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24.05.24
11:53 Uhr
CDU

Hauke Hansen: TOP 45: Krankenhausreform ja – aber so auf keinen Fall!

Krankenhausreform | 24.05.2024 | Nr. 151/24
Hauke Hansen: TOP 45: Krankenhausreform ja – aber so auf keinen Fall! Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Ministerin von der Decken,
ohne Sinn und Verstand, mit dem Kopf durch die Wand! Das ist offensichtlich die Vorgehensweise von Herrn Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei dem extrem wichtigen Gesetzgebungsverfahren zur Krankenhausreform.
Das geht aus den gerade gehörten Ausführungen unserer Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken hervor, die aktuell den Vorsitz der Gesundheitsministerkonferenz inne hat und das geht zum Beispiel auch aus dem am 15. Mai vorgestellten „Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung über den Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zu einem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)“ hervor.
Meine Damen und Herren es ist erschreckend.
Die drei wesentlichen Ziele des Gesetzentwurfes:
1. Sicherung und Steigerung der Behandlungsqualität,
2. Gewährleistung einer flächendeckenden medizinischen Versorgung,
3. Entbürokratisierung
sind über alle Parteigrenzen hinweg Punkte, die wir alle gemeinsam hier unterstützen. Es wird niemanden in diesem hohen Haus geben, der sich gegen diese drei Ziele aussprechen würde.
Wir haben aber ein wesentliches Problem:
Die Landesgesundheitsministerin Kerstin von der Decken sagt deutlich, dass wir keines dieser drei erstrebenswerten Ziele durch den vorliegenden Kabinettsentwurf


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de sicher erreichen werden.
Und das sagt auch ganz deutlich das Gutachten vom Bundesrechnungshof. Der Bundesgesundheitsminister schiebt die Festlegung wesentlicher Parameter in die Zukunft, während an anderer Stelle bereits Fakten geschaffen werden. Auswirkungsanalysen sind daher kaum möglich, bzw. ihre Aussagekraft extrem eingeschränkt.
Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Gutachten des Bundesrechnungshofes:
„In diesem Zusammenhang hält es der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für unabdingbar, die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die – auch regionale – Versorgung zu analysieren, bevor sie in Kraft treten. Ein Inkraftsetzen der Reform aufgrund bloßer Erwartungen und Annahmen könnte zu kostenintensiven ungewollten Verwerfungen in der stationären Versorgung führen und sollte vermieden werden.“
Ich finde es extrem sinnvoll, dass sich unsere Landesregierung mit Curacon, einer Prüfungs- und Beratungsgesellschaft, die auf die Gesundheits- und Sozialwirtschaft spezialisiert ist, auf den Weg zu einer Versorgungsbedarfsanalyse gemacht hat. Aber solange wesentliche Parameter nicht geregelt sind, können die erarbeiteten Daten keine ausreichende Sicherheit für weitreichende finanzielle Entscheidungen im neuen Landeskrankenhausplan geben. Es ist nicht klar, ob die von Bundesgesundheitsminister Lauterbach vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, die Ziele der Sicherstellung hoher Behandlungsqualität und flächendeckender Versorgung zu erreichen.
Zur Entbürokratisierung durch die geplante Einführung von Stichproben gibt es auch eine Einschätzung des Bundesrechnungshofes. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin erneut aus dem besagten Gutachten:
„Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung merkt in diesem Zusammenhang an, dass es das Instrument der Stichprobenprüfungen von Krankenhausabrechnungen in der Vergangenheit bis zum Jahr 2013 bereits gab. […] Der Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages begründete das damals […] Ihre Streichung trage zur Verwaltungsvereinfachung bei. Der GKV-Spitzenverband hat kürzlich darauf hingewiesen, die frühere Stichprobenregelung habe sich als wirkungslos erwiesen und viele Rechtsstreitigkeiten nach sich gezogen.“
Meine Damen und Herren, Bundesgesundheitsminister Lauterbach führt also eine Regelung zur Verwaltungsvereinfachung ein, die vor 10 Jahren zur Verwaltungsvereinfachung abgeschafft wurde und die sich bereits damals als wirkungslos erwiesen hat.
Sehr geehrte Frau Ministerin von der Decken, von Ihnen und Ihrem Einsatz hängt in den nächsten Wochen und Monaten viel ab. Auch wenn man den Eindruck gewinnen muss, dass der Bundesgesundheitsminister völlig beratungsresistent ist, müssen Sie


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de sich weiterhin für eine Anpassung des Kabinettsentwurf einsetzen. Es geht um sehr viel, es geht am Ende um Versorgungssicherheit. Sie und Ihr Team im Ministerium machen hier schon einen fantastischen Job, machen Sie weiter so. Ich wünsche Ihnen hierfür viel Kraft und Erfolg!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de