Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
17.07.24
17:34 Uhr
CDU

Andrea Tschacher: TOP 22: Anhebung des Schonvermögens beim Pflegewohngeld ist sinnvoll

Pflegewohngeld | 17.07.2024 | Nr. 224/24
Andrea Tschacher: TOP 22: Anhebung des Schonvermögens beim Pflegewohngeld ist sinnvoll Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
haben Sie sich schon einmal vorgestellt, dass Sie ein Leben lang hart gearbeitet haben, um für Ihre Zukunft vorzusorgen, und dann feststellen müssen, dass Ihre Ersparnisse nicht ausreichen, um die notwendige Pflege zu finanzieren? Für zahlreiche ältere Menschen entspricht das der Realität. Das Pflegewohngeld stellt nicht nur eine finanzielle Unterstützung dar, sondern auch ein entscheidendes Instrument, um älteren Menschen eine gerechte Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten.
Zum 1. Januar des letzten Jahres hat der Bund das Schonvermögen in der Sozialhilfe von 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben, bei Ehepaaren auf 20.000 Euro. Diese Maßnahme soll den Betroffenen eine größere finanzielle Sicherheit bieten. Jedoch liegt die Schonvermögensgrenze im Bereich des Pflegewohngeldes weiterhin bei 6.900 Euro. Diese Diskrepanz widerspricht dem Nachrangprinzip der Sozialhilfe, das vorsieht, dass Pflegebedürftige vorrangig Anspruch auf Pflegewohngeld haben sollen, bevor sie Sozialhilfe in Anspruch nehmen können.
Aus meiner Sicht ist eine Anpassung erforderlich, da das aktuelle System dem Nachrangprinzip nicht gerecht wird. Pflegebedürftige mit einem Vermögen zwischen 6.900 Euro und 10.000 Euro fallen derzeit durch das Raster des Pflegewohngeldes und sind gezwungen, direkt Sozialhilfe zu beantragen. Dies widerspricht nicht nur dem Nachrangprinzip, sondern führt auch zu unnötigem bürokratischem Aufwand und belastet die Betroffenen. Eine Anhebung der Schonvermögensgrenze im Pflegewohngeld ist daher erforderlich, um diese Ungerechtigkeit zu beseitigen und den Betroffenen angemessene Unterstützung zukommen zu lassen. Es ist daher zu empfehlen, die Landespflegegesetzverordnung entsprechend anzupassen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich möchte betonen, dass wir in dieser Frage mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede haben. Diese Debatte zur Anhebung der Schonvermögensgrenze auf 10.000 Euro zeigt, dass wir uns in die gleiche Richtung bewegen und die Wichtigkeit des Themas sowie die fachlichen und

Seite 1/2
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de rechtlichen Gründe für eine Anhebung anerkennen. Daher sind wir offen für eine konstruktive Diskussion im Sozialausschuss, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Wir können uns sogar vorstellen, den vorgeschlagenen Schonvermögensbetrag weiter zu erhöhen, wie von Ihnen angeregt. Diesen Schritt sollten wir im Sozialausschuss eingehend fachlich und rechtlich behandeln und dabei das Zusammenspiel zwischen Sozialhilfe und Pflegewohngeld als vorrangige und nachrangige Leistungen genau betrachten. Es ist wichtig, die finanziellen Auswirkungen zu evaluieren und die Einbindung der beteiligten Akteurinnen und Akteure in die Finanzierung zu berücksichtigen. Unser übergeordnetes Ziel ist es, eine gute und gerechte Lösung zu erarbeiten, die den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht wird und zugleich finanziell verantwortungsvoll ist.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf eine konstruktive Debatte und Zusammenarbeit im Sozialausschuss!



Seite 2/2
Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de