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17.07.24
12:09 Uhr
SPD

Sophia Schiebe zu TOP 4: Sozialarbeiter*innen sind das Rückgrat der Gesellschaft

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 17. Juli 2024
Sophia Schiebe Sozialarbeiter*innen sind das Rückgrat der Gesellschaft TOP 4: Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe (Drs. 20/1864 BBE 20/2289, ÄndA 20/2363)
"Sozialarbeiter*innen spielen eine zentrale Rolle in unserer Gesellschaft. Sie unterstützen und fördern Menschen in schwierigen Lebenslagen. Sie bieten Hilfe bei sozialen, emotionalen und wirtschaftlichen Problemen und arbeiten in vielfältigen Bereichen wie der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienberatung, der Suchtberatung, der Altenpflege und der Obdachlosenhilfe. Ihre Arbeit ist entscheidend für das Wohlbefinden und die Integration benachteiligter und marginalisierter Bevölkerungsgruppen.
Sozialarbeiter*innen unterstützen Individuen und Familien dabei, ihre Lebensqualität zu verbessern. Sie helfen bei der Bewältigung persönlicher Krisen, bieten psychologische Unterstützung und vermitteln notwendige Dienstleistungen. Diese Unterstützung kann entscheidend sein, um Menschen zu stabilisieren und ihnen eine Perspektive zu bieten.
Zudem tragen Sozialarbeiter*innen zur gesellschaftlichen Integration bei. Sie arbeiten oft mit Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen von der Gesellschaft ausgegrenzt werden, wie beispielsweise Obdachlose oder Menschen mit Behinderungen. Durch gezielte Programme und Maßnahmen fördern sie die soziale Teilhabe dieser Menschen und tragen so zur Reduktion von sozialer Ungleichheit und Exklusion bei.
Um als Sozialarbeiter*innen effektiv und professionell arbeiten zu können, ist eine fundierte Ausbildung unerlässlich. In Deutschland ist hierfür in der Regel ein Studium der Sozialen Arbeit erforderlich. Dieses Studium wird an Fachhochschulen und Universitäten angeboten und schließt in der Regel mit dem Bachelor of Arts ab. Es umfasst theoretische und praktische Inhalte, die die Studierenden auf die vielfältigen Aufgaben in der Praxis vorbereiten.
Die Studieninhalte sind breit gefächert und umfassen Bereiche wie Sozialpädagogik, Soziologie, Psychologie, Recht, Ethik und Methoden der Sozialarbeit. Ein besonderer Fokus liegt auf der Vermittlung von Handlungskompetenzen und praktischen Fähigkeiten. Daher sind Praxisphasen und Praktika ein integraler Bestandteil des Studiums. Diese ermöglichen den Studierenden, das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis anzuwenden und wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Klient*innen zu sammeln.

1 Nach dem Bachelor-Abschluss gibt es die Möglichkeit, ein weiterführendes Master-Studium zu absolvieren, um sich auf bestimmte Bereiche der Sozialarbeit zu spezialisieren oder Führungspositionen zu übernehmen. Zudem ist eine kontinuierliche Weiterbildung wichtig, da sich die gesellschaftlichen Herausforderungen und Anforderungen an Sozialarbeiter*innen ständig verändern.
Nach dem Bachelor- oder Masterabschluss folgt noch die staatliche Anerkennung. Sie ist ein formales Verfahren, das sicherstellt, dass Absolvent*innen der sozialen Arbeit die professionellen Standards erfüllen, die für die Ausübung ihres Berufs notwendig sind. Dies ist besonders wichtig, da soziale Arbeit, wie bereits dargestellt, oft mit vulnerablen Bevölkerungsgruppen arbeitet.
Auch in der sozialen Arbeit, wie überall, haben wir einen Fachkräftemangel. Daher war es unsere Aufgabe bei der Anpassung eben dieser Anerkennung abzuwägen und in Einklang zu bringen, wie wir auf einer Seite die Qualitätsstandards halten und auf der anderen Seite, keine unnötigen Hürden aufbauen, die dafür sorgen könnten, angehende Sozialarbeiter*innen zu verlieren.
Und genau das war der Spagat den wir nach der Anhörung im Bildungsausschuss zu bewältigen hatten. Doch vorweg: Ich freue mich sehr darüber, dass schwarz-grün nach den Stellungnahmen der Hochschulen Änderungsanträge auf den Weg gebracht haben, die dazu beitragen, die Situation der angehenden Sozialarbeiter*innen zu verbessern. Diesen werden wir selbstverständlich zustimmen. Ich hätte auch nichts dagegen, wenn das in den Ausschüssen in denen ich vertreten bin, das jetzt öfters passieren könnte.
Uneinig darüber waren wir uns über unseren Vorschlag, der auch ermöglicht hätte, dass eine gleichgestellte Fachkraft mit Berufserfahrung die angehenden Sozialarbeiter*innen alleine auf ihrem Weg begleitet. Darüber kann sicherlich gestritten werden und auch darüber, dass das gar nicht notwendig sei, weil wir angeblich in der Regel nur Träger haben, wo mindestens eine Person arbeitet, die eine Anerkennung der sozialen Arbeit bereits besitzt. Ich würde mir dann aber wünschen, dass wir diese Standards dann überall anlegen. Es fällt mir schwer nachzuvollziehen, dass ausgebildete pädagogische oder psychologische Fachkräfte mit Berufserfahrung zukünftige Sozialarbeiter*innen nicht alleine begleiten dürfen und auf der anderen Seite aber ungelernte Personen bei einem abgesenkten Fachkraftkindschlüssel und ohne jeglichen Eingangslehrgang pädagogische Aufgaben bei Kindern übernehmen dürfen. Es klingt im ersten Moment vielleicht nach einem Vergleich von Äpfeln und Birnen, weil es in dem einen Fall um eine Ausbildungssituation und im anderen Fall um die pädagogische Arbeit im Alltag geht. Aber die Diskrepanz im Umgang mit Qualitätsstandards ist so groß, dass da einfach ein Geschmäckle bleibt.



2 Nun gut. Wir alle haben die Aufgabe, dass wir zukünftig ausreichend Fachkräfte im Bereich der sozialen Arbeit haben und daher sollten wir jetzt gemeinsam die Änderung des Gesetzes auf den Weg bringen."



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