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17.06.24
15:01 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Juni

Nr. 062 / 17. Juni 2024


Themen der Plenarsitzung: Demokratiebildung an Schulen, Opferentschädigungsrecht, Krankenhausplanung, Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche, Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben

Zu seiner 23. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 19. Juni, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen die Forderung nach einem Rahmenkonzept für die Demokratiebildung an Schulen, das neue Opferentschädigungsrecht und dessen Auswirkungen, die Forderung nach einer gemeinsamen Krankenhausplanung mit der Freien und Hansestadt Hamburg, ein Antrag mit dem Ziel, auf Bundesebene ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige durchzusetzen sowie Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich.
Nähere Informationen zu allen Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online.



Mittwoch, 19. Juni 2024, 10 bis 18 Uhr

Dringlichkeitsantrag:
TOP nn Landespflegestrategie Schleswig-Holstein: Abstimmung über einen Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW (Drs. 20/2245 / Bericht Pflegestrategie) 2


Per Dringlichkeit haben FDP, SPD und SSW einen Antrag vorgelegt, der einen mündlichen Bericht der Landesregierung zur Entwicklung einer Landespflegestrategie in Schleswig-Holstein einfordert. Kurios dabei: Der Antrag stammt von CDU und Grünen, die ihn jedoch im Zuge der Ältestenratssitzung vergangenen Mittwoch zurückgezogen hatten. Seit Freitag liegt er nun, von den Oppositionsfraktionen nahezu wortgleich übernommen, wieder auf dem Tisch. Die tatsächliche Behandlung im Plenum ist allerdings davon abhängig, ob der Dringlichkeitsantrag mit Zwei-Drittel- Mehrheit auf die Tagesordnung gesetzt wird.
Zum Sachverhalt: Mit der älterwerdenden Gesellschaft wächst die Sorge, den sich abzeichnenden Mehrbedarf in der Pflege bewältigen zu können. Vor diesem Hintergrund hatten die Koalitionsfraktionen in ihrem zurückgezogenen Antrag (Drucksache 20/1977) auf eine „Landespflegestrategie Schleswig-Holstein“ gesetzt. Unabhängig von den vom Bund vorgegebenen Rahmenbedingungen sei auf Landesebene auszuloten, „welcher Handlungsspielraum besteht, wie eine Landespflegestrategie gemeinsam mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren entwickelt werden kann und welche Maßnahmen möglich sind“, hieß es in dem alten Koalitionsantrag wie auch in dem jetzt vorliegenden Dringlichkeitspapier der Opposition.
Zur Begründung wird angeführt: „Pflege ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Die Anzahl an pflegebedürftigen Menschen steigt, Fachkräfte fehlen, Kosten und Eigenanteile steigen.“ Wie eine zu Jahresbeginn veröffentlichte Auswertung des Verbands der Ersatzkassen ergab, sind die selbst zu tragenden Zahlungen für Pflegebedürftige im Heim trotz höherer Entlastungszuschläge in Schleswig-Holstein weiter gestiegen. So waren zum 1. Januar im ersten Jahr im Heim 2452 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig ‒ 98 Euro mehr als Anfang 2023. Hintergrund für den allgemeinen Kostenanstieg im Pflegebereich sind auch höhere Personalkosten für dringend gesuchte Pflegekräfte.


TOP 1 Aktuelle Stunde: „Streichung von Bahnverbindungen durch die Landesregierung“
Die SPD verlangt eine Aktuelle Stunde zu der Ankündigung von Verkehrsminister Claus Ruhe Madsen (CDU), im Schienennahverkehr Einsparungen tätigen zu wollen. Letzten Freitag hatte Madsen gesagt, die bisherigen Leistungen im schleswig-holsteinischen Schienennahverkehr könnten aufgrund fehlender Mittel ab 2025 nicht vollständig aufrechterhalten werden. Um die Einsparziele vollständig zu erreichen, sei neben der Einsparung von Verwaltungskosten auch die Abbestellung von Verkehrsleistungen in Höhe von etwa sechs Millionen Euro jährlich unumgänglich, so Madsen. Damit entfielen zwei Prozent der bestellten Verkehrsleistungen auf der Schiene.
Seinen Angaben zufolge fehlen bis zum Jahr 2032 voraussichtlich allein 570 Millionen Euro an Regionalisierungsmitteln. „Wir haben uns in der Landesregierung darauf verständigt, einen Teil des Fehlbetrags durch Abbestellungen von Verkehr abzufedern“, sagte der Minister. Dabei sollen Leistungen in allen Netzen reduziert werden, um eine landesweite Ausgewogenheit sicherzustellen. Streckenabschnitte, die bereits vergleichsweise schlecht angebunden sind, sollen 3


nicht in den Blick genommen werden. Gleichzeitig, so Madsen, werde sich bei den Abbestellungen auf Züge konzentriert, die im Randbereich liegen oder bereits seltener benutzt werden.
Während Madsen von einer „reinen Vorsichtsmaßnahme“ sprach, nannte die SPD die Ankündigung der Abbestellungen eine „Bankrotterklärung“. „Geplant war der Ausbau von Bus und Bahn, die Reaktivierung von Strecken, sogar eine Mobilitätsgarantie“, sagte der SPD-Abgeordnete Niclas Dürbrook. Stattdessen sende die Landesregierung mit dieser Streichliste ein Signal, dass die Mobilitätswende und der Klimaschutz auf der Prioritätenliste nach hinten durchgereicht würden.
Stichwort Aktuelle Stunde:
Über eine bestimmte Frage von allgemeinem und aktuellem Interesse kann eine Aktuelle Stunde von einer Fraktion oder von mindestens fünf Abgeordneten beantragt werden. Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor Sitzungsbeginn gestellt werden.
Im Rahmen der Aktuellen Stunde steht allen Fraktionen eine Redezeit von zehn Minuten zur Verfügung. Diese Redezeit kann von je zwei Rednerinnen oder Rednern in Anspruch genommen werden, wenn dies dem Sitzungspräsidium vor Eröffnung der Aussprache mitgeteilt wird. Nach der letzten Rednerin oder dem letzten Redner kann einem Mitglied der Landesregierung das Wort erteilt werden. Die von den Mitgliedern der Landesregierung in Anspruch genommene Redezeit sollte zehn Minuten nicht überschreiten. Werden in der Aktuellen Stunde zwei Gegenstände behandelt, verlängert sich die Redezeit auf jeweils 15 Minuten.
Mit einer Aktuellen Stunde wird kein konkreter Beschluss herbeigeführt; sie dient vorrangig dem Meinungsaustausch und der Darstellung der unterschiedlichen Standpunkte gegenüber der Öffentlichkeit.


TOP 16 Rahmenkonzept Demokratiebildung an Schulen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2208), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Im Mai-Plenum stand das Grundgesetz im Rahmen seiner Würdigung als Garant für Demokratie und Freiheit 75 Jahre nach seinem Inkrafttreten im Mittelpunkt. Auch die Bedrohung der Demokra- tie durch eine zunehmend aggressive Atmosphäre in einer sich immer weiter polarisierenden Ge- sellschaft wurden dabei parteiübergreifend thematisiert. Mit ihrem Antrag nach einem „Rahmen- konzept Demokratiebildung an Schulen“ knüpft die SPD-Fraktion hier an und setzt bei den Jüngs- ten an. Unter anderem soll auch der WiPo-Unterricht ausgeweitet werden. Unter zwölf Punkten wird die Landesregierung aufgefordert, ein Rahmenkonzept für Schleswig- Holstein zu entwickeln und umzusetzen. So sollen „Handlungsaspekte demokratischer Partizipa- tion altersgemäß“ und um schulspezifische Aspekte ergänzt vermittelt werden. Nach dem Willen der SPD sollen Schulen unter anderem über eine Schulverfassung Selbst- und Mitbestimmungs- 4



rechte der Kinder klären und verbindlich Beteiligungsgremien einführen. Letztere sollen per Ge- schäftsordnung und darin verankerten Ritualen dazu beitragen, dass sich die Kinder als soziale Gruppe wahrnehmen. Im Schulalltag müsse selbstbestimmtes Handeln, pädagogische Fürsorge und die Aufgaben der Schule in Einklang gebracht werden. In Beteiligungsprozessen sollten pädagogische Fachkräfte für Transparenz der jeweiligen Inhalte sorgen und die Interaktion mit den Kindern respektvoll gestal- ten. Themen der Kommunalpolitik beträfen die Schülerinnen und Schüler im Alltag und müssten unter Beteiligung von politischen Akteuren auch im Unterricht vorkommen. Wirtschaft/Politik-Unterricht, kurz WiPo, soll laut dem SPD-Antrag stufenweise ab Klassenstufe 5 eingeführt und ein Mindestkontingent von vier Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I aufge- nommen werden. Lehrkräfte sollen für das Fach aus- und fortgebildet und das Fach selbst als Mangelfach deklariert werden, um mehr Studierende zu erreichen. Bereits im Juni 2023 hatte der Landtag über mehr politische und ökonomische Bildung an Schulen debattiert und sich fraktionsübergreifend für deren Stärkung ausgesprochen. Bildungsministerin Karin Prien (CDU) hatte damals angekündigt, die Landesregierung wolle entsprechende Angebote ausbauen. Die FDP hatte seinerzeit einen Ausbau des WiPo-Unterrichts zum Thema gemacht.


TOP 34 Bericht zum Opferentschädigungsrecht, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/1702) sowie Bericht der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Jugend, Fami- lie, Senioren, Integration und Gleichstellung (Drs. 20/2102), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, ge- plante Redezeit 30 Minuten

Auf Antrag der SSW-Fraktion hat die Landesregierung einen Bericht zum neuen, seit Anfang des Jahres bundesweit geltenden Opferentschädigungsrecht und dessen Auswirkungen auf Schleswig- Holstein vorgelegt. Die Reform des Bundesgesetzes, die in dem Papier als überfällig bezeichnet wird, sieht vor, Entschädigungsleistungen für Berechtigte künftig schneller und bedürfnisorientierter zu erbringen. „Hierauf muss sich das Land konzeptionell und personell einstellen“, heißt es im SSW-Antrag, der sieben Fragen zur Umsetzung auf Landesebene enthält – vom Stand der Öffent- lichkeitsarbeit über den Einsatz neuer Fallmanager und -managerinnen bis zur Schaffung perso- neller Grundlagen. Das Landesamt für soziale Dienste habe bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das jetzt lautende „Soziale Entschädigungsrecht“ bekannter zu machen, heißt es in dem Regierungsbericht. Auch ein Fallmanagement sei 2023 eingeführt worden. Angesichts der aktuellen Haushaltslage gebe es jedoch Probleme, ausreichend personelle Ressourcen bereitzustellen. Umso wichtiger sei es laut der Landesregierung, „mit der Polizei und der Justiz sowie mit Opferschutzverbänden und anderen Interessenvertretungen als Multiplikatoren zusammen zu arbeiten“. Dies erfülle das Lan- desamt derzeit mit „Informationsangeboten und Beteiligungen an verschiedenen Gremien und Ge- sprächsformaten“. 5



Das neue sogenannte Soziale Entschädigungsrecht gilt bundesweit seit Anfang des Jahres. Es vereint Entschädigungen, die zuvor in vielen verschiedenen Gesetzen geregelt wurden, in einem eigenen Gesetzbuch (XIV Sozialgesetzbuch) und bringt einige Neuerungen mit sich. Unter ande- rem können nun nicht nur Opfer physischer, sondern auch psychischer Gewalt und vernachläs- sigte Kinder Leistungen erhalten. Zudem wurden „Schnelle Hilfen“ eingeführt – zum Beispiel die Soforthilfe in einer Trauma-Ambulanz. Die Opferentschädigung hat ihren Ursprung im Bundesversorgungsgesetz (BVG), welches für die Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen der beiden Weltkriege geschaffen wurde. Heute ha- ben auch andere Personengruppen Anspruch – laut Gesetz jede Person, „die einen gesundheitli- chen Schaden erleidet, für dessen Folgen die Gemeinschaft in besonderer Weise einzustehen hat“.


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein – ZUG.SH, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2136), Bericht und Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs. 20/2191), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 6 Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzie- render Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Hol- stein, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2221), ge- planter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 9 Den Digitalfunk BOS auch für die Zukunft erhalten, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1981), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 20 Verlässliche Hafenstrategie für Schleswig-Holstein – Die wirtschaftliche Entwick- lung der landeseigenen und regional bedeutsamen Häfen sicherstellen, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2220), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Im März 2023 hatten CDU, Grüne und SSW die Landesregierung aufgefordert, eine neue landes- weite Hafenstrategie auf den Weg zu bringen. Im Hinblick darauf sollten alle Häfen an der Ost- und Westküste betrachtet und sich deutlich zu den landeseigenen Häfen bekannt werden. Jetzt ver- langt die SSW-Fraktion von der Regierung unter anderem, im Rahmen einer verlässlichen Ha- fenstrategie des Landes „der wirtschaftlichen Entwicklung der landeseigenen Häfen (Büsum, 6



Glückstadt, Husum) und der regional bedeutsamen Häfen (Rendsburg, Flensburg, Dagebüll, Schlüttsiel, Nordstand, Pellworm, Helgoland, Wyk und Wittdün) besondere Bedeutung zukommen zu lassen“. Dabei sollen Ergebnisse einer Studie zur Bedeutung der Häfen Husum und Büsum und die Studie Hafenentwicklung Flensburg mit einbezogen werden. Maßgeblich für die Ausrichtung ist laut An- tragsteller unter anderem die Ansiedlung des Unternehmens Northvolt, wodurch sich „die wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen für die Hafenstandorte an der Westküste fundamental verän- dern“. Häfen wie Dagebüll, Helgoland und Wyk seien wichtig für die touristische Entwicklung und zugleich als Verkehrsverbindung für die Bewohner; Rendsburg und Flensburg zählten zu den um- schlagsstärksten Hafenstandorten des Landes. Zur erfolgreichen Entwicklung müssten die wirt- schaftlichen Rahmenbedingungen gerade in den Bereichen Erneuerbare Energien und Werftenin- dustrie angepasst werden. Auf Bundesebene hatte das Kabinett in Berlin eine Nationale Hafenstrategie diesen März be- schlossen. Nach Angaben von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) enthält sie 139 Maßnah- men, mit denen die deutschen Häfen fit für die Zukunft gemacht werden sollen. Deutschland wi- ckelt rund 60 Prozent seines Im- und Exports über den Seeweg ab. Im vergangenen Jahr waren dies rund 267,8 Millionen Tonnen Güter, darunter Energie, Lebensmittel, Kleidung, Technik und Medikamente.


TOP 7 Frauengesundheit in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion der SPD (Drs. 20/1638), Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz und Gesundheit (Drs. 20/2093), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten


TOP 10 Mehr Zeit für Familien – Familienstartzeit einführen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2112), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 12 Werkstatttage landesweit zur Verbesserung der Berufsorientierung nutzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2143), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


Top 14 Ein landesweites System für modulare Feuerwehrgerätehäuser, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2184), geplanter Aufruf 17:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 7


Donnerstag, 20. Juni 2024, 10 bis 18 Uhr

TOP 11 Versorgung sichern – gemeinsame Krankenhausplanung mit Hamburg auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2135), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Die FDP-Fraktion tritt für eine gemeinsame Krankenhausplanung des Landes Schleswig-Holstein mit Hamburg ein. „Vor dem Hintergrund der länderübergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten sowie der künftigen planerischen und finanziellen Herausforderungen im Zuge der Krankenhausfinanzierungs- und -strukturreform, ist eine länderübergreifende Krankenhausplanung ein sinnvolles Instrument zur dauerhaften Versorgungssicherung“, heißt es in einem Antrag der Liberalen. Der Anteil von Patientinnen und Patienten aus Schleswig-Holstein in Hamburger Krankenhäusern sei „signifikant“.
Vorgeschlagen wird eine Kooperationsvereinbarung der Länder, in die unter anderem die Synergien in der hochkomplexen Spezialversorgung, der Abbau von Doppelstrukturen sowie Finanzierungsregelungen für gemeinsame Investitionen einfließen sollen. „Die dauerhafte Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung unter Berücksichtigung der freien Arztwahl beziehungsweise der freien Wahl des Krankenhauses muss höchste Priorität haben“, wird als Ziel ausgegeben.
Laut Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) kommen 20 Prozent der Patienten in den Kliniken der Hansestadt aus Schleswig-Holstein. Insgesamt nur 65 Prozent der stationär in den Krankenhäusern der Stadt behandelten Patientinnen und Patienten kämen auch tatsächlich aus Hamburg, sagte sie Anfang April dem „Hamburger Abendblatt“. Vor diesem Hintergrund forderte sie eine Beteiligung von Schleswig-Holstein und Niedersachsen an den Klinik- Investitionen in der Hansestadt. Die Krankenhäuser erwirtschafteten zwar Gelder mit diesen Patienten, „aber sämtliche Investitionen in die Kliniken bringen wir in Hamburg alleine auf“, wird die Senatorin in der Zeitung zitiert.


TOP 21 Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2222), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
CDU und Grüne fordern die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein sofortiges Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige einzusetzen. Die Koalitionäre führen an, dass der Konsum von Lachgas, das zunehmend als Partydroge die Runde macht, ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstelle und in extremen Fällen zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen könne. Zudem bestehe die Gefahr einer starken psychischen Abhängigkeit. 8


Auf Bundesebene hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits angekündigt, für strengere Regelungen zu sorgen, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge insbesondere an junge Leute einzudämmen. „Wir werden schnell mit einer Regelung kommen“, sagte der SPD-Politiker kürzlich im ,ARD-Morgenmagazin‘. Als eine Möglichkeit nannte er den Vorschlag aus Niedersachsen, Lachgas in die Liste psychoaktiver Stoffe aufzunehmen, was sehr strenge Verkaufsregeln zur Folge hätte.
Lachgas wird ursprünglich als Treibmittel für Sahnespender, als Narkosemittel im medizinischen Bereich oder in der Industrie verwendet. In den letzten Jahren hat es sich jedoch zu einer immer stärker nachgefragten Partydroge entwickelt. Direkt nach dem Inhalieren wirkt es für wenige Minuten euphorisierend. Während in Deutschland der Verkauf und Konsum von Lachgas bisher nicht verboten ist, haben andere Staaten bereits gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz seit Ende 2023 illegal, und auch die Niederlande und Dänemark haben strenge Vorgaben erlassen.


TOP 17 Sachstand zur Umsetzung der PerspektivKitas, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2209), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 18 und 30 Duales Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein ermöglichen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2210), Das dritte Paket zur Lehrkräftegewinnung darf nicht zu klein sein, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1454 neu), Alternativan- trag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1524 neu), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, (Drs. 20/2223), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 19 Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern: Reform der mietrechtli- chen Schonfristenregelung voranbringen, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2212), ge- planter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 24 Mündlicher Bericht über „PerspektivSchule Kurs 2034 – Das Startchancenpro- gramm in SH“, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2226), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Nachdem Anfang Juni Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und die Präsiden- tin der Kultusministerkonferenz, Christine Streichert-Clivot (SPD), den offiziellen Startschuss für das sogenannte Startchancen-Programm, das als das wichtigste bildungspolitische Vorhaben der Bundes-Ampel gilt, gegeben haben, wollen CDU und Grüne im Kieler Landtag jetzt wissen, wie 9



viele Schulen in Schleswig-Holstein in den Genuss der Förderung kommen. Die Fraktionen verwei- sen auf Angaben der Landesregierung, wonach bereits 70 Schulen feststehen. Jetzt soll Bildungs- ministerin Karin Prien (CDU) in einem mündlichen Bericht dem Plenum die weiteren Schulen be- kannt geben. Im Februar hatte Prien das Startchancen-Programm des Bundes zur Förderung von Schulen in schwierigen sozialen Lagen in Schleswig-Holstein bereits ausdrücklich begrüßt und in Aussicht ge- stellt, dass vom Sommer 2024 bis zum Sommer 2035 bis zu 140 Schulen in Schleswig-Holstein mit jährlich 32 Millionen Euro aus Bundesmitteln zusätzlich unterstützt werden könnten. Pro Schule wären das rechnerisch gut 228.000 Euro pro Jahr, wobei knapp 90.000 Euro in Investitionsmaß- nahmen gehen, rechnete die Ministerin vor. Über das Berliner Startchancen-Programm, das in Schleswig-Holstein unter Perspektivschul-Programm firmiert, sollen ab dem kommenden Schuljahr bundesweit zunächst rund 2000 und später 4000 Schulen gezielt gefördert werden. Über die kommenden zehn Jahre wollen Bund und Länder dafür 20 Milliarden Euro bereitstellen. Die Förderung soll zu 60 Prozent an die Grundschulen gehen, da sich in Bildungsstudien zuneh- mende Defizite beim Lesen, Schreiben und Rechnen gezeigt hatten. Entscheidend bei der Aus- wahl sind vor allem der Anteil ärmerer Kinder und Jugendlicher und der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. Die konkrete Auswahl treffen die Bundesländer. Die Start- chancen-Milliarden sind für Baumaßnahmen gedacht, etwa für Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten, Ateliers oder für Sport- und Erholungsangebote im Außenbereich, sowie für zusätzli- ches Personal wie Sozialarbeiter. Das ehrgeizige Ziel: Bis zum Ende der Programmlaufzeit 2034 soll die Zahl der Schüler, die die Mindeststandards in Mathematik und Deutsch verfehlen, an den Startchancen- beziehungsweise den Perspektiv-Schulen halbiert werden. Zudem geht es um eine Förderung der sogenannten so- zio-emotionalen Kompetenz, der Fähigkeit zu angemessenem Verhalten im Umgang mit anderen Menschen und in verschiedenen Situationen. Da Bildung in Deutschland in der Hand der Bundesländer liegt und Berlin nicht einfach Geld geben kann, haben Bund und Länder sogenannte Verwaltungsvereinbarungen getroffen, in denen die ge- naue Mittelverteilung und -verwendung geregelt ist. Diese Vereinbarungen sind inzwischen von al- len Bundesländern unterschrieben.


TOP 22 Psychotherapeutische Weiterbildung endlich ausfinanzieren, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2224), geplanter Aufruf 15:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 26 Gemeinsame Beratung: a) Die Bedingungen für Medizinstudierende im Praktischen Jahr verbessern, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1588), b) Für ein faires Praktisches Jahr (PJ) im Medizinstudium, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen 10



(Drs. 20/1608), c) Reform des Praktischen Jahres im Medizinstudium, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1614), Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses (Drs. 20/2077), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 33 Bericht zur Situation von Post-Covid und ME/CFS Erkrankten in Schleswig-Hol- stein, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/1980), Bericht der Landesre- gierung – Ministerium für Justiz und Gesundheit (Drs. 20/2094), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 36 Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein, Bericht der Landesregierung – Ministe- rium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2164), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 21. Juni, 10 bis 12 Uhr

TOP 5, 15 und 23 Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Geneh- migungsverfahren im Infrastrukturbereich, Gesetzentwurf der Landesregierung – Ministe- rium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (Drs. 20/2195), Echte Ver- fahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben – Legalplanung nach dänischem Vorbild, Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2207), Alle Möglichkeiten der Planungsbeschleuni- gung nutzen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2225), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, ge- plante Redezeit 60 Minuten

Die Landesregierung macht bei der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Druck. Ein jetzt vorgelegter Gesetzentwurf soll dafür sorgen, dass insbesondere im Verkehrsbe- reich einfacher und schneller gehandelt werden kann. Dazu sollen in verschiedenen Bereichen An- passungen erfolgen, etwa mit der Aufnahme weiterer planungsbeschleunigender Elemente im Straßen- und Wegerecht, der Begrenzung von Umweltverträglichkeitsprüfungen für straßenbeglei- tende Radwege oder bei den Beteiligungspflichten bei Plangenehmigungen im Landesverwal- tungsgesetz. Bereits im September 2023 hatte Wirtschaftsminister Claus Ruhe Madsen (CDU) Möglichkeiten zur Beschleunigung von wichtigen Infrastrukturprojekten skizziert. 18 Bundes- und Landesgesetze könnten entsprechend geändert oder ergänzt werden, sagte er. Dies betreffe die Bereiche Ener- gieversorgung, Küstenschutz sowie Straßen-, Hafen- und Schieneninfrastruktur. Auch bei der Digi- 11



talisierung von Genehmigungs- und Anhörungsverfahren gebe es Beschleunigungspotenzial. Nä- here Angaben zu dem Thema hatte die Landesregierung einen Monat später in einem Bericht „über die im Rahmen des Normenscreenings Planungsbeschleunigung identifizierten Beschleuni- gungspotentiale“ dargelegt. (Drucksache 20/1534). Mitberaten wird ein Antrag des SSW, der in diesem Zusammenhang für eine Legalplanung nach dänischem Vorbild plädiert. Dahinter verbirgt sich der Ansatz, dass Beteiligungsverfahren einem Beschluss für oder gegen ein Projekt vorgeschaltet werden. Dies schließe nachträgliche Klagever- fahren unterhalb der Verfassungsbeschwerde aus, so die Begründung. Als Beispiel nennt der SSW die Planung der Fehmarnbelt-Querung. Während das dänische Pla- nungsgesetz bereits 2009 und das Baugesetz im April 2015 verabschiedet worden seien und kei- nen Rechtsstreit nach sich gezogen hätten, habe sich der deutsche Planfeststellungsbeschluss wegen rund 16.000 negativer Einwendungen bis zum 31. Januar 2019 hingezogen, heißt es in dem Antrag. Konkret fordert der SSW die Landesregierung auf, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, eine Legalplanung für Bundesinfrastrukturprojekte zu ermöglichen. In einem weiteren der Debatte zugrundeliegenden Antrag ziehen die Liberalen den im November zwischen dem Bundeskanzler und den Ländern beschlossenen Pakt für Planungs-, Genehmi- gungs- und Umsetzungsbeschleunigung heran und fordern die seinerzeit beschriebenen Maßnah- men schnellstmöglich umzusetzen – auch in Schleswig-Holstein. „Eine Reduzierung auf Anpas- sungen an bereits bestehende Bundesregelungen, wie es zum Beispiel mit der Angleichung des Straßen- und Wegegesetzes an das Bundesfernstraßengesetz vorgesehen ist, reicht nicht aus“, so die FDP-Fraktion. Das Land müsse weitergehende Möglichkeiten nutzen. Die im letzten Herbst in Berlin zwischen und Bund und Ländern verabredete Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sieht vor, dass Windräder, Stromtrassen, Bahnstrecken, Wohnungen oder Mobilfunkmasten einfacher und schneller gebaut werden. Dazu sollen bürokrati- sche und rechtliche Hürden fallen. Das Paket umfasst laut Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) an die 100 Einzelregelungen. Weitere Vereinfachungen im Gesundheitswesen und für die Wasser- stoffindustrie sollten folgen, kündigte der Kanzler an.

TOP 25 Konsequente Umsetzung von Landtagsbeschlüssen durch die Landesregierung, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2227), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten

Die SPD kritisiert den Umgang des Verkehrsministeriums mit einem Arbeitsauftrag des Parlaments zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Landtagsfraktion bezieht sich auf einen im Juni 2023 einstimmig gefassten Parlamentsbeschluss. Demnach seien auf Grundlage eines Antrags von CDU und Grünen (Drucksache 20/21066) Maßnahmen zum Fachkräftemangel im ÖPNV ge- fordert worden, die auch den Auftrag für ein Konzept für Aus- und Fortbildungen beinhalteten. Auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 20/2155) habe das Ministerium nun geantwortet, dass ein solches Konzept weder „erfolgversprechend noch zielführend“ sei, moniert die SPD. Auch auf 12



die Bitte des Landtages, Vorschläge für ein familienfreundliches Arbeiten des Bus- oder Bahnper- sonals zu präsentieren, sei nicht reagiert worden. Die SPD fordert Ministerpräsident Daniel Günther auf, „im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz dafür Sorge zu tragen, dass die vom Landtag gefassten Beschlüsse zeitnah und vollständig ausge- führt werden“. Unterlegt haben die Sozialdemokraten ihre Kritik mit dem Aufruf einer Missbilligung des Verhaltens des von Claus Ruhe Madsen (CDU) geführten Ministeriums. Ein solcher Missbilli- gungsaufruf ist vor allem als ein öffentlichkeitswirksames Instrument der Opposition zu betrachten, verfassungsrechtliche Folgen zieht er nicht nach sich. Anders als das konstruktive Misstrauensvo- tum wird der Missbilligungsantrag nicht im Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung des Schles- wig-Holsteinischen Landtages oder des Bundestages erwähnt.


TOP 27 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2024 bis 31.03.2024, Be- richt des Petitionsausschusses (Drs. 20/2199), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Rede- zeit 5 Minuten


TOP 38 Verfassungsschutzbericht 2023, Bericht der Landesregierung – Ministerium für In- neres, Kommunales, Wohnen und Sport (Drs. 20/2200), geplanter Aufruf 11:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13


Reihenfolge der Beratung der 23. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 19. Juni 2024 16 Rahmenkonzept Demokratiebildung an Schulen 30 10:00 34 Bericht zum Opferentschädigungsrecht 30 10:30 2 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahr- 30 11:00 zeuge Schleswig-Holstein – ZUG.SH 6 Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer optionalen Festlegung 30 11:30 differenzierender Hebesätze im Rahmen des Grundvermögens bei der Grundsteuer Schleswig-Holstein 9 Den Digitalfunk BOS auch für die Zukunft erhalten 30 12:00
20 Verlässliche Hafenstrategie für Schleswig-Holstein - Die wirtschaftli- 30 15:00 che Entwicklung der landeseigenen und regional bedeutsamen Häfen sicherstellen 7 Frauengesundheit in Schleswig-Holstein 35 15:30 10 Mehr Zeit für Familien – Familienstartzeit einführen 30 16:05 12 Werkstatttage landesweit zur Verbesserung der Berufsorientierung nutzen 30 16:35 14 Ein landesweites System für modulare Feuerwehrgerätehäuser 30 17:05 Donnerstag, 20. Juni 2024 11 Versorgung sichern - gemeinsame Krankenhausplanung mit Ham- 30 10:00 burg auf den Weg bringen 21 Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche 30 10:30 17 Sachstand zur Umsetzung der PerspektivKitas 30 11:00 18+30 Duales Lehramtsstudium in Schleswig-Holstein ermöglichen 30 11:30 sowie das dritte Paket zur Lehrkräftegewinnung darf nicht zu klein sein 19 Wohnungslosigkeit wegen Mietrückständen verhindern: Reform der miet- 30 12:00 rechtlichen Schonfristenregelung voranbringen
24 Mündlicher Bericht über „PerspektivSchule Kurs 2034 – Das Start- 30 15:00 chancenprogramm in SH“ 22 Psychotherapeutische Weiterbildung endlich ausfinanzieren 30 15:30 26 Gemeinsame Beratung 30 16:00 a) Die Bedingungen für Medizinstudierende im Praktischen Jahr verbes- sern b) Für ein faires Praktisches Jahr im Medizinstudium c) Reform des Praktischen Jahres im Medizinstudium 33 Bericht zur Situation von Post-Covid und ME/CFS Erkrankten in Schles- 30 16:30 wig-Holstein 36 Coaching-Fachkräfte in Schleswig-Holstein 30 17:00 Freitag, 21. Juni 2024 5+15+ Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Ge- 60 10:00 23 nehmigungsverfahren im Infrastrukturbereich sowie die Anträge Echte Verfahrensbeschleunigung für Infrastrukturvorhaben – Legal- planung nach dänischem Vorbild und Alle Möglichkeiten der Pla- nungsbeschleunigung nutzen 25 Konsequente Umsetzung von Landtagsbeschlüssen durch die Lan- 30 11:00 desregierung 27 Tätigkeit des Petitionsausschusses in der Zeit vom 01.01.2024 bis 5 11:30 31.03.2024 38 Verfassungsschutzbericht 2023 30 11:35 14



Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 3 Entwurf eines Gesetzes für ein Landesantidiskriminierungsgesetz Schleswig-Holstein 4 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein 13 Gesamtkreditrahmen Universitätsklinikum Schleswig-Holstein 28 Kosten des Personalausweises für Wohnungslose übernehmen 29 Bericht zum Stand der Umsetzung der Tourismusstrategie 2030 31 Taschengeldkonten auch bei gemeinsamem Sorgerecht alleinig eröffnen können 32 Kinderarmut beenden – gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Kindern und jungen Menschen ge- währleisten 35 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ 37 Sonderbericht der Zentralen Anlaufstelle für Opfer von Straftaten und deren Angehörige im Ministerium für Justiz und Gesundheit und der Opferschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein nach § 7 Abs. 2 Opferunterstützungsgesetz zu dem Großschadensereignis „Messerangriff in einer Regionalbahn bei Brokstedt am 25. Januar 2023“ 39 Ostseebericht 2024


Tagesordnungspunkt wurde zurückgezogen:
8 Landespflegestrategie Schleswig-Holstein