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24.05.24
11:16 Uhr
B 90/Grüne

Bina Braun zum Wohnraumschutzgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Pressesprecherin Es gilt das gesprochene Wort! Claudia Jacob Landeshaus TOP 6 + 27 – Wohnraumschutzgesetz Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt die Sprecherin für Wohnen der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Bina Braun: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 176.24 / 24.05.2024


Das Wohnraumschutzgesetz gibt den Kommunen endlich Instrumente an die Hand, um gegen Probleme vorzugehen!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Abgeordnete!
Wir alle kennen Gemeinden, in denen so viele Wohnungen als Ferienwohnungen ver- mietet werden, dass es für Einheimische schwierig wird, bezahlbaren Wohnraum zu fin- den. Das hat Auswirkungen für örtliche Unternehmen, die keine Arbeitskräfte finden, aber auch auf das Zusammenleben in der Gemeinde, wenn sich zum Beispiel nicht mehr ge- nug Menschen finden lassen, die zur freiwilligen Feuerwehr gehen. Auch Leerstand ist ein Problem für einige Gemeinden, besonders schwerwiegend ist dies, wenn Wohnraum dort ohnehin knapp ist.
Und natürlich kennen wir alle die Berichte über verwahrloste Mietshäuser, in denen die Menschen leben müssen, die schlichtweg zu arm sind, um sich etwas Besseres zu su- chen.
Ich selbst habe vor ein paar Jahren, als ich Geflüchtete ehrenamtlich unterstützt habe, Wohnungen gesehen, von denen ich dachte, so etwas gäbe es gar nicht mehr in einem so reichen Land wie Deutschland: Badewannen auf Teppich mitten im Flur unter der Treppe, Kinderzimmer mit fließendem Wasser von den Wänden und voller Schimmel. Der Vermieter versuchte, dies auf die Mieter*innen abzuschieben, während man mit blo- ßem Auge schon von außen den Riss im Mauerwerk erkennen konnte, durch den das Wasser eindrang.
Seite 1 von 2 Meine Versuche, dagegen etwas zu unternehmen, waren erfolglos: Der Vermieter blieb stur, die Familie bekam Angst, die Wohnung zu verlieren, denn sie hatten keine Alterna- tive und die lokale Politik zuckte nur mit den Achseln, sie waren machtlos dagegen.
Das Wohnraumschutzgesetz, das wir heute beschließen wollen, gibt den Kommunen endlich Instrumente an die Hand, um gegen solche Probleme vorzugehen!
Das ist ein scharfes Schwert und darum war uns wichtig, dass die Kommunen selbst entscheiden können, ob und inwieweit sie davon Gebrauch machen. Die Gemeinden kön- nen die Lage vor Ort am besten selbst einschätzen und beurteilen, welche Maßnahmen erforderlich sind.
Wir haben lange an diesem Gesetz gearbeitet und sorgfältig abgewogen, denn Eingriffe in das Grundrecht auf Eigentum müssen sehr präzise und dosiert eingesetzt werden.
Doch Eigentum verpflichtet auch und wenn durch Verwahrlosung von Häusern ganze Nachbarschaften und besonders die Bewohner*innen leiden, wenn das soziale Gefüge zu zerbrechen droht, weil aus Wohnorten Ferienressorts werden, wenn Menschen kein Dach über dem Kopf finden, während Häuser leer stehen, dann müssen wir handeln!
Die Wohnungsbranche und die privaten Vermieter*innen hier in Schleswig-Holstein ha- ben in den Anhörungen gesagt, wir bräuchten so ein Gesetz doch gar nicht, bei ihnen sei doch alles in bester Ordnung.
Aber hierbei geht es nicht um die vielen fairen und anständigen Vermieter*innen, es geht nicht um Wohnungsunternehmen, die ihren Bestand gut pflegen, die Werte erhalten und ein Interesse an langfristigen und guten Beziehungen zu ihren Mieter*innen haben. Um die faulen Äpfel der Branche geht es, die die sich bisher immer entziehen und rauswinden konnten. Die für die Kommunalpolitik vor Ort nicht greifbar waren.
Das wollen wir ändern und darum freue ich mich sehr über dieses Gesetz. Um sicher zu stellen, dass es auch wirkt, werden wir nach vier Jahren eine Evaluierung durchführen, um zu sehe, wie die Kommunen damit arbeiten können.
Ich gehe aber jetzt schon davon aus, dass dies als ein weiterer Baustein unserer Bau- und Wohnungspolitik dazu beiträgt, dass mehr Menschen bezahlbaren und angemesse- nen Wohnraum finden.
In diesem Zusammenhang freue ich mich natürlich auch, wenn der Bund ebenfalls Maß- nahmen auf den Weg bringt, damit mehr Menschen in guten und bezahlbaren Wohnun- gen leben können.
Der SPD-Antrag zur neuen Wohngemeinnützigkeit kommt allerdings verfrüht, denn noch hat sich die Bundesregierung auf kein Vorgehen geeinigt. Wir Grüne sehen die neue Wohngemeinnützigkeit grundsätzlich positiv, aber ohne zu wissen, wie genau der Bund sich das vorstellt, z.B. mit Blick auf die Finanzierung. Wir wissen also noch gar nicht, was die Landesregierung da unterstützen soll, daher kann ich das nicht befürworten.
Wir warten gespannt auf die weiteren Entwicklungen und konzentrieren uns derweil wei- terhin darauf, unsere eigenen Hausaufgaben so gut zu erledigen wie bisher.
Vielen Dank. ***
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