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22.05.24
17:36 Uhr
CDU

Lukas Kilian: TOP 11: Es braucht eine verfassungskonforme Lösung und gesellschaftlichen Konsens

Ladenöffnungszeiten | 22.05.2024 | Nr. 139/24
Lukas Kilian: TOP 11: Es braucht eine verfassungskonforme Lösung und gesellschaftlichen Konsens Es gilt das gesprochene Wort!
Ist ein Feiertag auch ein freier Tag? Wie steht es um den Sonn- und Feiertagsschutz?
In Deutschland gilt das Grundgesetz und für verfassungsrechtliche Feinschmecker oder leidgeprägte Examenskandidaten– es gilt sogar in Teilen die Weimarer Reichsverfassung. Art. 140 GG verweist auf Art. 139 WRV. Darin heißt es:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.
Es begann 1999 mit diversen Versuchen von Kommunalverwaltungen und Landesregierungen unter Rückgriff auf Ausnahmeklauseln die Bestimmung zur allgemeinen Ladenschlusszeit auszuhebeln. Dies war Anlass für etliche verwaltungsgerichtliche Entscheidungen zum Sonn- und Feiertagsschutz.
Für angehende Juristen waren Klassiker wie der untaugliche Versuch der Umgehung einer eindeutigen Rechtsvorschrift durch das Versehen von Waren mit dem Aufkleber „Berlin-Souvenir” oder religionsrechtlich die „Bäderregelung“ in Mecklenburg- Vorpommern examensrelevant.
Spannend und – Achtung wichtig - für die aktuelle Diskussion: Das OVG Greifswald billigte zur „Bäderregelung” in Mecklenburg-Vorpommern, erstmalig Kirchengemeinden ein subjektives Recht auf Einhaltung des Sonn- und Feiertagsschutzes zu.
In der Sache kann man über die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Vorgaben zum Sonn- und Feiertagsschutz trefflich streiten. Die Rechtsprechung dazu ist deutlich. Aktuell gibt es auch zu vollautomatisierten Supermärkten Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Hamburg und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Beide untersagen eine Sonn- und Feiertagsöffnung.
Dabei darf man die Schutzrichtung des Art. 139 WRV nicht – wie die FDP es in ihrem Antrag tut, auf Arbeitnehmerrechte reduzieren. Ob es einem gefällt oder nicht. Es gibt zwei Schutzrichtungen, die Arbeitsruhe – aber auch die, dass Sonn- und Feiertage Tage der „seelische Erhebung“ sein sollen.

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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Wir müssen uns aber fragen: Ist der Sonntag ein Tag der seelischen Erhebung, wenn man bei Amazon und Co. vom Sofa bestellen kann? Oder hat die Transformation der Arbeits- und Einkaufswelt uns nicht längst überholt? Es ist offensichtlich: Automatisierte Kleinmärkte können eine Versorgungslücke im ländlichen Raum schließen.
Für uns ist aber klar, wir haben in Schleswig-Holstein einen breiten gesellschaftlichen Konsens von Gewerkschaften und Kirchen zur Bäderregelung. Änderungen können für uns daher nicht in einem Schnellschussverfahren passieren, sondern müssen gemeinsam getragen werden. Ferner braucht es neben dem gesellschaftlichen Schulterschluss auch eine verfassungskonforme Lösung.
Ich erlaube mir den Kollegen Dr. Buchholz aus seinem Redebeitrag von heute Vormittag zu zitieren:
Es wäre schön, wenn man eine Regelung trifft, die ganz mineralwasserklar verfassungskonform ist.



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