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23.05.24
17:46 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 60: Mehr als ein Viertel der Schüler*innen können nicht schwimmen!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. Mai 2024
Martin Habersaat Mehr als ein Viertel der Schüler*innen können nicht schwimmen! TOP 60: Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe (Drs. 20/1966, 20/2097)
"Im zweiten Quartal 2023 fand an 96 Grundschulen in Schleswig-Holstein kein Schwimmunterricht statt. Fast ein Viertel der Grundschulen im Land taten nicht, was sie laut Rahmenplan tun sollten. Weil sie es nicht konnten. Weil Schwimmstätten fehlen, weil Schwimmlehrkräfte fehlen oder weil Transportmöglichkeiten fehlen. Besonders kritisch war die Lage in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, wo es 13 Grundschulen waren, und im Kreis Segeberg, wo es 21 Grundschulen waren.
Aus Studien früherer Jahre wissen wir: Je höher der soziale Status, desto geringer ist der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die nicht schwimmen können. Kinder und Jugendliche mit beidseitigem Migrationshintergrund zählen häufiger zu den Nichtschwimmern als Gleichaltrige ohne Migrationshintergrund. Insgesamt liegt die Nichtschwimmerquote bei Jungen etwas höher als bei Mädchen.
Alles nicht so schlimm, sagte die Landesregierung bei der letzten Debatte zum Thema im März, anderswo sei es schlimmer und viele Schülerinnen und Schüler in Klasse 4 hätten ja schon ihr Schwimmabzeichen in Bronze.
Dank der hartnäckigen Nachfragen der Kollegin Krämer liegen uns nun die Zahlen für Klasse Sechs vor. Und das ist ein wichtiger Zeitpunkt, weil hier der Maßstab zur Beurteilung der Lage, ob und wie schlimm es ist, von der Landesregierung selbst festgelegt wurde. Hier geht es nicht darum, ob und wo es vielleicht schlechter ist als in Schleswig-Holstein.
Hier geht es um diese Sätze: „Schwimmen thematisiert die Auseinandersetzung mit dem Element Wasser. Fortbewegung im und unter Wasser stellt eine Voraussetzung für alle anderen Wassersportarten dar. Aus diesem Grund soll der Schwimmunterricht so früh wie möglich (in Jahrgangsstufe 5/6) verbindlich angeboten werden. Dabei erwirbt jede Schülerin und jeder Schüler spätestens am Ende von Jahrgangsstufe 6 mindestens das Schwimmabzeichen in Bronze.“



1 Ende Klasse 6, alle. Das ist das Ziel. Sagt der Rahmenplan.
Und das sagt der Blick auf die Wirklichkeit: Zu Beginn des Schuljahres 2023/24 konnten 17.626 von 24.248 Schüler*innen in Klasse 7 schwimmen, besaßen das Schwimmabzeichen Bronze. Das waren 72,7 Prozent. 27,3 Prozent, 6.622 Schüler*innen, konnten es nicht. Das ist ein miserabler Wert gemessen am selbstgesteckten Ziel, das in den Fachanforderungen Sport für die Sekundarstufe I formuliert ist.
Oder anders gesagt: Wer zum 100m – Lauf antritt und nach 73m stehenbleibt, sollte sich nicht allzu laut selber feiern.
Wenn man Einleitung und Inhaltsverzeichnis abzieht, hat der Bericht der Landesregierung einen Umfang von zweieinhalb Seiten. Vermutlich deshalb fehlt der Platz, um auf diese erschütternde Bilanz näher einzugehen.
Nach Klasse Vier kann etwa die Hälfte der Schülerinnen und Schüler bereits sicher schwimmen (Drucksache 20/1855). Das sind im Wesentlichen die Kinder, deren Eltern das Schwimmenlernen privat organisieren. In Klasse fünf und sechs müsste die andere Hälfte der Kinder es lernen. Die Kinder aus den Familien, die auf funktionierende Schulen angewiesen sind.
Dieses Ziel wird aber nicht einmal annähernd erreicht. Selbstkritik vonseiten der zuständigen Ministerin? Maßnahmen, die in ihrem Umfang zur Größe des Problems passen? Leider Fehlanzeige.
Ich habe es im März gesagt und ich sage es wieder: Es ist schlecht, wenn der Staat Ansprüche formuliert, die in der Praxis vor Ort nicht erfüllbar sind. Das führt dazu, dass wir entweder die Ansprüche herunterschrauben oder dafür sorgen müssen, dass sie in der Praxis erfüllt werden können.
Weil Schwimmen können Leben retten kann, sind wir uns hier einig, dass es nicht darum gehen kann, Ansprüche herunterzuschrauben.
Das heißt, wir müssen Schwimmhallen bauen und betreiben. Und wir müssen Schwimmlehrkräfte ausbilden. Das sind die beiden Maßnahmen, die wirken. Alles andere ist Kosmetik."



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