Navigation und Service des Schleswig-Holsteinischen Landtags

Springe direkt zu:

Diese Webseite verwendet ausschließlich für die Funktionen der Website zwingend erforderliche Cookies.

Datenschutzerklärung

Pressefilter

Zurücksetzen
28.06.24
13:09 Uhr
SPD

Niclas Dürbrook: Große Lücken beim Einsatztraining der Polizei, Schneckentempo bei den Schießanlagen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG #168 - 28.06.2024
Niclas Dürbrook Große Lücken beim Einsatztraining der Polizei, Schneckentempo bei den Schießanlagen Die SPD-Landtagsfraktion hat in zwei Kleinen Anfragen (Drs. 20/2215 und 20/2216) die aktuelle Situation in der Landespolizei beim Einsatztraining und den Schießanlagen abgefragt. Dazu erklärt der polizeipolitische Sprecher, Niclas Dürbrook:
Zum Einsatztraining:
„Leider sieht es beim Einsatztraining der Landespolizei momentan nicht gut aus. Vorgesehen ist, dass die Polizisten in jedem Halbjahr an mindestens einem Termin teilnehmen. In der Praxis konnte das im vergangenen Jahr in keiner einzigen Polizeidirektion umgesetzt werden. Ich habe volles Verständnis, dass man aus organisatorischen Gründen keine Teilnahmequote von 100 Prozent erreicht. Wenn aber wie zum Beispiel in Lübeck fast 400 Beamte das Training im vergangenen Jahr nicht absolviert haben, ist das entschieden zu viel. Auch dass man in Flensburg das Einsatztraining ein ganzes Halbjahr aussetzt, ist nicht hinnehmbar. Die schreckliche Tat von Mannheim hat erst vor kurzem noch einmal gezeigt, wie schnell hochgefährliche Situationen im Polizeialltag eintreten können. Ich erwarte, dass die Landesregierung sich das Thema vornimmt und schnell erklärt, wie flächendeckendes Einsatztraining sichergestellt werden kann.“
Zur Schießausbildung:
„Im November 2023 hat der Landtag die Landesregierung einstimmig aufgefordert, die Schießausbildung der Landespolizei durch funktionstüchtige Schießanlagen sicherzustellen. An der Situation hat sich seitdem nichts geändert. So musste zwischenzeitlich nicht nur die Ausbildung an der neuen Mitteldistanzwaffe in den Raumschießanlagen eingestellt werden. Auch die übrigen Probleme dauern an. Die Anlange in Kiel ist seit mittlerweile zweieinhalb Jahren komplett geschlossen, Heide ist seit fünfeinhalb Jahren nur eingeschränkt nutzbar, Ratzeburg seit mittlerweile über einem Jahr. Für die Ersatzneubauten im Land soll erst im dritten Quartal 2025 eine Bedarfsplanung vorliegen, wie die Landesregierung jetzt mitteilt. Bis zum eigentlichen Neubau ist es dann aber noch ein weiter Weg. In der Innenausschusssitzung in der kommenden Woche wurde bekannt, dass die Sanierung in Kiel im Jahr 2025 starten soll, erst nach Abschluss sollen Ratzeburg und Lübeck saniert werden. Ein kleiner Lichtblick ist lediglich die Anlage in Dithmarschen, bei der aktuell Vertragsverhandlungen mit einem Vermieter für eine Anlage laufen. Unterm Strich wird die Landesregierung aber absehbar erst zum Ende der Wahlperiode die allerdringlichsten Sanierungen abgeschlossen haben. Die Neubauten werden vermutlich noch länger auf sich warten lassen. Dabei zeigt das aktuelle Trainingsverbot für die Mitteldistanzwaffe, wie schnell auf den maroden Anlagen weitere Probleme auftreten können. Insgesamt bleibt die Situation brisant. Durch die Ausfälle ist ein großer Aufwand nötig, um den Beamten das Schießen an anderen Orten zu ermöglichen. Selbst 1 der Schießerlass musste Ende 2022 angepasst werden, damit Beamte ihre Dienstwaffe auch dann weiterführen dürfen, wenn sie das Schießtraining nicht wie vorgeschrieben absolvieren konnten.“
Hintergrund zum Einsatztraining (Drucksache 20/1025): Gemäß Erlass IV LPA 102 -28.26- „Erlass über die Durchführung des Einsatztrainings in der Aus- und Fortbildung der Landespolizei Schleswig-Holstein“ umfasst das Einsatztraining im Umfang die Aus- und Fortbildungsinhalte • Einsatztrainingslagen • Schießtraining / Zwangsmitteltraining • Polizeistocktraining
Am Einsatztraining nehmen grundsätzlich alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten teil. Der Umfang der jährlichen Fortbildung beträgt für die vorgenannte Zielgruppe mindestens 24 Stunden. Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte, die in der Regel keine Vollzugsmaßnahmen durchführen, jedoch eine Schusswaffe führen, nehmen ausschließlich am Schießtraining teil (z. B. Innendienst). Es werden Termine für das Einsatztraining jeweils im 1. und 2. Halbjahr eines Jahres angeboten. Aufgrund des modularen Aufbaus innerhalb eines Jahres ist eine Teilnahme an jeweils einem Termin pro Halbjahr grundsätzlich verpflichtend.



2