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17.07.24
16:34 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 16: Karin Prien tut es auch!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. Juli 2024
Martin Habersaat Karin Prien tut es auch! TOP 16: Leitfaden zur Kommunikation und Social-Media-Nutzung von Landesschüler*innenvertretungen und Landeselternbeiräten (Drs. 20/2304)
"Daniel Günther tut es. Monika Heinold tut es. Und kaum jemand tut es so intensiv wie Aminata Touré. Diese Landesregierung ist so fleißig unterwegs in den Sozialen Medien wie keine Landesregierung vor ihr. Ministerinnen und Minister erscheinen mit Fotografinnen und Fotografen in Ausschusssitzungen, um auch sicher das richtige Bild für Insta parat zu haben.
Und ja, Karin Prien tut es auch. Auch dienstlich. Ausweislich der Drucksache 20/972 betrieb das Bildungsministerium im Mai 2023 nicht weniger als 57 Websites bzw. Top-Level-Domains und Social-Media-Kanäle.
Welche Vorgaben, habe ich die Landesregierung in Drucksache 20/2138 gefragt, müssen Eltern- und Schülervertretungen also beachten, wenn sie auch in den Sozialen Medien über ihre Arbeit informieren wollen?
Und ich muss zugeben, die Antwort der Landesregierung hat mich überrascht und verärgert: „Die Nutzung sozialer Netzwerke wie TikTok, Instagram und WhatsApp im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe als Eltern- und Schülervertretung wird als rechtlich nicht zulässig eingeschätzt.“
Das mag knapp und deutlich sein, weil Sie, wie wir an anderen Stellen auch schon gesehen haben, eigentlich keine Lust haben, auf nervige Fragen der Opposition zu antworten. Aber das darf doch nicht alles sein, was Sie zu dem Thema sagen!
In Drucksache 20/2198 haben wir knapp drei Wochen später einen Fortschritt erzielt. Das ist mit Sicherheit auch das Verdienst kreativer Kreisschülervertretungen, die zwischenzeitlich über das Versenden von Informationen per Flaschenpost eine lustige Kampagne in, Achtung!, den Sozialen Medien gestartet haben.
Nun heißt es von Seiten der Landesregierung: „Soweit die Eltern- bzw. Schülerinnen- und Schülervertretungen nicht im Rahmen der Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgabe tätig



1 werden und z.B. allgemeine Information über ihre Arbeit veröffentlichen möchten, können sie auch soziale Medien nutzen.“
Guck an! Da kommen wir der Sache doch schon näher. Die Mitwirkung von Schüler*innen und Eltern im Schulleben ist entgegen manch einer bösen Zunge kein Hobby, sondern ein Ehrenamt, dass ziemlich aufwendig und herausfordernd sein kann. Es ist Ehrenamt, dass zur Interessensvertretung der Schüler*innen und Eltern bei Schulentscheidungen beiträgt, die doch von Schule so direkt betroffen sind. Daher ist es ein Ehrenamt, dass zur Demokratisierung des Schullebens beiträgt. Ganze 19 Paragraphen, ein Achtel des Schulgesetzes, sichern dieses Ehrenamt rechtlich ab.
Zwei Dinge sind für diese Arbeit elementar: 1. Müssen Schüler*innen- und Elternvertretungen einerseits selbst ansprechbar und erreichbar sein, andererseits über ihre Arbeit und die aktuellen Themen informieren können. 2. Müssen Schüler*innen- und Elternvertretungen sicher sein können, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Arbeit auf rechtssicherem Boden bewegen. Und Information läuft nun einmal heute in großen Teilen über die Sozialen Medien. Sonst wäre die Landesregierung dort ja nicht so aktiv.
Doch wie sieht es da mit der Rechtssicherheit aus? Sollen Schüler*innen und Eltern zunächst ein Jura-Selbststudium ablegen, um einzuordnen, ob diese Kommunikation aus ihrem Alltag auch für ihr Ehrenamt genutzt werden darf? Nein, das sollen sie nicht. Sie brauchen Hinweise vom zuständigen Ministerium. Und ich würde mich sehr freuen, wenn sie diese einfach erhalten könnten.
Wir haben dazu einen Leitfaden vorgeschlagen. Aber weil CDU und Grünen offenbar eher der Arm abfällt, als einem SPD-Antrag zuzustimmen, wollen Sie einen Workshop statt eines Leitfadens. Geschenkt. Hauptsache, es passiert etwas und wir sehen wieder einmal: Opposition wirkt. "



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