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15.07.24
14:13 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Juli

Nr. 076 / 15. Juli 2024


Themen der Plenarsitzung: Maßnahmen gegen Kinder- und Jugendgewalt, Änderung der Landeshaushaltsordnung, Städtebauförderung, Unterrichtsangebot zu Erste-Hilfe Maßnahmen, Pyrotechnik in Stadien

Zu seiner 24. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 17. Juli, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen Maßnahmen gegen Kinder- und Jugendgewalt, eine Ergänzung der Landeshaushaltsordnung um eine „Antidiskriminierungsklausel“, ein Antrag gegen Kürzungen bei der Städtebauförderung, die Einführung eines verpflichtenden Unterrichtsangebots zu Erste-Hilfe Maßnahmen an Schleswig-Holsteins Schulen und ein Pilotprojekt zum kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik in zwei Stadien im Land.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 17. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 11: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung Schleswig- Holstein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2321), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 2


Wenn das Land Kulturprojekte fördert, dann können die zuständigen Stellen wohl bald von den Mittelempfängern ein Bekenntnis zur Vielfalt und gegen Diskriminierung verlangen. CDU und Grüne legen dem Landtag einen Entwurf zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor, der eine „Antidiskriminierungsklausel“ vorsieht. Demnach kann die Gewährung von Zuwendungen unter die Bedingung gestellt werden, dass die Kulturschaffenden sich „zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen, sich gegen jedwede Diskriminierung und Ausgrenzung stellen und jede Form von Antisemitismus ablehnen“. Die Landesbehörden können laut dem Gesetzentwurf verlangen, dass eine entsprechende Erklärung abgegeben wird.
In der Begründung verweisen CDU und Grüne darauf, dass eine solche Aufforderung durchaus einen „Eingriff in die Meinungsfreiheit“ darstellen kann. Denn zur Meinungsfreiheit gehöre auch „das Recht, eine Meinung nicht zu haben oder nicht zu äußern“. Zudem wird darauf verwiesen, dass die Begriffe „vielfältige Gesellschaft, Diskriminierung, Ausgrenzung, Antisemitismus“ unbestimmte Rechtsbegriffe seien. Daher sei es „sinnvoll“, diese Frage per Gesetzesänderung zu regeln und zugleich die entsprechenden Begriffe zu definieren.
Gemäß dieser Definition fällt unter den Begriff „vielfältige Gesellschaft“ der „Abbau von Benachteiligungen und Ausgrenzung aufgrund des Geschlechts, der Nationalität, ethnischer Herkunft, von Religion und Weltanschauung, von Behinderung, von Alter, sexueller Orientierung und Identität“. Diskriminierung wird definiert als ein Umfeld, „das von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnet ist“.
In seinem Änderungsantrag kritisiert der SSW diese Formulierungen der Koalition: Es wäre „willkürlich“, die Mittelvergabe an konkrete politische Ziele und an unbestimmte Rechtsbegriffe zu knüpfen. Zudem sei es ein verfassungswidriger Eingriff in die Meinungsfreiheit, eine schriftliche Erklärung zu verlangen. Stattdessen empfiehlt der SSW, staatliche Kulturförderung nur an Personen und Institutionen zu zahlen, „von denen bekannt ist oder von denen offensichtlich ist“, dass sie sich zu den Grund- und Menschenrechten bekennen, die im Grundgesetz und in der Landesverfassung festgeschrieben sind. Dazu zählen für den SSW die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Diskriminierungsverbot aufgrund von Abstammung und Herkunft, die Glaubensfreiheit und der Schutz nationaler Minderheiten. Zudem will der SSW den Schutz pflegebedürftiger Menschen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Katalog mit aufnehmen.


TOP 27: Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW (Drs. 20/2328), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die Kriminalität unter Kindern und Jugendlichen ist 2023 laut der aktuellen Kriminalitätsstatistik der Polizei in Schleswig-Holstein erneut gestiegen. Das Martyrium einer 13-Jährigen in Heide, die von anderen Mädchen geschlagen, gedemütigt und dabei gefilmt wurde, oder die körperliche Misshandlung eines Zwölfjährigen in Uetersen durch Gleichaltrige sind dabei nur zwei von vielen Fällen. Daher hatten drei Landtagsausschüsse (Bildung, Soziales, Innen und Recht) im März 3


dieses Jahres Expertinnen und Experten zu einer Anhörung zum Thema Kinder- und Jugendgewalt ins Landeshaus geladen. Aus den Erkenntnissen dieser Sitzung resultiert nun ein gemeinsamer Antrag von CDU, Grünen, FDP und SSW.
Unter dem Titel „Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten“ fordern die Fraktionen die Landesregierung in 13 Punkten auf, entschiedener gegen solche Delikte tätig zu werden. So soll etwa ein Leitfaden zur Einberufung eines „Runden Tisches“ an betroffenen Schulen erarbeitet werden, der in Konfliktlagen alle Beteiligten einbezieht. Eine Handreichung zum Umgang mit Diskriminierung, Extremismus, Rassismus und Antisemitismus an Schulen soll erarbeitet und dort allen tätigen Personen sowie den Schülerinnen- und Schülervertretungen zur Verfügung stehen.
Weiter seien präventionsbezogene Fortbildungs- und Projektangebote an Schulen unter anderem durch Fachtage zu stärken, ebenso die Gewaltprävention an Schulen als Bestandteil der Lehrkräfteausbildung. Auch Präventionsangebote gegenüber Risiken im digitalen Raum, in Schule und außerschulischen Angeboten sollen weiterentwickelt werden. Perspektivisch schlagen CDU, Grüne, FDP und SSW eine Schnittstelle zwischen Schule, Polizei und Jugendhilfe vor, um eine Früherkennung von Konfliktszenarien zu ermöglichen. Und: Von Kinder- und Jugendgewalt betroffene Personen sollen durch verbesserte Strukturen schneller Hilfe bekommen.
Finanzielle Mittel könnten laut Antragsbegründung unter anderem aus dem Sofortprogramm „Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei psychosozialen Folgen von Pandemie und Krisen“ kommen, dort stehen demnach für dieses Jahr noch 3,1 Millionen Euro für den schulpsychologischen Dienst und 5 Millionen Euro für die Stärkung der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Auch sei die Arbeit von „TiK.SH“ (Traumapädagogik in Kindertagesstätten) auf Grundschulen ausgeweitet worden mit bereitgestellten Mitteln von insgesamt 5,1 Millionen Euro ab 2023. Über das Startchancen-Programm würden den ausgewählten Schulen sowie Kitas ab dem Schuljahr 2024/2025 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.


TOP 4: Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialbe- rufe, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/1864), Ausschussüberweisung am 21. März 2024, Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 20/2289), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 9: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2313), Aufruf 11:30 Uhr


TOP 12: Vertretung des Landes Schleswig-Holstein im Ausschuss der Regionen, Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2320), Aufruf 11:30 Uhr 4


TOP 18: Zustimmung zur Benennung eines schleswig-holsteinischen stellvertretenden Mitglieds der Landesregierung im Ausschuss der Regionen (AdR) für die 8. Mandatsperiode 2025-2030, Antrag der Landesregierung - Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (Drs. 20/2307), Aufruf 11:30 Uhr

TOP 14 + 39: Vertragssituation für Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein sowie Be- richt Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2302), Landtagsbeschluss vom 15. Dezember 2023, Bericht der Landesregierung – Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2164), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 17: Bauen, Bauen, Bauen - Keine Kürzungen bei der Städtebauförderung, keine weitere Konsolidierung auf Rücken der Kommunen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2305), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die SPD will Kürzungen bei der Städtebauförderung verhindern. Die Fraktion bezieht sich dabei auf eine Ankündigung der Landesregierung, die dies im Zuge der Haushaltsaufstellung in Erwägung zieht. Die Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten, Serpil Midyatli, sagte Anfang Juli bei Vorstellung des jetzt zur Debatte stehenden Antrags, Kürzungen würden die schwierige Haushaltslage nicht lösen, sondern Probleme nur in die Zukunft verschieben. Das Instrument der Städtebauförderung ermögliche Investitionen in die Infrastruktur und fördere den sozialen Zusammenhalt.
„Die Maßnahmen der Städtebauförderung werden bisher zu je einem Drittel durch die jeweilige Kommune, das Land und den Bund finanziert. Sollte nun die Streichung der Landesmittel erfolgen, würden wichtige Projekte wie beispielsweise der Wohnungsbau sowie die Belebung von Innenstädten und Dorfzentren auf der Strecke bleiben“, heißt es in dem Antrag der SPD-Fraktion. Die Städtebauförderung habe in der Vergangenheit wichtige Impulse für die Stadt- und Quartiersentwicklung gegeben.
Mit einer ähnlichen Argumentation hatten zuvor auch Schleswig-Holsteins Städteverband und die Wohnungswirtschaft vor Einschnitten bei Fördergeldern für die Kommunen gewarnt. Die Organisationen befürchten, dass bei den freiwilligen sozialen Leistungen der Kommunen, bei Investitionen in den öffentlichen Nahverkehr, beim Glasfaser- und beim Straßenbau gekürzt werden müsse. Zudem würde der notwendige Umbau der Kommunen im Sinne der Energiewende leiden, wenn das Land bei der Städtebauförderung seine Kofinanzierung von jährlich rund 20 Millionen Euro einstelle.
Für Schleswig-Holstein gibt es wegen der Haushaltslage Sparbedarf. Für 2025 betrage der „Handlungsrahmen“ laut Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) 550 Millionen Euro. 200 Millionen will die schwarz-grüne Koalition im Etat einsparen. Die restlichen 350 Millionen Euro könnten durch einen Eingriff in den Versorgungsfonds, globale Mindereinnahmen oder einen 5


weiteren Notkredit zusammenkommen. Über den Haushaltsentwurf für 2025 will das Kabinett im September auf einer Klausur beraten.


TOP 16: Leitfaden zur Kommunikation und Social-Media-Nutzung von Landesschüler*innenvertretungen und Landeselternbeiräten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2304), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

TOP 19: Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestalten, An- trag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2308), geplanter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Mi- nuten


TOP 22: Schonvermögen bei Pflegewohngeld erhöhen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2319), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 23: Bericht zur eingeschränkten Versorgung durch das Universitätsklinikum Schles- wig-Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2324), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Donnerstag, 18. Juli, 10 bis 18 Uhr

TOP 25: Keine Gebührenerhöhung ohne eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2326), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Der Rundfunkbeitrag soll zum 1. Januar 2025 um 58 Cent auf monatlich 18,94 Euro steigen. So lautet zumindest die Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunk- anstalten (KEF). Die Länder legen einstimmig die Höhe in einem Staatsvertrag fest und orientieren sich dabei eng an der KEF-Empfehlung. Weil aber mehrere Ministerpräsidenten gegen ein Plus sind, ist unklar, wie es ab 2025 weitergeht. In diese Gemengelage fällt nun die Forderung der FDP-Landtagsfraktion, eine Gebührenerhöhung nur im Anschluss an eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu erörtern. Es gebe „an verschiedenen Stellen einen Reformbedarf, insbesondere im Hinblick auf die Kostenstruktur sowie die Transparenz und die Kontrolle der Ausgaben“, heißt es im Antrag der Liberalen. 6



So müsse der Auftrag im Medienstaatsvertrag präzisiert werden, unter anderem bezüglich der Ausrichtung auf die Schwerpunkte Bildung, Information, Beratung und Kultur. Die Regionalität müsse gestärkt und die Anzahl der Sender reduziert werden. Strenge und einheitliche Compliance- Regeln und Kontrolle der Wirtschaftlichkeit durch den Landesrechnungshof stehen ebenfalls auf der Liste der FDP. Die redaktionelle Arbeit solle strukturell mehr im Mittelpunkt stehen, und die In- tendanten der ARD-Anstalten sollen zukünftig nicht mehr verdienen als die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer. Unterdessen steigen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag seit 2018 kontinuierlich. Die Ge- samterträge für ARD, ZDF und Deutschlandradio sowie die Medienregulierer lagen 2023 bei rund 9,02 Milliarden Euro, wie der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vor einigen Wochen mit- teilte. 2022 waren es 8,57 Milliarden gewesen. Das entspricht einem Plus von 5,3 Prozent. Der Beitragsservice führt den Anstieg im Jahr 2023 auf Wohnungen zurück, die neu angemeldet wur- den. Hintergrund war ein bundesweiter Meldedatenabgleich.


TOP 10: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und des Sparkassen- gesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2316), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Laut einer neuen EU-Regelung müssen Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ab dem Ge- schäftsjahr 2024 Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Darin sollen sie darlegen, wie sich ihre Tätigkeit auf die Umwelt und die Menschenrechte auswirkt und ob das Unternehmen die Sozialstandards einhält. Nach Willen von CDU und Grünen soll dies künftig auch für die Sparkassen im Land gel- ten. Die Koalitionsfraktionen legen dem Landtag einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Sparkassengesetzes sowie der Gemeindeordnung vor. Demnach sollen die Vorstände der elf schleswig-holsteinischen Sparkassen den Nachhaltigkeits- bericht zusammen mit dem Jahresabschluss anfertigen. Die Verwaltungsräte sowie der Sparkas- sen- und Giroverband als Dachorganisation prüfen die Berichte. Die Informationen sollen Investo- ren, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Verbrauchern helfen, die Auswirkungen eines Un- ternehmens etwa auf Umwelt und Klima einordnen zu können. Die Sparkassen im Lande haben nach eigenen Angaben rund 6.300 Mitarbeiter und 357 Filialen.


TOP 26: Wettkampfcharakter der Bundesjugendspiele auch an den Grundschulen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2327), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 28: Den Förderaufruf für die Beratungsstellen Frau & Beruf anhalten, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2331), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 7



TOP 29: Musikschullandschaft erhalten - Überbrückungsfonds auflegen, Antrag der Frak- tion der SPD (Drs. 20/2332), geplanter Aufruf 12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20: Einführung eines verpflichtenden Unterrichtsangebots zu Erste-Hilfe Maßnahmen an Schleswig-Holsteins Schulen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2317), geplanter Aufruf 15 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

„Das Wissen über die richtigen Handlungsschritte im Notfall sind in unserer Gesellschaft nur unzu- reichend verbreitet.“ Dies kritisiert der SSW in einem zur Beratung vorliegenden Antrag und plä- diert dafür, an den Schulen ein Erste-Hilfe-Training zur Pflicht zu machen. Dies solle jährlich für mindestens zwei Unterrichtsstunden stattfinden. Denn, so der SSW, besonders für Kinder und Ju- gendliche könne ein erlernter Handlungsablauf in Notfällen hilfreich sein, um Hilflosigkeit und Be- rührungsängste in solch kritischen Situationen abzubauen und lebensrettend zu handeln. Der Erste-Hilfe-Unterricht soll dem Antrag zufolge in Kooperation mit Fachkräften externer Organi- sationen durchgeführt werden und altersgerecht angepasst sein. Bei jüngeren Kindern stehe im Vordergrund, einen Notfall zu erkennen und Hilfe zu holen. Bei älteren Kindern wird etwa das Er- lernen einer stabilen Seitenlage und das Anlegen eines Druckverbands angeregt, und am Ende der Schulzeit sollte dann auch die Reanimation vermittelt werden. Die Forderung des SSW ist nicht neu. In Mecklenburg-Vorpommern scheiterte zum Beispiel 2018 eine Initiative im Landtag, Schüler ab Klasse sieben zur Erste-Hilfe-Ausbildung zu verpflichten. Das Deutsche Roten Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) unterstützen eine Verankerung des Themas in den Lehrplänen. „Nur so kann das Bewusstsein für dieses wichtige Thema auch im Erwachsenenalter gefestigt werden“, sagte eine Sprecherin des ASB. Letzten Herbst hatte die Techniker Krankenkasse eine repräsentative Umfrage veröffentlicht, wonach bei gut jedem und je- der Vierten der letzte Erste-Hilfe-Kurs schon mehr als 20 Jahre zurückliegt. 26 Prozent dieser Be- fragten gaben demnach an, nicht zu wissen, was sie bei einer Herzdruckmassage machen müss- ten.


TOP 31: Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwickeln, An- trag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1171neu), Alternativantrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1223), Alternativantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1236), Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses (Drs. 20/2249), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 35: Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken, Antrag der Fraktio- nen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/374), Alternativantrag der Fraktion des 8



SSW (Drs. 20/526), Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Digitalisie- rungsausschusses (Drs. 20/2314), geplanter Aufruf 16 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 38: Bericht zur Situation von Post-Covid und ME/CFS Erkrankten in Schleswig-Hol- stein, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1980), Landtagsbeschluss vom 22. März 2024, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Justiz und Gesundheit (Drs. 20/2094), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 40: Verfassungsschutzbericht 2023, Bericht der Landesregierung - Ministerium für In- neres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/2200), geplanter Aufruf 17 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 19. Juli, 10 bis 12 Uhr

TOP 13: Ein neuer Umgang mit Vertretungslehrkräften und dem Fachkräftemangel an den Schulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2233), geplanter Aufruf 10 Uhr, geplante Re- dezeit 30 Minuten

Die SPD-Fraktion kritisiert den Umgang mit Vertretungslehrkräften und hat einen sechs Punkte umfassenden Forderungskatalog mit Verbesserungsvorschlägen vorgelegt. Im Kern werden darin die Bereiche Weiterbildung und Qualifikation betont, die parallel zur Lehrtätigkeit einsetzen sollen. „Es sei keine gute Lösung, Menschen nach fünf Jahren, in denen sie alle Aufgaben von Lehrkräf- ten wahrgenommen hätten, nicht weiter zu beschäftigen und sie durch andere Beschäftigte ohne entsprechende Erfahrungen zu ersetzen“, heißt es in der Begründung des Antrags. In den Schulen in Schleswig-Holstein arbeiten nach Angaben der Bildungsgewerkschaft GEW je nach Schulart durchschnittlich zwischen 10 und 16 Prozent nicht voll ausgebildete Vertretungslehrkräfte. Dem SPD-Antrag zufolge sollen Vertretungslehrer während ihrer Arbeitszeit eine Basisqualifikation erhalten. Spätestens nach zwei Jahren sollen die Schulleitungen die Möglichkeit bekommen, ihre Vertretungslehrkräfte, soweit sie sich nicht ohnehin im Lehramtsstudium oder in der Wartezeit für ein Referendariat befinden, für eine Weiterqualifikation zur Lehrkraft anzumelden. Außerdem müsse Weiterqualifikation berufsbegleitend bei reduzierten Unterrichtsstunden erfolgen und für alle Beteiligten besser planbar sein. In dieser Zeit müssten die Lehrer ebenfalls angemessen bezahlt werden. Auch eine Weiterbildung zur Lehrkraft mit nur einem Unterrichtsfach soll möglich sein, etwa für Deutsch als Fremdsprache. 9



TOP 24: Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen: Pilotprojekt zur kontrollierten Anwendung im Stadion, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2325), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die Liberalen machen sich für ein Pilotprojekt zum kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik im Kieler Holstein-Stadion und dem Lübecker Stadion an der Lohmühle stark. Dazu sollen gemeinsam mit Fanvertreterinnen und Fanvertretern, Vereinen und dem Schleswig-Holsteinischen Fußballverband abgesprochen mindestens sechs Aktionen gestartet werden, bei denen Bengalische Feuer und Rauchtöpfe, die nicht unter das Sprenggesetz fallen, abgebrannt werden dürfen. Dies solle wissen- schaftlich begleitet werden, und die Ergebnisse seien neun Monate später dem Innenausschuss des Landtages vorzulegen. Pyrotechnik sei wie Choreografien „Ausdruck der emotionalen Hingabe der Fans für ihren Verein“, schreiben die Liberalen in ihrem Antrag und verweisen auf den sogenannten „Chemnitzer Weg“. Dort sehe das Konzept vor, dass im Stadion des Chemnitzer FC in abgesperrten Bereichen und zu festgelegten Zeitpunkten während des Spiels gezündelt werden darf. „Es ist an der Zeit, die Spirale aus Kriminalisierung der Fans und der Gefährdung der Zuschauer durch die Möglichkeit des lega- len und verantwortungsbewussten Abbrennens von Pyrotechnik im Stadion zu durchbrechen“, heißt es weiter in dem Antrag der FDP. Und: „Dass Pyrotechnik kein Verbrechen ist, sieht nunmehr auch die Stadt München so, die die von der UEFA geplante Pyroshow bei der Eröffnung der EM 2024 ohne Beanstandungen genehmigt hat.“ Ein solches Pilotprojekt lässt sich allerdings nicht ohne Zustimmung des Deutschen Fußball-Bun- des umsetzen. Bislang ahndet der Verband jeden Einsatz von Pyrotechnik mit Kollektivstrafen. Zündet die Fangruppe eines Clubs im Stadion verbotene Gegenstände, muss der Verein dafür eine Geldstrafe zahlen. Bei vielen Proficlubs kommt dadurch in jeder Saison eine sechsstellige Summe zusammen.


TOP 9: Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförde- rungsgesetzes, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2313), geplanter Aufruf 11 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 41: Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Bericht der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 20/2301), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 10


Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 11


Reihenfolge der Beratung der 24. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 17. Juli 2024 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung 30 10:00 Schleswig-Holstein 27 Kinder- und Jugendgewalt entschieden entgegentreten 30 10:30 4 Entwurf eines Gesetzes über die staatliche Anerkennung akademischer 30 11:00 Sozialberufe 9 Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kinderta- 0 11:30 gesförderungsgesetzes 12 Vertretung des Landes Schleswig-Holstein im Ausschuss der Regionen 0 11:30 18 Zustimmung zur Benennung eines schleswig-holsteinischen stellvertreten- 0 11:30 den Mitglieds der Landesregierung im Ausschuss der Regionen (AdR) für die 8. Mandatsperiode 2025 – 2030 14+39 Vertragssituation für Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein sowie Be- 30 11:30 richt Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein
17 Bauen, Bauen, Bauen - Keine Kürzungen bei der Städtebauförderung, 30 15:00 keine weitere Konsolidierung auf Rücken der Kommunen 16 Leitfaden zur Kommunikation und Social-Media-Nutzung von Landesschü- 30 15:30 ler*innenvertretungen und Landeselternbeiräten 19 Grenzüberschreitende Berufsausbildung verbessern und attraktiver gestal- 30 16:00 ten 22 Schonvermögen bei Pflegewohngeld erhöhen 30 16:30 23 Bericht zur eingeschränkten Versorgung durch das Universitätsklinikum 30 17:00 Schleswig-Holstein Donnerstag, 18. Juli 2024 25 Keine Gebührenerhöhung ohne eine Reform des öffentlich-rechtli- 30 10:00 chen Rundfunks 10 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und 30 10:30 des Sparkassengesetzes 26 Wettkampfcharakter der Bundesjugendspiele auch an den Grundschulen 30 11:00 28 Den Förderaufruf für die Beratungsstellen Frau & Beruf anhalten 30 11:30 29 Musikschullandschaft erhalten - Überbrückungsfonds auflegen 30 12:00
20 Einführung eines verpflichtenden Unterrichtsangebots zu Erste-Hilfe 30 15:00 Maßnahmen an Schleswig-Holsteins Schulen 31 Hitzeschutz in Schleswig-Holstein verbessern – Hitzeaktionsplan entwi- 30 15:30 ckeln 35 Nutzung von Recycling- und nachhaltigen Baustoffen stärken 30 16:00 38 Bericht zur Situation von Post-Covid und ME/CFS Erkrankten in Schles- 30 16:30 wig-Holstein 40 Verfassungsschutzbericht 2023 30 17:00 Freitag, 19. Juli 2024 13 Ein neuer Umgang mit Vertretungslehrkräften und dem Fachkräfte- 30 10:00 mangel an den Schulen 24 Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen: Pilotprojekt zur kontrollierten 30 10:30 Anwendung im Stadion 9 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kinderta- 30 11:00 gesförderungsgesetzes 41 Bericht zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 30 11:30 12



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 3 Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vergabegesetzes Schleswig-Holstein 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein 8 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der elektronischen Verkündung und Bekanntmachung 15 Kostenfreies Mittagessen für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen 21 Sachstand, Herausforderungen und Perspektiven im Kleingartenwesen in Schleswig-Holstein 30 Modellvorhaben zu Drug-Checking in Schleswig-Holstein starten 32 Vertrauen und Akzeptanz stärken – Entwicklung des Digitalen Euro konstruktiv begleiten 33 Subventionen regelmäßig auswerten und überprüfen 34 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes 36 Arzneimittelversorgung sicherstellen - Apotheken stärken 37 Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern 42 Tätigkeitsbericht 2022/23 der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Hol- stein als Ombudsperson in der Kinder- und Jugendhilfe