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17.07.24
12:40 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck zur staatlichen Anerkennung akademischer Sozialberufe

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 4 – Staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Dazu sagt die sozialpolitische Sprecherin der Düsternbrooker Weg 70 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Nelly Waldeck: Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 244.24 / 17.07.2024

Mehr Anerkennungsmöglichkeiten für Studierende mit Berufserfahrung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
wir diskutieren heute über die staatliche Anerkennung für Sozialberufe und zunächst ein- mal ist es erfreulich, dass wir dafür überhaupt ein Gesetz brauchen. Mit nur einer Hoch- schule für Soziale Arbeit in Schleswig-Holstein war das nicht der Fall.
Inzwischen wird Soziale Arbeit und Kindheitspädagogik in Schleswig-Holstein an mehr als einer Uni gelehrt, aktuell auch an der dualen Hochschule, aber in Zukunft ja vielleicht auch noch an weiteren Standorten wie beispielsweise an der Westküste.
Das ist ein Gewinn für Studierende, die mit der dualen Ausbildung ein praxisorientiertes und finanziell abgesichertes Studienangebot bekommen, aber auch wichtig, weil so end- lich mehr Ausbildungsmöglichkeiten in einem Bereich entstehen, der stark vom Fachkräf- temangel betroffen ist.
Und so regelt der vorliegende Gesetzesentwurf auch weitestgehend das, was bereits vorher durch den Erlass geltende Situation war. Doch an ein paar Stellen haben wir noch Änderungen vorgenommen und auf die gehe ich gern ein.
Wir ändern die im Entwurf stehende Muss-regelung für das sogenannte Behördenprakti- kum in eine Kann-Regelung. Der Erwerb von Verwaltungskompetenzen ist für Sozialar- beiter*innen zentral, egal ob sie bei freien Trägern oder in der Verwaltung selbst arbeiten. Die Frage ist, ob es grundsätzlich ein vierwöchiges Praktikum in einer Behörde braucht, um diese zu erlernen.

Seite 1 von 2 Ich nenne mal ein Beispiel: Wer nach dem Studium als Schulsozialarbeiterin tätig werden möchte, macht das Anerkennungsjahr an einer Schule und muss dann, weil die Schule selbst nicht als Träger für das Behördenpraktikum anerkannt wird, trotzdem nochmal in eine Sozialbehörde, meistens dann zum ASD, wo das Arbeitsfeld ein völlig anderes ist.
Nebenbei ist aber vor allem die Freistellung und die Bezahlung für die vier Wochen ein Problem. Wer Glück hat, wird vom Arbeitgeber für die vier Wochen freigestellt und be- kommt sein Gehalt weiter. Wer Pech hat, bekommt die Freistellung nicht, absolviert das Praktikum in der Urlaubszeit und hat dann eben ein Jahr keinen Urlaub.
Oft erfolgt zwar die Freistellung, allerdings unbezahlt, und die angehenden Sozialarbei- ter*innen haben einen Monat vollständigen Gehaltsausfall. Das ist bei einem regulären Gehalt einkalkulierbar, das Anerkennungsjahr gilt allerdings als Praktikum und entspre- chend reicht das Geld eh schon kaum, schwer, da Rücklagen für einen gesamten Monat zu bilden.
Mit der jetzt gewählten Kann-Formulierung kann die Hochschule nach wie vor darauf hin- wirken, dass die Verwaltungserfahrung in die Anerkennungszeit integriert wird, es wird aber nicht mehr verpflichtend vorausgesetzt.
Wir haben die Anerkennungsmöglichkeiten für Menschen mit Ausbildung oder Berufser- fahrung gestärkt. Viele Menschen, die soziale Arbeit oder Kindheitspädagogik studieren, haben vorher eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in gemacht oder bereits länger im sozi- alen Bereich gearbeitet. Kindheitspädagog*innen können bereits jetzt mit einer Erzie- her*innen-Ausbildung auf das gesamte Anerkennungsjahr verzichten, Sozialarbeiter*in- nen haben hingegen keine Anrechnungsmöglichkeit. Und das, obwohl am Ende beide Studiengänge formal denselben Abschluss erzielen. Mit unserer Änderung schaffen wir nun die Möglichkeit für Erzieher*innen, das Anerkennungsjahr zu halbieren. Das ist ge- rade für Menschen, die sich fragen, ob sie sich die Weiterbildung als Sozialpädagog*in leisten können, zentral.
Außerdem sollen auch für weitere Berufserfahrungen Anerkennungsmöglichkeiten ge- schaffen werden. Damit diese transparent und einheitlich für alle Studierenden sind, sol- len die Hochschulen diese in einer eigenen Richtlinie veröffentlichen.
Das Thema, was allerdings die meisten Studierenden beschäftigt, ist die Frage, wie lang die Anerkennungszeit insgesamt dauert. In vielen anderen Bundesländern ist die prakti- sche Zeit auf sechs Monate reduziert worden und ins Studium integriert. Mit dem Gesetz- entwurf ermöglichen wir beide Optionen, das Praxissemester ebenso wie das Anerken- nungsjahr.
Gerade in Anbetracht des Fachkräftemangels halte ich eine solche Reform für beden- kenswert. Wer nach einem Studienplatz sucht, stellt schnell fest, dass man in Schleswig- Holstein länger studiert als in Hamburg und entscheidet sich möglicherweise gegen ein Studium hier.
Aber: Welche Qualitätsansprüche an die praktische Zeit gelegt werden, liegt nun bei den Hochschulen und ich denke, das ist auch ganz gut so.
Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf.
Vielen Dank. ***
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