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26.06.24
14:40 Uhr
B 90/Grüne

Catharina Nies zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 227.24 / 27.06.2024


Ein modernes Einwanderungsland braucht ein modernes Staatsangehörigkeitsrecht
Zum morgigen Inkrafttreten der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts sagt die migrati- onspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Catharina Nies:
Heute tritt das reformierte Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft. Ich freue mich sehr darüber, denn ein modernes Einwanderungsland braucht ein modernes Staatsangehörigkeits- recht. Das schafft für alle Vorteile. Ein schnellerer Erwerb der Staatsbürgerschaft fördert die Integration. Es macht einen Unterschied, ob Menschen wie bisher acht Jahre oder nur noch fünf Jahre hier leben müssen, um den Antrag auf Einbürgerung stellen zu kön- nen. Wir stärken damit die demokratische Teilhabe für viele Menschen und nähern uns damit den Regelungen vieler anderer EU-Staaten an.
Auch das grundsätzliche Verbot von Mehrstaatigkeit ist nun beseitigt. Aufgrund von Aus- nahmen konnten in der Realität bereits über die Hälfte der ausländischen Mitbürger*innen ihre Staatsbürgerschaft auch jetzt schon behalten, wenn sie die deutsche angenommen haben. Jetzt ist diese Ungleichbehandlung beseitigt und Menschen können ihre alte Staatsbürgerschaft behalten, wenn sie das etwa aus familiären Gründen wünschen.
Ich begrüße auch, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig au- tomatisch die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, sobald ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Aber: Das bedeutet leider weiterhin, dass Neu- geborene, deren Eltern eine Duldung haben, in einen unsicheren Aufenthalt hinein gebo- ren werden. Diese Kinder sind potenziell ausreisepflichtig in dem Land, in dem sie gebo- ren wurden und aufgewachsen sind. Ich halte das nach wie vor für falsch und werde mich weiterhin dafür einsetzen, die Rechte der hiergeborenen Kinder zu stärken. Seite 1 von 2 Insgesamt ist die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ein großer Sprung nach vorne. Länder und Kommunen müssen die Umsetzung und Antragspraxis nun gut und eng be- gleiten, damit die Neuregelungen nicht nur auf dem Papier bestehen. Nur wenn die War- tezeiten auf eine Einbürgerung drastisch reduziert werden, kommen die Menschen auch zu ihrem Recht.
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