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23.05.24
17:22 Uhr
FDP

Annabell Krämer zu TOP 60 "Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe"

23.05.2024 | Sport
Annabell Krämer zu TOP 60 "Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe" In ihrer Rede zu TOP 60 (Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe) erklärt die sportpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Annabell Krämer:
„Die Schwimmfähigkeit unserer Kinder nach der sechsten Klasse liegt bei rund 72 Prozent. Frau Ministerin Prien, bei der Debatte zur Schwimmfähigkeit der Viertklässler haben Sie sich damit exkulpiert, dass die Schwimmfähigkeit erst nach der sechsten Klasse verpflichtend vorgesehen ist.
Nun haben Sie Ihr Zeugnis! Dieses Klassenziel wurde krachend verfehlt!
Wir müssen vieles angehen: Erstens, die Infrastruktur: Mehr Investitionen in Modernisierung oder Neubau kommunaler Schwimmstätten.
Zweitens, Lehrkräfte: Ein Mangel an ausgebildeten Schwimmlehrern – trotz Bestandteil der Grundausbildung eines jeden Sportlehrers. Es braucht verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen und Schwimmen muss endlich fester Bestandteil des Sportunterrichts werden.
Drittens: Schulen, Kommunen und Sportvereine müssen besser vernetzt werden! Es braucht klare Konzepte und Absprachen, wie der Schwimmunterricht organisiert und durchgeführt werden kann.
Frau Ministerin, nutzen Sie die Chancen des Ganztages!
Meine Damen und Herren, das Erreichen der 100-prozentigen-Schwimmfähigkeit ist kein FDP- Fetisch, sondern muss unser aller Ziel sein.
Wie sieht es die Landesregierung? Ich zitiere aus dem Bericht der Bildungsministerin: ,Es braucht eine ausreichende Anzahl an Schwimmstätten in erreichbarer Entfernung der Schulen, eine Priorität für die Belegung durch Schulen und schließlich die Gewährleistung der Übernahme der Kosten durch die Schulträger für die Fahrtwege zu den Schwimmstätten‘.
Aha, die Kommunen sollen es richten – das Land zieht sich wieder einmal aus der Verantwortung. 
Ich habe mich damals – mit Unterstützung der Grünen – für die Einrichtung eines Vorwegabzuges für Betriebskosten von Schwimmstätten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches eingesetzt. Zusätzliche Landesmittel sollten genau die Kommunen unterstützen, die diese wichtige Infrastruktur für ihre Kinder und für Nachbarkommunen vorhalten.
Diese Mittel – 7,5 Millionen Euro – wurden bis heute weder dynamisiert noch anderweitig erhöht.
Im Gegenteil: Kommunen, die sich besonders bemühen, Bahnstunden für Schwimmunterricht bereitzuhalten, werden sanktioniert.
Kollege Lasse Petersdotter, ich schätze Sie als verlässlichen Verhandlungspartner. Sie wissen, wie wichtig es mir war, dass die Landesmittel für die Betriebskostenunterstützung nach vorgehaltenen Bahnstunden für gegebenen Schwimmunterricht durch Schulen oder ehrenamtliche Vereine wie die DLRG verteilt werden. Werden mehrere Bahnen zur selben Zeit für Schwimmunterricht vorgehalten, sollte sich die Zuwendung an die Kommune erhöhen. So war es unter Jamaika vereinbart.
Vereinbart war auch, dass die Mittel bis Ende des zweiten Quartals für das zurückliegende Jahr an die Kommunen verteilt werden. Jetzt erfahre ich aus meiner Kleinen Anfrage vom 17.04.2024, dass es anscheinend Raketentechnik ist, rund 160 Datensätze von Kommunen auszuwerten und man die Berechnung eines einfachen Dreisatzes zur Ermittlung der anteiligen Bahnstunden der Kommunen an der Gesamtsumme an das Statistikamt Nord übergeben hat. Ich zitiere: ,Ein Ergebnis wird Mitte des Jahres erwartet.‘
Hiermit biete ich an, nächstes Jahr diese Datensätze zu generieren und den Anteil der einzelnen Kommunen an dem Vorwegabzug zu berechnen. Dann schaffen Sie es auch, fristgerecht die Mittel zu überweisen – mein Beitrag zum Bürokratieabbau.
Was ergab zudem meine Kleine Anfrage?
Ich zitiere: ,Da sich die entstehenden Betriebskosten nicht vorrangig an der Zahl der gleichzeitig genutzten Bahnen orientieren, wurde entschieden, eine gleichzeitige Nutzung mehrerer Bahnen unberücksichtigt zu lassen.‘
Werte Frau Innenministerin, es ging darum, Anreize zu schaffen, Schwimmbahnen für Schwimmunterricht vorzuhalten – genau das, was ihre Bildungsministerin fordert. Und Sie torpedieren genau dieses. Es ging doch darum, Kommunen, die sich um den Schwimmunterricht verdient machen, zu unterstützen. Welche Anreize hat bitte Gemeinde A, die einer Schule in ihrer Trägerschaft eine Bahn zur Verfügung stellt, zeitgleich eine weitere Bahn für Gemeinde B zur Verfügung zu stellen und somit zahlende Freizeitschwimmer zu verärgern?
Der Schwimmunterricht hat bei dieser Landesregierung keinen Stellenwert. Unter Jamaika haben wir einen Schritt zur Unterstützung der Schulen und Kommunen gemacht – Schwarz-Grün kassiert es leider wieder ein! Ich erwarte, dass das Bildungs- und Innenministerium ihre Forderungen und Maßnahmen endlich in Einklang bringen!“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort. Annabell Krämer Sprecherin für Haushalt und Finanzen, Frauen, Gleichstellung, Sport / E- Sport und Tierschutz


Kontakt: Till H. Lorenz stv. Pressesprecher
Tel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



FDP-Fraktion Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel E-Mail: fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de, Internet: www.fdp-fraktion-sh.de