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13.06.24
12:15 Uhr
SPD

Marc Timmer: Licht und Schatten beim Landesentwicklungsplan

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG #147 - 13.06.2024
Marc Timmer Licht und Schatten beim Landesentwicklungsplan Zur heutigen Vorstellung des Landesentwicklungsplans erklärt der energiepolitische Sprecher der SPD- Fraktion, Marc Timmer:
"Gut ist, dass der Landesentwicklungsplan mit der Ausweisung der Potentialflächen vorsieht, dass die nachlaufenden Regionalpläne 3 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausweisen. Damit erfüllt Schleswig-Holstein bundesgesetzliche Vorgaben und schafft ein Stück Klarheit. In diesem Zusammenhang gab es moderate Aufweichungen bei einigen einschränkenden Kriterien, die ich grundsätzlich für ausgewogen halte.
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten! Die Tabu-Kriterien für die Errichtung von Windkraftanlagen werden durch den Landesentwicklungsplan erstmalig als Ziele der Raumordnung festgelegt. Sie sind dadurch nicht mehr Gegenstand der konkreten Regionalplanung.
Dies hat auch negative Folgen: Erstens werden vielen Gemeinden, die nicht in den Potentialflächen liegen, Spielräume genommen, die Ihnen vom Bundesgesetzgeber im Rahmen der Gemeindeöffnungsklausel eröffnet wurden. Für viele Gemeinden bedeutet das eine Einschränkung ihrer Möglichkeiten, wirtschaftlich von Windanlagen zu profitieren. Gerade den wirtschaftlichen Nutzen in Gemeinden zu belassen, die Windenergie wollen, fördert aber die Akzeptanz für Windenergie.
Zweitens entsteht Unsicherheit, weil die Aufnahme der Tabu-Kriterien in den Landesentwicklungsplan rechtlich nicht unumstritten ist. Man kann die Auffassung vertreten, dass Tabu-Kriterien als einschränkende Maßnahmen in die konkrete Planung, also in die Regionalpläne, gehören - wie das auch bisher der Fall war.
Durch das zeitliche Vorziehen des Landesentwicklungsplans vor die Regionalpläne entsteht ein gewisses Vakuum. Die Potenzialflächen für Wind belaufen sich auf 7,2 Prozent der Landesfläche. Konkretisiert wird das jedoch erst durch die nachlaufenden Regionalpläne. Dieser Prozess dauert aber noch an. In der Zwischenzeit entsteht Unsicherheit. Denn es bleibt bis zur Erstellung der Regionalpläne offen, welche Gebiete aus den Potenzialflächen nun tatsächlich zum Vorranggebiet für Windkraftanlagen erklärt werden. Deshalb ist es so wichtig, die Regionalpläne nun zügig vorzulegen.“



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