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23.05.24
13:00 Uhr
B 90/Grüne

Jasper Balke zum Landeskrankenhausgesetz

Presseinformation

Landtagsfraktion Schleswig-Holstein Rede zu Protokoll gegeben! Pressesprecherin Claudia Jacob TOP 7 – Gesetz zur Änderung Landeshaus des Landeskrankenhausgesetzes Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53 Jasper Balke: presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 165.24 / 23.05.2024


Eine gute Nachricht für die medizinische Forschung in Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
Daten spielen eine zentrale Rolle in unserem Gesundheitssystem und in der medizini- schen Forschung. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitswesen wächst rasant und bietet enorme Chancen.
Gleichzeitig ist der Umgang mit Gesundheitsdaten immer ein sensibles Thema, da es um die persönlichsten Daten eines Menschen geht. Der aktuelle Weg, Daten der Forschung vorzuenthalten, kann jedoch keine Lösung sein. Als Solidargemeinschaft profitieren wir alle von medizinischen Fortschritten, die durch den Einsatz dieser Daten möglich werden.
Die Novelle des Landeskrankenhausgesetzes ist eine gute Nachricht für die medizinische Forschung in Schleswig-Holstein. Innovative Gebiete wie „Künstliche Intelligenz“ und „Big Data“ finden in Schleswig-Holstein bereits beste Forschungslandschaften vor und werden die medizinische Forschung und damit auch die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung wesentlich verbessern. Voraussetzung dafür ist jedoch die effiziente Nutzung einer gro- ßen Menge an pseudo-anonymisierter und anonymisierter Patient*innendaten, die durch die aktuellen Regelungen im Landeskrankenhausgesetz untersagt ist.
Schleswig-Holstein ging bislang einen Sonderweg, indem es die Nutzung dieser Daten für Forschungszwecke stark eingeschränkt hat. Es ist deshalb nur logisch, sich auch im Zuge des auf Bundesebene verabschiedeten Gesundheitsdatennutzungsgesetzes an den Länderstandard anzupassen. Klar ist, dass dabei selbstverständlich zu jeder Zeit die patient*innenindividuellen Rechte gewahrt und die DSGVO sowie Regelungen des schleswig-holsteinischen Landesdatenschutzgesetzes eingehalten werden. Seite 1 von 2 Die Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes stellt damit einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung des Wissenschafts- und Gesundheitsstandortes Schleswig-Holstein dar und zeigt, dass Wissenschaft und Politik bei uns im echten Norden wirklich exzellent zusam- menarbeiten.
Ein Blick nach Deutschland zeigt uns, wie bedeutend dieser Schritt ist: Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) in Lübeck arbeitet intensiv an der Anwendung von KI in der Medizin. Durch den Einsatz großer Datenmengen konnten dort bereits signifikante Fortschritte in der Diagnose und Behandlung von Krankheiten erzielt werden. Ein weiteres Beispiel ist die Universitätsklinik Heidelberg, die KI nutzt, um präzi- sere Diagnosen bei Krebserkrankungen zu stellen. Diese Technologien ermöglichen es, Behandlungspläne individuell anzupassen und somit die Überlebenschancen der Pati- ent*innen zu erhöhen.
Die Landesregierung hat den Weg geebnet, und ich möchte mich an dieser Stelle beson- ders bei Minister Dirk Schrödter für seinen Einsatz und sein Engagement bedanken. Sein Einsatz zeigt, wie wichtig dieses Thema für unsere Landesregierung ist, dafür gebührt ihm unser Dank.
Zum Abschluss möchte ich sagen, dass ich mich darauf freue, diesen Gesetzentwurf hier einstimmig zu beschließen, wie wir es bereits im Sozial- und Digitalisierungsausschuss getan haben. Dies ist ein starkes Signal dafür, dass Schleswig-Holstein ein attraktiver Standort für Unternehmen im Medizin- und KI-Bereich ist. Wir setzen damit ein klares Zeichen für den medizinischen Fortschritt und die Innovationskraft unseres Landes.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit.
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