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24.05.24
11:27 Uhr
SPD

Thomas Hölck zu TOP 6+27: Das Wohnraumschutzgesetz ist längst überfällig!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 24. Mai 2024
Thomas Hölck Das Wohnraumschutzgesetz ist längst überfällig TOP 6+27: Gemeinsame Beratung a) Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum b) Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes c) Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit dem Wohnraummangel entgegentreten (Drs. 20/2144(neu))
„Kaputte Aufzüge, defekte Heizungen, Schimmel und Kakerlaken. Viel zu lange müssen Bürgerinnen und Bürger in Schrottimmobilien leben. Es wird Zeit, dass endlich etwas für Mieterinnen und Mieter getan wird. Was in Hamburg schon lange guter Standard ist, wird in Schleswig-Holstein endlich Gesetz. Der Schutz von Wohnraum! Mieterinnen und Mieter werden künftig vor Abzocke und unwürdigen Lebensverhältnissen in maroden Wohnungen geschützt. Das ist eine ganz besondere Errungenschaft für den Mieterschutz! Zugegeben etwas spät. Einen Übereifer konnte man bei den regierungstragenden Fraktionen nun wahrlich nicht erkennen.
Als SPD-Fraktion haben wir bereits im Juni 2022 einen fertigen Entwurf für ein Wohnraumschutzgesetz in den Landtag eingebracht. Nachdem Schwarz-Grün dieses monatelang ignoriert hatte, kam Ihr Gesetzesentwurf 293 Tage später, nämlich am 4. April 2023, in die parlamentarisch Debatte. Nun stehen wir wiederum 416 Tage später endlich hier. Insgesamt beinahe zwei Jahre nach unserer Initiative. Das, meine Damen und Herren, hätte auch besser laufen können.
Wir senden heute ein deutliches Signal an Vermieter, die ihre Wohnungsbestände herunterwirtschaften. Gestern haben wir zurecht unser Grundgesetz gefeiert. Denn dort heißt es bekanntlich „Eigentum verpflichtet.“ Wer jedoch Wohnraum künftig zweckentfremdet und verwahrlosen lässt, wird es in Schleswig-Holstein schwerer haben. Denn endlich bekommen unsere Kommunen ein wichtiges Werkzeug an die Hand, wirksam das Sozialgut Wohnraum zu schützen. Skeptiker dieses Gesetztes sprechen immer davon, das Wohnraumschutzgesetz sei unnötige Bürokratie und außerdem handele es sich ja nur um Einzelfälle, einige schwarze Schafe unter den Vermietern.
Die SPD-Fraktion stellt Vermieterinnen und Vermieter nicht unter Generalverdacht. Doch auch einzelne schwarze Schafe, können schnell eine Herde werden. Mieterinnen und Mieter, die auf den Beistand des Staates angewiesen sind, können nun endlich auf Besserung ihrer Lage hoffen. Viel zu lange hat die Landesregierung zugesehen, dass
1 Menschen zum Teil hilflos in maroden und unwürdigen Wohnungen leben und dabei auch noch viel zu hohe Mieten zahlen mussten. Doch wenn es darum geht, Wohnen in Schleswig-Holstein wieder leistbar zu machen, nutzt diese Landesregierung ihre zur Verfügung stehenden Instrumente nicht. Das beweist ihr sogenannter Alternativantrag zur Neuen Wohngemeinnützigkeit.
Eine neue Wohngemeinnützigkeit könnte ein sinnvoller von mehreren wichtigen Bausteinen sein, um Wohnraum bezahlbar zumachen. Die Wohngemeinnützigkeit hat bis zu ihrer Abschaffung enorme Verdienste für den sozialen Wohnungsbau geleistet. Die Abschaffung 1990 war einer der größten Fehlentscheidungen in der bundespolitischen Wohnungspolitik, die gemacht wurden – CDU/FDP Wohnungspolitik eben. Der nun vorgelegte Schwarz-Grüne Alternativantrag ist der durchschaubare Versuch der Selbstbeweihräucherung. Ein Beispiel:
Sie feiern sich dafür, dass Ihre Kappungsgrenzenverordnung, die Sie selbst vorher übrigens abgeschafft hatten, in 62 Gemeinden greift. Haben Sie sich schonmal gefragt, warum in Schleswig-Holstein in so vielen Orten die Mieten so stark steigen? Durch Ihr weiteres Ignorieren des Instruments der Mietpreisbremse ist auch keine tiefgreifende Besserung in Sicht. Doch kommen wir zurück zum Vorschlag einer Neuen Wohngemeinnützigkeit. Die im Ampel- Koalitionsvertrag festgehaltene neue Wohngemeinnützigkeit hat das Potenzial, anhand einer entsprechenden Rahmensetzung über Steuerbefreiungen, Steuergutschriften und Zuschüsse für Entlastungen für Mieterinnen und Mieter zu sorgen.
Es wäre nun an der Zeit, dass auch Sie sich für Entlastungen in Form der neuen Wohngemeinnützigkeit auf Bundesebene einsetzen – falls Ihnen die Mieterinnen und Mieter wirklich am Herzen liegen. Weil uns der Wohnraumschutz sehr wichtig ist, werden wir als SPD-Fraktion beiden Gesetzentwürfen zustimmen. Und umgekehrt hoffe ich sehr, dass Sie die richtige und wichtige Bemühung zur Einführung einer Neuen Gemeinnützigkeit ernsthaft unterstützen. Wenn Sie die Beratungen auf Bundeseben jedoch nur „interessiert prüfen“ heißt das auf gut Deutsch: Sie legen lediglich die Hände in den Schoß und tun nichts.“



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