Lars Harms: Viele Mieter können jetzt nicht mehr
Presseinformation Kiel, den 20.06.2024Es gilt das gesprochene WortLars Harms TOP 19 Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern Drs 20/2212„Wer seine Miete zahlt, wenn auch verspätet, sollte in seiner Wohnung bleiben können.“Die meisten Mieterinnen und Mieter versuchen auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alles, um die Miete zu zahlen. Denn sie wissen, dass sie bei einer Räumung auf der Straße stehen. Alternative Wohnungen, die sie sich leisten können, sind seit einigen Jahren absolute Mangelware. Viele Mieter akzeptieren deswegen Schimmel in der Wohnung, defekte Aufzüge oder undichte Fenster, weil sie einfach keine Alternative haben. Sie wollen ihr Dach über dem Kopf nicht riskieren. Seit vielen Jahren fehlen preiswerte Wohnungen: Sozialwohnungen fallen zu tausenden aus der Sozialbindung heraus, Wohnheimplätze für Schüler und Studenten werden viel zu wenig neu gebaut und illegale Ferienwohnungen verdrängen Wohnraum. Wir müssten an vielen Stellen beim Thema Wohnraum besser werden. Das Angebot muss besser werden, solange so ein starker Druck auf dem Kessel ist. Viele Mieter können jetzt nicht mehr: In Flensburg beispielsweise zeigte die Erhebung im aktuellen Sozialatlas, dass die Zahl der Räumungsklagen um 10 Prozent zugenommen hat – von einem Jahr zum nächsten. Diese Entwicklung ist absolut besorgniserregend und schlägt sich sicherlich auch in den anderen Städten Schleswig-Holsteins nieder. Die Politik muss jetzt in die Gänge kommen. Wer seine Miete zahlt, wenn auch verspätet, sollte in seiner Wohnung bleiben können. Wenn Mieter erstmalig die Miete schulden und innerhalb der Schonfrist gezahlt haben, sollten sie in ihrer Wohnung bleiben können. Das ist im Kern die Forderung des vorliegenden Antrages, der auf ein grundsätzliches Problem hinweist, das in Flensburg beispielsweise vor allem alleinstehende, einsame Männer betrifft. Mietrückstände werden aber vor allem von großen Mietkonzernen bedauerlicherweise nach Schema F gehandhabt: wer seine Miete schuldig bleibt, erhält automatisch seine fristlose Kündigung. Die anonymen Konzerne haben dafür automatische Verwaltungsverfahren entwickelt, die auf den individuellen Einzelfall keine Rücksicht nehmen. Da ist keine Handbreit Spielraum und Fristen werden auf den Tag genau mit der Zustellung berechnet. Mieterinnen und Mieter müssen eben Rendite bringen. Gerät dieses Geschäftsmodell in Gefahr, kommt die Verwaltungsroutine zum Zuge, bei der die fristlose Kündigung und eine ordentliche Kündigung oft in einem Brief Düsternbrooker Weg 70 Norderstr. 74 24105 Kiel 24939 Flensburg/Flensborg +49 (0)431 - 988 13 80 +49 (0)461 - 144 08 300 ( ( 2ausgesprochen werden. Egal, was der Mieter jetzt macht: er muss raus aus der Wohnung. Dabei spielt es weder eine Rolle, wie lange jemand seine Miete pünktlich gezahlt hat, noch welche Umstände zum Mietrückstand geführt haben. So kommt es, dass langjährige Mieter quasi automatisch aus der Wohnung fliegen. Da ist kein Dialog möglich, weil es einfach keinen Ansprechpartner vor Ort gibt. Wer zwei Monate lang seine Miete nicht oder nur zu einem geringen Teil zahlt, erhält nicht einmal eine Abmahnung, sondern gleich die Kündigung. Die Schuldnerberatungsstellen könnten helfen – allerdings sind sie chronisch überlaufen. Mieter können beispielsweise statt einer Zahlung auch eine Verpflichtungserklärung einer öffentlichen Stelle vorlegen, aus der hervorgeht, dass diese die Mietschulden übernimmt. Das muss man aber erst einmal wissen, aber viel Zeit zur Informationsbeschaffung haben die Betroffenen nicht. Im Übrigen möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass die Vielzahl der Vermieter ein gutes Verhältnis zu ihren Mietern hat. Das gilt vor allem für die vielen Privatvermieter. Man kennt sich und man hat Verständnis für kurzfristige Notlagen. Da werden säumige Mieten kurzfristig ausgesetzt und dann nachgezahlt. In solchen Mietverhältnissen zählt der Mieter noch etwas und vermieter sind froh, gute Mieter auch in Notsituationen halten zu können. Aber es gibt eben auch die anderen, die schlechten Vermieter. Und um die geht es hier. Zum Abschluss möchte ich deshalb noch einmal betonen: Es muss das oberste politische Ziel sein, Wohnungslosigkeit zu verhindern. Wir sollten Verfahren finden, die die Mieter unterstützen. Darum befürworten wir den Antrag.Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek/