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17.07.24
11:56 Uhr
CDU

Wiebke Zweig: TOP 4: Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe

Soziale Berufe | 17.07.2024 | Nr. 219/24
Wiebke Zweig: TOP 4: Ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute stehen wir vor einem bedeutenden Schritt zur Stärkung und Modernisierung der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein. Mit dem Entwurf des Sozialberufe- Anerkennungsgesetzes (SobAG) möchten wir eine rechtliche Grundlage schaffen, die sowohl die Qualität der Ausbildung als auch die Anerkennung dieser wichtigen Berufe sicherstellt.
Lassen Sie mich mit einer kurzen Geschichte beginnen, die die Bedeutung dieses Gesetzes verdeutlicht: Stellen Sie sich Frau Müller vor, eine engagierte Sozialarbeiterin, die ihren Bachelor in Sozialer Arbeit vor einigen Jahren an der Fachhochschule Kiel abgeschlossen hat. Ihre staatliche Anerkennung hat sie durch einen ministeriellen Erlass erhalten. Frau Müller arbeitet seitdem erfolgreich im Jugendamt und leistet einen unermesslichen Beitrag zur Unterstützung und Förderung benachteiligter Jugendlicher. Doch immer wieder stößt sie auf Herausforderungen, die ihre Arbeit erschweren – sei es die fehlende Anerkennung ihrer Qualifikationen in anderen Bundesländern oder die Unklarheit über die rechtlichen Grundlagen ihrer Berufsbezeichnung. Mit dem neuen Gesetz möchten wir sicherstellen, dass Sozialarbeiterinnen wie Frau Müller künftig eine klar definierte, rechtlich abgesicherte und bundesweit anerkannte Berufsausübung genießen können.
Warum ist das notwendig? Derzeit mangelt es in Schleswig-Holstein an einer gesetzlichen Regelung für die staatliche Anerkennung von Absolventinnen und Absolventen der Studiengänge Soziale Arbeit, Sozialpädagogik und Kindheitspädagogik. Bisher wurde diese Anerkennung durch einen Erlass geregelt, was rechtliche Unsicherheiten mit sich bringt. Zudem hat die Einführung weiterer Studiengänge durch die Duale Hochschule Schleswig-Holstein die Notwendigkeit einer einheitlichen gesetzlichen Regelung verdeutlicht.
Mit dem SobAG schaffen wir nicht nur die rechtliche Klarheit, die bisher fehlte, sondern wir orientieren uns auch an den bewährten Standards, die durch die Jugend- und Familienministerkonferenz festgelegt wurden. Dies stellt sicher, dass die Absolventinnen und Absolventen der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein denselben hohen Qualitätsstandards entsprechen wie in den anderen Bundesländern. Dadurch fördern wir die Mobilität und die Anerkennung der Qualifikationen über die


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Landesgrenzen hinaus, was insbesondere im Kontext der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU von großer Bedeutung ist.
Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Anpassung an die europäischen Vorgaben zur Verhältnismäßigkeitsprüfung. Diese Prüfung stellt sicher, dass neue Berufsreglementierungen nicht unverhältnismäßig sind und die Freizügigkeit innerhalb der EU nicht beeinträchtigen. So tragen wir dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit Rechnung, sichern die Qualität der Dienstleistungen in der sozialen Arbeit und gewährleisten eine faire und angemessene Entlohnung der Fachkräfte.
Besonders hervorzuheben ist, dass das Gesetz keine Tätigkeitsverbote schafft. Die staatliche Anerkennung dient vielmehr als Qualitätsnachweis, der sicherstellt, dass bestimmte Standards und Kernkompetenzen erfüllt werden. Dies ist gerade in den sensiblen Bereichen der Kindheits-, Jugend- und Sozialarbeit, der Altenarbeit und Gesundheitspflege sowie der Arbeit mit psychisch Kranken und Straffälligen unerlässlich.
Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung dieses Gesetzes auch Herausforderungen mit sich bringt. Insbesondere die Fachhochschule Kiel, die bisher die zentrale Rolle in der Anerkennung der sozialen Berufe spielte, wird weiterhin eine bedeutende Funktion übernehmen. Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass auch im Rahmen der Ausweitung auf andere Hochschulen Studiengänge und Ausbildungsstätten integriert und anerkannt werden.
Abschließend möchte ich betonen, dass dieses Gesetz ein wichtiger Schritt zur Stärkung der sozialen Berufe in Schleswig-Holstein ist. Es schafft die notwendige rechtliche Sicherheit, fördert die Qualität der Ausbildung und trägt zur Anerkennung und Wertschätzung dieser Berufe bei. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg beschreiten und die sozialen Berufe in unserem Land weiter voranbringen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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