Uta Röpcke zur Landeshaushaltsordnung Schleswig-Holstein
Presseinformation Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 11 – Änderung der Landeshaushaltsordnung Pressesprecherin Schleswig-Holstein Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Dazu sagt die kulturpolitische Sprecherin der 24105 Kiel Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Uta Röpcke: Mobil: 0172 / 541 83 53 presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de Nr. 242.24 / 17.07.2024Wir machen uns auf Weg zu einer rechtssicheren diskriminierungs- und rassismusfreien FörderpraxisSehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,„Die Kunstfreiheit ist ein sehr hohes Gut. Dennoch darf antisemitische Kunst nicht vom Staat gefördert werden. Prävention von Antisemitismus in Kunst und Kultur muss Priorität haben.“Das ist der Wortlaut der Drucksache 20/2144 (neu), 2. Fassung mit dem Titel „Klares Bekenntnis gegen Antisemitismus“, die wir in diesem Parlament am 24.05.24 gemeinsam verabschiedet haben. Ein ebensolches Bekenntnis gegen Antisemitismus sowie eine ak- tive Ablehnung jedweder Form der Diskriminierung und Ausgrenzung möchten wir nun verbindlich und rechtssicher als Grundlage einer veränderten Förderpraxis auf den Weg bringen. Und damit keine Auslegungsunsicherheiten aufkommen, werden zentrale Be- grifflichkeiten zusätzlich als Teil der Begründung eindeutig definiert.Auch über unser Grundgesetz haben wir im Mai anlässlich seines 75. Geburtstags aus- führlich beraten. Für mich persönlich und für meine politische Arbeit hat Artikel 5 Absatz (3) „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ eine besondere Bedeutung. Und genau über diese „Freiheit der Kunst“ einerseits und dem Eingriff in die Meinungs- freiheit zum Schutz der Menschenwürde andererseits gibt es bundesweit, spätestens seit der letzten documenta, heftige öffentliche Debatten, wie sich die Kunstfreiheit bewahren und gleichzeitig offenem oder verdecktem Antisemitismus und anderen Formen Seite 1 von 2 gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit effektiv entgegentreten lässt. Zivilgesellschaft- lich, aber auch mit allen Mitteln des Rechtsstaates.Kunst und Kultur dienen der gesellschaftlichen Selbstvergewisserung und Identitätsfin- dung, existieren in Zwischenräumen und müssen diese ausloten. Erst in diesen Zwi- schenräumen sind Selbstreflexionen möglich. Aber: Selbstreflexion heißt nicht, dass alles erlaubt ist.Kunst- und Meinungsfreiheit und die Ablehnung von gruppenbezogener Menschenfeind- lichkeit sind kein Gegensatz. Diese beiden Verfassungsprinzipien stehen gleichrangig nebeneinander. Wir beraten hier über die Frage, was der richtige Weg sein kann, die im Grundgesetz verbriefte Kunstfreiheit zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass öffentlich geförderte Kultureinrichtungen und Künstler*innen gesamtgesellschaftlich definierte rote Linien in Bezug auf gruppengezogene Menschenfeindlichkeit wahren.Das MBWFK hat schon im Juni 2023 den ersten Schritt gemacht und die Richtlinie für Kulturförderung in Schleswig-Holstein nachgeschärft. Das hat Mitte vergangenen Jahres, bei der Anpassung der Förderrichtlinien, niemanden wirklich interessiert, denn diese An- passung bewegte sich innerhalb der Logik von Antidiskriminierung, Antirassismus und dem Schutz von Minderheiten in unserem Bundesland, die sich ja auch im Maßnahmen- katalog des Landesaktionsplans gegen Rassismus widerspiegelt.Der nun vorliegende Gesetzentwurf ist ein guter erster Vorschlag auf dem Weg hin zu einer rechtssicheren diskriminierungs- und rassismusfreien Förderpraxis über alle Berei- che, auf den sich kürzlich auch die Kulturminister*innen der Länder auf Grundlage des vom BKM in Auftrag gegebenen Gutachtens des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers gemacht haben.Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens und der Befassung in den Ausschüssen sollten wir uns gemeinsam den noch offenen und notwendigen Fragen widmen, dieses Instrument für die Förderpraxis in Schleswig-Holstein auch so auszugestalten, dass es für alle Beteiligten gleichzeitig einfach handhabbar, maximal wirksam und rechtssicher ist.Ich freue mich daher auf weitere konstruktive Beratungen in den entsprechenden Aus- schüssen.Vielen Dank! *** 2