einkommens- und Vermögenssituation des Pflegebedürftigen können maximal 15,35 Euro täglich an Pflegewohngeld bezahlt werden. Das sind bei 31 Tagen quasi die Investitionskosten für ein Heimplatz. Während im Bereich Hilfe zur Pflege ein Schonvermögen von 10.000 Euro berechnet wird, liegt die Höhe des Schonvermögens beim Pflegewohngeld bei 6900 Euro, bei Ehepartnern liegt die Grenze bei 11.900 Euro. Sinn macht diese Ungleichbehandlung nicht.
Pflege macht sowieso schon arm. Die SPD hat es hier mehrfach betont: Investitionskosten und Pflege- sowie Ausbildungskosten müssen raus aus dem Eigenanteil. Unterkunft und Verpflegung muss man im privaten Bereich auch selber finanzieren, das ist OK. Schonvermögen ist das oft hart verdiente und mühsam Ersparte und es ist deshalb auch eine Frage des Respektes."



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