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04.06.24
17:48 Uhr
B 90/Grüne

Jasper Balke zur Widerspruchslösung bei der Organspende

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 185.24 / 04.06.2024
Die Widerspruchslösung bei der Organspende muss kommen Das Land Schleswig-Holstein wird Mitantragssteller einer Bundesratsinitiative zur Wider- spruchslösung bei der Organspende. Danach sollen alle Menschen in Deutschland grundsätzlich Organspender*innen sein, wenn sie nicht aktiv widersprechen. Nachdem eine entsprechende Initiative im Jahr 2019 im Bundestag bereits gescheitert war, nimmt das Thema Widerspruchslösung damit einen neuen Anlauf. Dazu sagt der gesundheits- politische Sprecher der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Jasper Balke:
Organspenden rettet Leben! In Deutschland warten aktuell circa 8500 Menschen auf ein Spenderorgan, jedoch gab es 2022 bundesweit lediglich 869 Organspender*innen. Eine Widerspruchslösung sorgt dafür, dass sich mehr Menschen als bisher mit dem Thema Organspende auseinandersetzen und damit die Wahrscheinlichkeit erhöht wird, ein Spendeorgan zu erhalten. Dass die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hier vo- rangeht, ist ein gutes Signal.
Die Umsetzung der Widerspruchslösung ist ein geeignetes Instrument, um schnell und effektiv mehr Spender*innen zu gewinnen. Dabei wird selbstverständlich niemandem vor- geschrieben, ob ein Mensch nach seinem Ableben ein Organ zu spenden hat. Diese zu- tiefst individuelle Entscheidung gilt es weiterhin jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu respektieren.
Gleichzeitig können wir in einer Solidargemeinschaft von jeder und jedem erwarten, sich mindestens einmal im Leben mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und für sich selbst diese Entscheidung zu treffen. Ein Großteil der Menschen steht dabei der Organspende positiv gegenüber und in den meisten EU-Staaten ist dieser Grundsatz da- her auch längst gültige Rechtslage. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes stel- len wir uns als Gesellschaft daher gemeinsam dieser Auseinandersetzung und ergreifen lebensrettende Maßnahmen. ***
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