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20.06.24
17:41 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 19: Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern: Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung voranbringen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 20. Juni 2024
Thomas Hölck Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern: Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung voranbringen TOP 19: Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern: Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung voranbringen (Drs. 20/2212)
„Uns sollte allen klar sein: Ein zu geringes Einkommen bei stetig steigenden Lebenshaltungskosten kann zur Überschuldung führen. Dies ist leider nicht immer sichtbar, häufig können Menschen aufgrund kurzfristiger zusätzlicher finanzieller Belastungen ihre Mieten nicht mehr zahlen. Damit droht der Verlust der Wohnung, damit wird die Existenz und die Würde bedroht.
Wer Wohnungslosigkeit verhindern will, muss dafür sorgen, dass der Verlust der Wohnung verhindert wird. Wer sich beraten lässt, wer wieder in die Lage kommt, seine Mietschulden zeitnah zu begleichen, darf seine Wohnung nicht verlieren. Das Dach über den Kopf ist so wichtig, wie das tägliche Brot.
Die derzeitige Regelung sieht vor, dass durch die Nachzahlung von Mietrückständen innerhalb von zwei Monaten zwar die außerordentliche fristlose Kündigung aufgehoben wird, jedoch eine hilfsweise oder ergänzend ausgesprochene ordentliche Kündigung weiterhin bestehen bleibt. Dies kann dazu führen, dass Menschen trotz dann beglichener Miete ihre Wohnungen verlieren können. In Anbetracht des bereits bestehenden Wohnraummangels in vielen Regionen unseres Landes ist dies nicht nur ungerecht, sondern trägt auch zu einer wachsenden Wohnungslosigkeit bei, die es zu verhindern gilt. Man fragt sich, warum eine ordentliche Kündigung aufrechterhalten wird, obwohl die Mietschulden beglichen wurden. Regelmäßige Gespräche beispielsweise beim Mieterbund haben mir gezeigt: Vielleicht, weil die Miete zu gering ist. Dank fehlender Mietpreisbremse eine hohe Neuvertragsmiete möglich ist. Oder weil der Mieter bereits bei einer Mieterhöhung erfolgreich mit einem Mieterverein sein Recht durchsetzen konnte. Gründe gibt es genug.
Ich will den Mietervereinen in diesem Land ausdrücklich im Namen der SPD-Fraktion für ihre Arbeit danken.
Unser Antrag zielt darauf ab, diesen Missstand zu beheben, indem er sich für einen Ausschluss der Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung nach erfolgter Zahlung von Mietrückständen

1 innerhalb der Schonfrist einsetzt. Dies bedeutet, dass Menschen, denen aufgrund nicht geleisteter Mietzahlungen die Wohnung außerordentlich fristlos gekündigt wurde, diese auch dann nicht verlieren, wenn sie innerhalb dieser Frist die Miete nachgezahlt haben. Das ist anständig, das ist menschlich.
Es ist an der Zeit, dass jetzt gehandelt und sichergestellt wird, dass das Recht auf Wohnen für alle Menschen gewährleistet ist, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihren finanziellen Schwierigkeiten. Es ist unsere Verantwortung, diejenigen zu schützen, die sich in einer nicht einfachen Situation befinden und ihre Wohnungen durch unglückliche Umstände zu verlieren drohen. Es sind diese Mieter, die mit der Mietzahlung nicht im Verzug sein möchten.
Unser Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung, um sicherzustellen, dass Menschen nicht aufgrund von Mietrückständen ihre Wohnungen verlieren, wenn sie sich ernsthaft bemühen ihre Mietschulden zu begleichen. Es ist eine dringend benötigte Maßnahme angesichts der steigenden Mieten und Lebenshaltungskosten, die viele Menschen bereits seit längerem vor existenzielle Schwierigkeiten stellt.
Fast 50 Prozent aller wohnungslosen Menschen haben ihre Wohnung aufgrund von Mietschulden verloren, so steht es im Wohnungslosenbericht 2022. Es ist daher nur klug, Menschen vor dem Verlust der eigenen Wohnung zu bewahren und die viel folgenreichere anschließende Wohnungslosigkeit zu verhindern. Einmal abgesehen von der dann prekären Situation der Betroffenen, hat Wohnungslosigkeit auch gesamtgesellschaftlich fatale Folgen, auch was den Beginn einer teils schwierigen Suche nach einer neuen Wohnung angeht. Wenn die beispielhafte Sachlage eines zeigt, dann ist es, dass der Mieter definitiv gewillt ist, bestehende Mietrückstände zu begleichen.
Ich appelliere an die Koalition und die Landesregierung – Sie haben in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, das Sonderprogramm der sozialen Wohnraumförderung für von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalt fortzusetzen – lassen sie es gar nicht erst zu solchen Ereignissen kommen! Unterstützen sie diesen Antrag und setzen Sie sich auf Bundesebene für eine Reform der mietrechtlichen Schonfristenregelung ein. Dies ist nun wirklich keine unüberwindbare Hürde, um Mieterinnen und Mieter in Schleswig-Holstein vor Wohnungslosigkeit zu bewahren."



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