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20.06.24
18:03 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zur Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung

Presseinformation

Landtagsfraktion Es gilt das gesprochene Wort! Schleswig-Holstein TOP 19 – Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen Pressesprecherin verhindern: Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung Claudia Jacob voranbringen Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Dazu sagt die wohnungspolitische Sprecherin Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de Bina Braun: www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 215.24 / 20.06.2024


Wohnungslosigkeit verhindern, Mieter*innenrechte stärken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete,
Wohnungslosigkeit ist ein Schicksal, dass jeden treffen kann. Klingt zunächst vielleicht abwegig, aber wenn man sich die Geschichten von Menschen auf der Straße anhört, dann ist es das nicht.
Schwere Einschnitte im Leben, wie beispielsweise eine Trennung, eine schwere Krank- heit, Jobverlust, Schulden können mitunter dazu führen, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Wenn sie dann erstmal auf der Straße sind, auch das ist die Realität, wird es umso schwerer, den Weg zurückzufinden. Das Leben auf der Straße macht krank und Wohnungslose sind häufiger Opfer von Straftaten. Wer sich Sorgen machen muss, wie er oder sie die Nacht übersteht, ist kaum in der Lage, langfristig Pläne zu machen, um aus dieser Situation wieder herauszukommen.
Darum unternehmen wir als Land Schleswig-Holstein viel, um wohnungslosen Menschen zu helfen und um Wohnungslosigkeit zu verhindern. So ist das Land überörtlicher Träger für drei stationäre Einrichtungen zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten in Kiel, Lübeck und Appen, in denen insgesamt knapp 120 Plätze vorgehalten werden.
Unser Förderprogramm „sozialer Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen“ verfolgt den „Housing First“-Ansatz. Dieser geht davon aus, dass die Menschen in Not als Allererstes eine eigene Wohnung haben müssen, bevor sie sich um andere Probleme, wie beispiels- weise Suchterkrankungen kümmern können. Für dieses Programm haben wir 20 Millio- nen Euro Landesmittel bis 2026 bereitgestellt. Aktuell wird daraus zum Beispiel ein Bau- projekt in Kiel maßgeblich finanziert, das neun neue Wohneinheiten errichtet, die von Seite 1 von 2 Hempels nach dem Housing-First-Prinzip vergeben werden sollen.
Begleitend zur Wohnraumförderung ist es sehr wichtig, dass die Menschen individuelle Unterstützung und Beratung bekommen. Aus dem Landeshaushalt fördern wir beispiels- weise Beratungsstellen im Rahmen von Projektförderung mit 900.000 Euro jährlich und bezuschussen die Koordinierung der Beratungsstellen mit 38.000 Euro jährlich. Bei die- ser Beratung geht es auch um die Verhinderung von Wohnungslosigkeit, denn präventive Maßnahmen sind wichtig, damit Menschen gar nicht erst ihre Wohnung verlieren.
Darum finde ich die im Antrag der SPD beschriebene Änderung des Mietrechts absolut richtig. Momentan können Mieter*innen bereits gekündigt und aus ihrer Wohnung geklagt werden, wenn sie mit mehr als einer Monatsmiete im Rückstand sind. Das kann schnell mal passieren, durch Jobwechsel oder eine verspätete Zahlung von Gehalt oder sozialen Leistungen.
Vor dieser drastischen Konsequenz werden sie aber dadurch geschützt, dass die Kündi- gung unwirksam wird, wenn sie die Mietzahlung spätestens zwei Monate nach Eintritt der Rechtshängigkeit noch nachholen. Diese sinnvolle Schutzregelung („Schonfristrege- lung“) greift allerdings nach geltendem Recht nur bei der außerordentlichen Kündigung, nicht aber, wenn der Vermieter aus dem genau gleichen Grund auch eine ordentliche Kündigung ausspricht. Für mich ist klar, dass es sich dabei um eine Rechtslücke handelt, die vom Gesetzgeber so nicht gewollt war.
Im Landtag haben wir keine Entscheidungsmacht, das Mietrecht im BGB zu ändern, da- her ist es für mich verkraftbar, dass unsere Koalitionspartner*innen von der CDU uns in diesem Punkt nicht folgen wollen. Das finde ich zwar sehr schade, doch nicht unsere schwarz-grüne Koalition muss in dieser Sache eine Einigung finden, sondern die Koali- tion im Bund.
Um hier voranzukommen, müssten die zuständigen Minister*innen Klara Geywitz oder Marco Buschmann erstmal einen Gesetzentwurf vorlegen. Vom Bundes-Koalitionsver- trag, so wie ich ihn lese, ist das Vorhaben gedeckt.
Diese Aufgabe muss in Berlin gelöst werden, nicht in Kiel, und ich drücke Klara Geywitz alle Daumen, dass das klappt und es ihr gelingt, die FDP zu überzeugen. Die Grünen in der Bundesregierung und im Bundestag unterstützen die SPD-Bauministerin dabei auch!
Vielen Dank!
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