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21.05.24
14:54 Uhr
Landtag

Themen der Plenarsitzung Mai

Nr. 048 / 21. Mai 2024


Themen der Plenarsitzung: Europapolitische Debatte, Kita-Beiträge und Kindertagesförderungsgesetz, Schutz und Erhalt von Wohnraum, Bekenntnis gegen Antisemitismus, das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes und ein Zeichen gegen Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfungen

Zu seiner 22. Tagung in der 20. Wahlperiode kommt der Landtag ab Mittwoch, 22. Mai, für drei Tage im Plenarsaal in Kiel zusammen. Im Zentrum stehen eine breit angelegte europapolitische Debatte, die Ergebnisse und die Auswirkungen des Abschlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes sowie die Entwicklung der Kita-Beiträge, der Schutz und der Erhalt von Wohnraum, ein Bekenntnis gegen Antisemitismus, die Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes sowie ein Zeichen gegen Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfungen.
Nähere Informationen zu allen gesetzten Tagesordnungspunkten (TOP) mit Diskussion im Plenum enthält die folgende Vorschau in der Reihenfolge des geplanten Aufrufs der Themen. Den aktuellen Verlauf der Plenartagung begleitet plenum-online, die Internet-Zeitung des Landtages. Sie kann unter: sh-landtag.de/ aufgerufen werden.



Mittwoch, 22. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 17, 22, 30, 34, 37, 44 und 50 Europapolitische Debatte, Schleswig-Holstein muss Mitglied in der Nordseekommission bleiben!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/1950), 2


Ein Europa für alle – Die EU muss nationale Minderheiten endlich unterstützen! Antrag der Fraktionen von SSW, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SPD (Drs. 20/2030 neu), Den Zusammenhalt in Europa stärken, Antrag der Fraktionen von SPD und SSW (Drs. 20/2110 neu), Europa unbedingt und mit voller Energie, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2134), Schleswig-Holstein für ein starkes Europa, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2140), Die Zukunft Europas mitbestimmen – Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl 2024, Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (Drs. 20/2147), Schleswig-Holstein in Europa – Europapolitische Schwerpunkte (Europabericht 2023/2024), Bericht der Landesregierung (Drs. 20/1945) sowie Bericht und Beschlussempfehlung des Europaausschusses (Drs. 20/2049), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 72 Minuten
Die Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtages starten einen Aufruf zur Teilnahme an der Europawahl am 9. Juni. In einem von SPD, CDU, Grünen und FDP unterschriebenen Antrag wird die EU als „Glücksfall“ bezeichnet. „Der Schleswig-Holsteinische Landtag betont die besondere Bedeutung der Europawahl für die Zukunft der EU in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand“, heißt es weiter. Der Wahlaufruf ist Teil einer großen europapolitischen Debatte, die mehrere Anträge zum Stellenwert der EU sowie die von allen Fraktionen getragene Forderung nach mehr Minderheitenschutz als Grundlage hat. Außerdem wird seitens der SPD ein Verbleib Schleswig-Holsteins in der Nordseekommission verlangt.
In drei europapolitischen Grundsatzanträgen betonen die Fraktionen in unterschiedlichen Nuancen den Erfolgsgaranten eines demokratischen Europas, melden aber auch Reform- und Handlungsbedarfe an. So regt etwa Schwarz-Grün unter anderem ein sicherheitspolitisches Umdenken an, während die FDP eine wirtschafts- uns arbeitsmarktpolitische Weiterentwicklung fordert und SPD und SSW den Fokus auf soziale und gesellschaftliche Aspekte legen. Ferner empfiehlt der Europaausschuss die Kenntnisnahme des aktuellen Europaberichts. Ein Schwerpunkt der europapolitischen Aktivitäten der Landesregierung bildete die Vorbereitung und Durchführung des Vorsitzes Schleswig-Holsteins in der Europaministerkonferenz, den Europaminister Werner Schwarz (CDU) zum 1. Juli 2023 für ein Jahr übernommen hat.
Bei der Europawahl sind insgesamt rund 2,52 Millionen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig- Holsteiner am 9. Juni aufgerufen, ihr Kreuz auf dem Stimmzettel machen. Erstmals dürfen in Deutschland auch 16- und 17-Jährige wählen. Deutschland stehen 96 der 720 Abgeordnetenplätze im Europaparlament zu. Um diese 96 Mandate bewerben sich 1413 Kandidatinnen und Kandidaten von 35 Parteien und politischen Vereinigungen. Anders als bei Bundestags- und Landtagswahlen gibt es bei der Europawahl keine Sperrklausel von fünf Prozent. Bei der Europawahl 2019 reichten der schwächsten Partei bereits 240.000 Stimmen (rund 0,7 Prozent), um noch einen Sitz zu bekommen. Damals zogen aus Deutschland 14 Parteien und politische Vereinigungen ins Europaparlament ein.
Schleswig-Holstein will sich nach einem Bericht der Tageszeitung „Kieler Nachrichten“ aus der Konferenz der Peripheren Küstenregionen (KPKR) und damit auch aus der Nordseekommission zurückziehen. „Die ursprünglich im Rahmen der KPKR angedachte EU-Nordseestrategie wird 3


derzeit und in absehbarer Zeit von keinem EU-Mitgliedstaat verfolgt“, wird Europaminister Schwarz Anfang März in der Zeitung zur Begründung zitiert. Der Austritt spare jährlich 45.000 Euro. Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert dies und bringt das Thema in den Landtag ein.
In der Begründung des Antrags heißt es: „Die Nordseekooperation ist für Schleswig-Holstein von enormer Bedeutung für die anstehenden notwendigen Transformationsprozesse in Bereichen Klimaschutz, Wirtschaftsentwicklung und Industriepolitik, Schaffung neuer nachhaltiger Arbeitsplätze, Ausbau der Erneuerbaren Energien, nachhaltiger (Schiffs-)verkehr, Hafenentwicklung und Fischerei.“
In einem weiteren der Debatte zugrundeliegenden Antrag ruft der SSW die EU-Kommission dazu auf, dass sie „ihre Verantwortung für den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheiten in der EU anerkennt und wahrnimmt“. So erneuert die Vertretung der Dänen und Friesen im Landtag ihre Forderung nach der Ernennung einer Kommissarin oder eines Kommissars für nationale Minderheiten, der Errichtung einer EU-Institution für Regional- und Minderheitensprachen sowie für mehr Flexibilität bei der Aufnahme von Regional- und Minderheitensprachen als Amtssprachen in der EU. Eine Woche vor Beginn der Mai-Tagung schlossen sich CDU, Grüne und SPD dem Antrag an.
Ferner werden in dem Antrag der vier Fraktionen unter anderem Maßnahmen gegen Diskriminierung von nationalen Minderheiten, die Abschaffung des Geoblockings oder die Förderung der sozialen Gleichstellung und Inklusion von staatenlosen Minderheiten, wie etwa der Roma, genannt. „Obwohl die EU-Kommission behauptet, dass aktuelle Maßnahmen bereits den Schutz und die Förderung von Minderheiten umfassen, ist dies nicht ausreichend“, heißt es in der Begründung des zweiseitigen Antrags. Unter anderem gebe es keine regelmäßige Überprüfung, ob die zu den EU-Grundwerten zählenden Rechte von Angehörigen von Minderheiten eingehalten werden.


TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes nach § 184a LVwG in Wohnungen, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 20/988) sowie Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/2092), geplanter Aufruf 11:12, geplante Redezeit 30 Minuten
Um den Einsatz von an der Uniform befestigten Kameras bei Polizeieinsätzen in Wohnungen geht es bei der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung. Der Innen- und Rechtsausschuss hat die im Juni 2023 überwiesene Vorlage in mehreren Sitzungen beraten, schriftliche Stellungnahmen angefordert und eine mündliche Anhörung durchgeführt. Die sogenannten Bodycams dürfen nach der jetzt vorliegenden Ausschussempfehlung bei streng definierter Gefahr an öffentlich zugänglichen Orten und Geschäftsräumen sowie unter ganz besonderen Voraussetzungen auch in privatem Wohnraum eingesetzt werden.
In seiner Sitzung Mitte Mai schloss der Ausschuss die Beratung ab. Mit breiter Mehrheit ‒ einzig die FDP bekundete Enthaltung – empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Entwurf der 4


Landesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen. So wurde etwa eingefügt, dass die Bodycam-Datenerhebung in Wohnungen nicht erfolgen darf, „solange sich tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Daten dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind“. Und: Speicherung automatisierter Cam-Daten soll statt einer Minute nunmehr zwei Minuten möglich sein, ehe sie im Regelfall automatisch gelöscht werden müssen.


TOP 12 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahrzeuge Schleswig-Holstein – ZUG.SH (ZUGSHG), Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2136), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2137), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


TOP 14 Besetzung der Stelle einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Landessozialgerichts bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig, Wahlvorschlag des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/2076), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 0 Minuten


TOP 19 Landespflegestrategie Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1977), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 1A, 24 und 29 Mündlicher Bericht über die Ergebnisse und Auswirkungen des Abschlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG), Antrag der Fraktion des SSW (Drs. 20/2091), Keine Erhöhung der Kita-Beiträge, Antrag der Fraktionen von SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2109 neu), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 60 Minuten
Die Probleme rund um die Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein sind vielschichtig: Personalmangel, zu wenig Geld, mehr als 15.000 fehlende Kita-Plätze und unlängst eine Studie, die besagt, dass die meisten Kinder nicht kindgerecht betreut werden können. Erst im vergangenen Dezember hatte der Landtag deswegen eine Stellungnahme und Konsequenzen von der Regierung gefordert – die hatte auf eine Fachkräfteinitiative und eine vorgezogene Reform der Kita-Finanzierung um ein Jahr gesetzt. Wenige Tage vor der Aussprache hat Sozialministerin 5


Aminata Touré (Grüne) eine Regierungserklärung zum Thema angekündigt. Auch der SSW hatte einen Regierungsbericht gefordert.
Anfang dieses Monats hatte Touré Ergebnisse der Evaluation der Kita-Reform von 2020 vorgelegt, das Fazit: Es fehlen 120 Millionen Euro für Krippen und Kitas im Norden. „Das Land wird sich bei der Schließung der Lücke beteiligen“, sagte die Ministerin, die Landesregierung sei dazu in intensiven Gesprächen mit Kommunen, Trägern und Elternvertretungen. Unklar blieb, ob Eltern höhere Kosten für die Betreuung ihrer Kinder in Krippen und Kitas drohen. In einem gemeinsamen Antrag der Opposition verlangen SPD, FDP und SSW die aktuellen Kita-Beiträge nicht zu erhöhen. „Familien dürfen nicht weiter finanziell belastet werden“, heißt es im Antrag. Das Ziel müsse es weiter sein, die frühkindliche Bildung kostenfrei zu gestalten.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände (LAG SH) reagierte mit Sorge auf die Entwicklung. „Auf der einen Seite haben wir jetzt Planungssicherheit für die nächsten Jahre und können auf dieser Basis ein verlässliches Kita-Angebot unterbreiten“, sagte die Vorsitzende Anette Langner. „Auf der anderen Seite hat die Evaluierung gezeigt, dass die Kita-Reform wesentliche Ziele nicht erreicht hat.“ Kritisch sehe die LAG SH, dass ein erheblicher Teil der Finanzierungslücke über die Absenkung von Qualitätsstandards erwirtschaftet werden solle.
Hintergrund: Die Vorgängerregierung aus CDU, Grünen und FDP (Jamaika-Koalition) hatte in ihrer Kita-Reform 2020 eine verbindliche Überprüfung verankert. Die damalige Regierung machte durch eine landesweite Deckelung der Elternbeiträge Schluss mit teils sehr hohen Kita-Gebühren. Diese gehörten zuvor in der Spitze zu den höchsten in Deutschland. Es gab dabei große regionale Unterschiede. Die Landesregierung führte einen monatlichen Beitragsdeckel pro Betreuungsstunde ein. Das führte für eine fünfstündige Betreuung eines U3-Kindes zu maximal 145 Euro im Monat und zu höchstens 232 Euro bei acht Stunden täglich. Bei Kindern über drei Jahren sind es 141 (fünf Stunden) und 226 Euro (acht Stunden).


TOP 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes, Gesetzesentwurf der Landesregierung (Drs. 20/1764) sowie Bericht und Beschlussempfehlung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses (Drs. 20/2125), geplanter Aufruf 16:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 31 Einsamkeit aktiv entgegenwirken, Studien allein reichen nicht aus, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2111), geplanter Aufruf 16:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 18 Künstliche Intelligenz in Kunst, Kulturmanagement und Kulturvermittlung, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/1973), geplanter Aufruf 17:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 6


Donnerstag, 23. Mai, 10 bis 18 Uhr

TOP 21, 39, 46 und 47 Keine Toleranz bei Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfungen, Antrag der Fraktionen von FDP, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und SSW (Drs. 20/1990 neu), Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2142), Die Regenbogenflagge ist Symbol unserer freien, vielfältigen und toleranten Gesellschaft, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2151), Den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen gegen Extremismus stärken, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2152), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 72 Minuten
Am 23. Mai 2024 ist das Grundgesetz genau 75 Jahre in Kraft. Die Verabschiedung des Verfassungstextes im Parlamentarischen Rat in Bonn jährt sich an diesem Tag. Aus diesem Anlass rufen die Fraktionen von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW gemeinsam dazu auf, „den Rechtsstaat und die demokratischen Institutionen gegen Missbrauch abzusichern und sicherzustellen, dass demokratische Strukturen auch nicht aus dem Parlament heraus ausgehöhlt oder delegitimiert werden“. Ein weiterer Teil der Debatte ist die zunehmende Gewalt gegen Politiker ist. Zuletzt machten Nachrichten von angegriffenen und verletzten Helfern im Europawahlkampf die Runde. Auch in Schleswig-Holstein reagierten die Parteien mit Entsetzen und Sorge.
Der Landtag trage dafür Sorge, dass das Parlament, die Justiz, die Verwaltung und die demokratisch legitimierten Institutionen des Landes vor dem Einfluss von verfassungsfeindlichen und extremistischen Kräften wirksam geschützt werden, heißt es in dem interfraktionellen Antrag zum Grundgesetz-Jubiläum. Hierzu werde der Landtag die Verfassung des Landes, seine Geschäftsordnung sowie die Gerichtsverfassung des Landesverfassungsgerichts daraufhin überprüfen, ob Änderungen erforderlich sind und gegebenenfalls entsprechende Änderungsvorschläge erarbeiten.
In der Begründung des Antrags wird die Sorge laut, dass in Thüringen, Sachsen oder Brandenburg erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland eine Partei parlamentarische Mehrheiten erreichen könnte, deren Verständnis von Demokratie, Parlamentarismus und Menschenwürde nicht den Werten des Grundgesetzes entspreche. Es müsse damit gerechnet werden, dass der Parteienstaat und alle die Verfassung schützenden Bestimmungen und Institutionen umgebaut beziehungsweise reduziert werden sollen, um eine „neue Ordnung“ zu begründen, „in welcher der Rechtsstaat allmählich seine individualschützende Aufgabe für bestimmte Bevölkerungsgruppen verliert, die gemäß einer völkischen Ideologie weniger oder gar nicht mehr schützenswert sind“.
In einem zusätzlichen eigenen Antrag fordert die FDP zudem von der Landesregierung, „durch geeignete Demokratiebildung zur Akzeptanz des Grundgesetzes beizutragen und von allen unterschiedslos ein klares Bekenntnis zu seinen Werten und Grundsätzen einzufordern“. 7


Die Verkündung des Grundgesetzes markierte 1949 die Gründung der Bundesrepublik Deutschland aus den drei westlichen Besatzungszonen – der britischen, der amerikanischen und der französischen. Es war im Parlamentarischen Rat formuliert worden, einem Gremium, in dem 70 Vertreter der zuvor gegründeten Bundesländer zusammengekommen waren. In seinen 146 Artikeln sichert es Menschen- und Bürgerrechte zu, beschreibt den Staatsaufbau und legt die Kompetenzen und die Funktionsweise der staatlichen Institutionen fest. Am 3. Oktober 1990 traten die neu gegründeten Länder, die auf dem Territorium der DDR entstanden waren, dem Grundgesetz bei.
Ebenfalls Gegenstand der Debatte: Die Fraktionen von FDP, CDU, Grünen, SPD und SSW sind besorgt angesichts zunehmender Drohungen und Beleidigungen gegen Kommunalpolitiker, die in den letzten Wochen zugenommen haben. Attacken, die sich gegen Meinungsäußerungen, Ansichten, den Lebensstil, die Weltanschauung oder die sexuelle Orientierung von ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträgern richten, seien nicht zu tolerieren, heißt es in einem Antrag der fünf Fraktionen. Derartige Angriffe seien eine ernste Bedrohung, „auch weil es Menschen abschrecken soll und kann, sich in politische Meinungsbildungsprozesse einzubringen“. Und weiter wird in dem Papier hervorgehoben: „Wir wollen in einem Land leben, in dem es keinen Mut braucht, die eigene Meinung zu sagen und sich im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung dafür zu engagieren und einzusetzen.“
Jüngsten Angaben von Innenministerin Nancy Faeser zufolge ist ein starker Anstieg von Attacken gegen politisch aktive Menschen zu verzeichnen. Vergangenes Jahr seien knapp 3700 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger sowie Parteivertreter erfasst worden, davon 80 Gewaltdelikte, schrieb die SPD-Politikerin in einem Gastbeitrag für die Pfingstausgabe der „Welt am Sonntag. 2022 waren es demnach noch 1994 Delikte, davon 67 Gewaltdelikte. Die Vorfälle geschehen laut älteren Studien gleichermaßen in ländlichen Gegenden wie auch in der Großstadt. Orte der Attacken sind öffentliche Veranstaltungen, Diensträume aber auch das private Umfeld.
Laut einer Studie des Brandenburger Innenministeriums hat jeder dritte kommunale Amts- und Mandatsträger in dem Bundesland zwischen 2014 und 2021 mindestens einmal Beleidigungen, Bedrohungen, Sachbeschädigungen oder körperliche Gewalt erlebt. Frauen seien deutlich stärker betroffen als Männer. Insbesondere Vertreter von Grünen, Linkspartei und AfD berichteten von derartigen Vorfällen. Eine Studie der Universität Gießen aus dem Jahr 2021 zeichnet ein ähnliches Bild in Hessen. Nur jeder fünfte der rund 400 befragten hessischen Bürgermeister ist demnach noch nie im Amt beleidigt worden. 27 Prozent der Befragten wollen sich aufgrund der Erfahrungen nicht mehr zur Wahl stellen. Bei den Tätern handelt es sich laut der Studie überwiegend um Männer über 50, bei denen oft eine psychische Problematik vermutet wird.
In einem weiteren Antrag verurteilen die Liberalen das Verbrennen einer Regenbogenflagge in Flensburg in der Nacht zum 8. Mai. Hierüber hatte unter anderem das „Flensburger Tageblatt“ in seiner Ausgabe am 10. Mai berichtet. „Das Verbrennen von Symbolen, die für die Freiheit, die Vielfalt und die Toleranz unserer demokratischen Gesellschaft stehen, ist ein Angriff auf grundlegende Werte eines friedlichen, respektvollen und menschenwürdigen Miteinanders“, so die 8


FDP. Der Landtag wird aufgefordert, Homophobie, Rassismus, Antisemitismus sowie Gewalt jeglicher Art entschieden entgegenzutreten.


TOP 43 Service Stern Nord in den Tarifvertrag der Länder überleiten, Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW (Drs. 20/2146), geplanter Aufruf 11:12 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In großer Einigkeit plädiert der Landtag dafür, die am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) angesiedelte Tochtergesellschaft Service Stern Nord mit dem Uniklinikum zu verschmelzen und aufzulösen. Damit sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Serviceunternehmens voll in das UKSH integriert werden und so unter den Tarifvertrag der Länder fallen. Allerdings bedeutet das nicht sofort eine gänzliche finanzielle Gleichstellung. „Statt der aktuell anstehenden üblichen Tarifverhandlungen soll mit den Tarifpartnern das Ziel erreicht werden, in der Service Stern Nord eine stufenweise Angleichung des Haustarifvertrages an den Tarifvertrag der Länder bis 2027 zu entwickeln“, heißt es in dem Antrag von CDU, Grünen, SPD, FDP und SSW.
Mit knapp 1700 Vollzeit-Stellen sind die Servicekräfte in Kiel und Lübeck für nicht medizinische Leistungen zuständig, von der Logistik über die Hauswirtschaft und Verpflegung bis hin zum Servicemanagement. Angeschoben hatte das Thema die SPD in der vergangenen Februar- Tagung. In der Debatte zu dem Antrag schloss Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) bereits eine sofortige tarifliche Gleichstellung der Servicekräfte mit dem UKSH-Personal mit Blick auf die angespannte Haushaltslage des Landes aus. Nach Angaben des Finanzministeriums würde ein Wechsel der Servicekräfte in den Tarifvertrag der Länder rund 14 Millionen Euro kosten.
Die SPD hatte von einem berechtigten Kampf für faire und gerechte Löhne gesprochen und dazu aufgerufen, die Zwei-Klassen-Gesellschaft am Uni-Klinikum zu beenden, denn: Die Einkommen der Servicekräfte lägen meilenweit unter denen anderer Beschäftigter im Gesundheitsbereich.


TOP 25 KI im Schulalltag, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2105), geplanter Aufruf 11:42 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 15 Prävention in Schleswig-Holstein, Große Anfrage der Fraktion des SSW (Drs. 20/1405) sowie Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz und Gesundheit (Drs. 20/1854), geplanter Aufruf 15:00 Uhr, geplante Redezeit 35 Minuten
Wie steht es in Schleswig-Holstein mit der Chancengleichheit bei Gesundheitsförderung und Prävention? Dieses Thema ist Inhalt einer Großen Anfrage der SSW-Fraktion an die Landesregierung. Hintergrund ist eine Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2016, mit der das Land auf das Bundesgesetz „zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention“, kurz Präventionsgesetz (PrävG), reagierte. Die Initiative zielte darauf ab, einer wachsenden 9


Ungleichheit in den Bereichen Gesundheit und Prävention entgegenzuwirken. Unter anderem wurden wiederkehrende Strategieforen beschlossen, um neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen.
Die jetzt vorliegende Große Anfrage des SSW umfasst insgesamt 24 Punkte. Die Antwort der Landesregierung liegt seit Anfang Februar dieses Jahres vor. Demnach wurden bisher drei Strategieforen umgesetzt, ein weiteres ist für das kommende Jahr geplant. Weiter wurden 247 landesfinanzierte Einzelmaßnahmen durchgeführt, bei einem Finanzierungsvolumen von über 128,5 Millionen Euro im Zeitraum von 2015 bis 2022. Das jährliche Gesamtvolumen der Landesausgaben für Maßnahmen stieg den Angaben zufolge im gleichen Zeitraum von rund 12,5 Millionen Euro auf circa 22,3 Millionen.
Der SSW sieht in den Angaben ein Versagen der Landesregierung. So wird unter anderem die Anzahl der stattgefundenen Foren als viel zu gering bewertet. „Deutlicher kann man Geringschätzung eigentlich nicht ausdrücken“, lässt Christian Dirschauer, gesundheitspolitischer Sprecher der SSW-Fraktion, in einer Pressemitteilung am 12. Februar wissen. Er fühle sich durch die Stellungnahme von CDU und Grünen bestätigt: Sie lege „schonungslos offen, welch geringen Stellenwert die Prävention allen Beteuerungen zum Trotz tatsächlich hat“. Es gebe enorme Defizite, die aufgearbeitet werden müssten, so Dirschauer.
Stichwort Große Anfrage: Um ein komplexes politisches Thema zu beleuchten, kann eine Fraktion der Landesregierung einen umfangreichen Fragenkatalog vorlegen. Die Regierung hat dann vier Wochen Zeit, um schriftlich auf diese „Große Anfrage“ zu antworten. Anschließend debattiert das Plenum ausführlich über die Auskunft der Landesregierung.
Die Große Anfrage gehört zu den Kontroll- und Auskunftsrechten des Parlaments gegenüber der Regierung. In der vergangenen 19. Wahlperiode hat der Landtag insgesamt acht solcher Anfragen gestellt, in der 18. Wahlperiode waren es 26 und in der 17. Wahlperiode 16.


TOP 33 Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftige in Schleswig-Holstein, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2132), geplanter Aufruf 15:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 35 Versorgung sichern - gemeinsame Krankenhausplanung mit Hamburg auf den Weg bringen, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2135), geplanter Aufruf 16:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 36 und 38 Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft konstruktiv begleiten und umsetzen!, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2139) sowie Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhalter schaffen, Tierwohlcent rechtssicher einführen, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2141), geplanter Aufruf 16:35 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 10


TOP 45 Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes in Schleswig- Holstein, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2150), geplanter Aufruf 17:05 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Freitag, 24. Mai, 10 bis 13 Uhr

TOP 41 Klares Bekenntnis gegen Antisemitismus, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/2144 neu), geplanter Aufruf 10:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
Aufgeschreckt von einem Anstieg antisemitischer Übergriffe in den letzten beiden Jahren verlangt die FDP erneut ein „klares Bekenntnis“ gegen Antisemitismus. Sowohl in rechten und linken als auch in muslimischen Gruppierungen finde sich ein häufig mit Gewaltpotenzial einhergehender Judenhass wieder, heißt es in einem entsprechenden Antrag. „Die Sorgen und Bedürfnisse von Jüdinnen und Juden müssen sehr ernst genommen und alle Formen des Antisemitismus gleichermaßen entschieden bekämpft werden.“
Gefragt sei ein starker Rechtsstaat, was etwa auch einen bundeseinheitlichen Standard zum Schutz von jüdischen Einrichtungen sowie „zielgerichtete“ Schulungen bei der Polizei für die Erkennung und den Umgang mit antisemitischen Straftaten bedinge, so die Liberalen. „Straftaten wie Nötigung, Sachbeschädigung, Beleidigung und einfache Körperverletzung dürfen nicht verharmlost werden“. Und weiter mahnt die FDP in ihrem dreiseitigen Antrag: Antisemitismus darf an Schulen, Hochschulen und auch im „Lebenslangen Lernen“ keinen Platz haben. Vor diesem Hintergrund sei die Erinnerungskultur zu erhalten und Bildungsangebote und -inhalte zu stärken.
Mitte Mai meldete die landesweite Informations- und Dokumentationsstelle Antisemitismus in Schleswig-Holstein (Lida-SH) eine deutliche Zunahme der Zahl der antisemitischen Vorfälle in Schleswig-Holstein. Für das Jahr 2023 verzeichnet die Einrichtung 120 dokumentierte Vorfälle, im Vorjahr seien es 79 gewesen. Besonders häufig wurden demnach Vorfälle von antisemitischen Aussagen und Beleidigungen sowie Schmierereien im öffentlichen Raum verzeichnet.
Der israelbezogene Antisemitismus stellt der Auswertung zufolge 2022 sowie 2023 die am häufigsten dokumentierte Erscheinungsform dar. „Ein Großteil dieser dokumentierten Vorfälle sind antisemitische Beleidigungen oder Aussagen sowie das Verbreiten von israelfeindlichem Propagandamaterial“, sagte Lida-SH-Leiter Joshua Vogel. Israelbezogener Antisemitismus manifestiere sich damit nicht gewalttätiger als andere Erscheinungsformen.


TOP 6 und 27 Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Drs. 20/26), Entwurf eines Schleswig- Holsteinischen Wohnraumschutzgesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung (Drs. 11


20/899), Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses (Drs. 20/2103), Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit dem Wohnraummangel entgegentreten, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2107), geplanter Aufruf 10:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten
In Schleswig-Holstein fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Laut einer aktuellen Studie fehlen mindestens 17.000 Sozialwohnungen im Land und es werden stetig weniger. Die Politik berät seit Jahren über die Missstände am Wohnungsmarkt. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie neuer, bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann, sondern auch darum, den vorhandenen zu erhalten und zu schützen. Jetzt will der Landtag ein schleswig-holsteinisches Wohnraumschutzgesetz verabschieden, das unter anderem Mindeststandards für Mietwohnungen vorsieht. Zudem soll die Vermietung von Wohnraum als Ferienwohnungen weiter eingeschränkt werden.
Laut dem vor einem Jahr von der Landesregierung vorgelegten Entwurf müssen technische Anlagen wie Aufzüge oder Klingelanlagen funktionieren, Gebäudehüllen dicht sein und genügend Tageslicht in Räume einfallen können. Die Kommunen sollen Auskunfts- und Betretungsrechte erhalten, Anordnungen treffen, Bußgelder verhängen und schlimmstenfalls auch Räume für unbewohnbar erklären können. Eine im Ausschuss vorgenommene Änderung sieht unter anderem vor, dass das Gesetz vier Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden soll. Der Innen- und Rechtsausschuss empfiehlt, den leicht geänderten Gesetzentwurf anzunehmen. Einzig die FDP stimmte dagegen. Weiter empfahl der Ausschuss, einen weiteren, ähnlich lautenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion aus dem Jahr 2022 abzulehnen.
In diesem Plenum will die SPD zudem erreichen, dass die Landesregierung sich im Bundesrat für die Einführung einer neuen Wohngemeinnützigkeit einsetzt und sich bei deren Ausgestaltung einbringt. In einem Antrag wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Pläne im Koalitionsvertrag auf Bundesebene bereits vorgesehen sind, inklusive steuerlicher Förderung und Investitionszulagen.
Die Wohngemeinnützigkeit ist ein Konzept im Wohnungswesen, bei dem Wohnraum primär nach sozialen und gemeinnützigen Kriterien bereitgestellt wird, anstatt gewinnorientiert zu sein. In der Praxis bedeutet dies, dass der Fokus auf der Bereitstellung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten liegt. Gleiche oder ähnliche Konzepte gibt es in anderen EU-Ländern wie beispielsweise Österreich. In Deutschland wurde die Wohngemeinnützigkeit vor rund 30 Jahren abgeschafft.


TOP 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz – LöffZG, Gesetzentwurf der Fraktion der FDP (Drs. 20/2133), geplanter Aufruf 11:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten 12


TOP 28 und 42 Mobilitätswende nicht ausbremsen!, Antrag der Fraktion der SPD (Drs. 20/2108), Berichtsantrag zur Finanzierung des ÖPNV, Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2145), geplanter Aufruf 11:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 60 Schriftlicher Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 6. Klassenstufe, Antrag der Fraktion der FDP (Drs. 20/1966) sowie Bericht der Landesregierung - Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (Drs. 20/2097), geplanter Aufruf 12:00 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten


TOP 3 und 13 Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Volksinitiative “Rettet den Bürgerentscheid!“ (Drs. 20/1792), Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften, Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 20/2137), geplanter Aufruf 12:30 Uhr, geplante Redezeit 30 Minuten



Hinweis:
Aktuelle Informationen zu den Themen der Landtagssitzung finden Sie im Internet unter sh- landtag.de unter plenum-online. An den Sitzungstagen bietet plenum-online rund eine Stunde nach jeder Debatte eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen und Ergebnisse. Auch über Veränderungen der Tagesordnung sowie zeitliche Verschiebungen werden Sie über den aktualisierten Zeitplan auf dem Laufenden gehalten. Die Debatten des Schleswig-Holsteinischen Landtages können live im Internet mitverfolgt werden unter ltsh.de/ParlaTV. Der Sender Kiel TV (Offener Kanal Kiel) überträgt die Plenartagung live im Fernsehen und im Internet unter okkiel.de/. 13


Reihenfolge der Beratung der 22. Tagung
Hinweis: Soweit einzelne Tagesordnungspunkte durch Fettung hervorgehoben sind, ist der Beginn der Beratung zeitlich festgelegt.

angemeldete Voraussichtl. Redezeit Beginn der TOP Beratung Mittwoch, 22. Mai 2024 17+22+ Europapolitische Debatte 72 10:00 30+34+ 37+44+ 50 5 Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung des Bodycam-Einsatzes 30 11:12 nach § 184a LVwG in Wohnungen 12 Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung der Landesanstalt Schienenfahr- 0 11:42 zeuge Schleswig-Holstein - ZUG.SH 13 Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Änderung kommunal- 0 11:42 rechtlicher Vorschriften 14 Besetzung der Stelle einer Präsidentin oder eines Präsidenten des Lan- 0 11:42 dessozialgerichts bei dem Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht in Schleswig 19 Landespflegestrategie in Schleswig-Holstein 30 11:42
24+29 Mündlicher Bericht über die Ergebnisse und Auswirkungen des Ab- 60 15:00 schlussberichts der Evaluation des Kindertagesförderungsgeset- zes sowie keine Erhöhung der Kita-Beiträge 7 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes 30 16:00 31 Einsamkeit aktiv entgegenwirken, Studien allein reichen nicht aus 30 16:30 18 Künstliche Intelligenz in Kunst, Kulturmanagement und Kulturvermittlung 30 17:00 Donnerstag, 23. Mai 2024 21+39+ Keine Toleranz bei Drohungen, Schmähungen und Verunglimpfun- 72 10:00 46+47 gen, Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zum 75-jäh- rigen Bestehen des Grundgesetzes und die Regenbogenflagge als Symbol unserer freien, vielfältigen und toleranten Gesellschaft 43 Service Stern Nord in den Tarifvertrag der Länder überleiten 30 11:12 25 KI im Schulalltag 30 11:42
15 Prävention in Schleswig-Holstein 35 15:00 33 Ein Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte in Schleswig-Holstein 30 15:35 35 Versorgung sichern - gemeinsame Krankenhausplanung mit Hamburg 30 16:05 auf den Weg bringen 36+38 Bürokratieabbau in der Land- und Forstwirtschaft konstruktiv begleiten 30 16:35 und umsetzen! sowie Planungssicherheit für Tierhalterinnen und Tierhal- ter schaffen, Tierwohlcent rechtssicher einführen 45 Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes in 30 17:05 Schleswig-Holstein Freitag, 24. Mai 2024 41 Klares Bekenntnis gegen Antisemitismus 30 10:00 6+27 Gemeinsame Beratung 30 10:30 a) Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz und Erhalt von Wohnraum b) Entwurf eines Schleswig-Holsteinischen Wohnraumschutzgeset- zes c) Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit dem Wohnraummangel entgegentreten 11 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ladenöff- 30 11:00 nungszeiten 14


28+42 Mobilitätswende nicht ausbremsen! sowie Bericht zur Finanzierung des 30 11:30 ÖPNV 60 Bericht über die Schwimmfähigkeit der Schülerinnen und Schüler in der 30 12:00 6. Klassenstufe 3+13 Zweite Lesung der Entwürfe der Gesetze zur Änderung kommunalrecht- 30 12:30 licher Vorschriften


Zu folgenden Tagesordnungspunkten ist eine Aussprache nicht vorgesehen:

Zu den Tagesordnungspunkten ohne Aussprache ist eine Gesamtabstimmung vor- gesehen (Sammeldrucksache 20/) :


TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes 4 Entwurf eines Gesetzes zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen nach dem Hinweisgeber- schutzgesetz in den Kommunen 8 Entwurf eines Gesetzes zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge 9 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes 10 Entwurf eines Gesetzes zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung in Schleswig-Holstein im Jahr 2024 23 Mitgliedschaft von M/CdS Schrödter im Aufsichtsrat der ZenDiS GmbH 26 Schulbegleitung 2024 48 Bericht des Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen bei der Präsidentin des Schles- wig-Holsteinischen Landtages 49 Schulabschluss an Förderzentren anerkennen 52 Schnellere Verfahren für Schwerlasttransporte 53 Schleswig-Holstein muss bei Innovationsagentur an Bord bleiben 54 Bericht der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsi- dentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 55 Tätigkeitsbericht 2021 und 2022 der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein bei der Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages 56 Bericht zu verdeckten oder eingriffsintensiven Datenerhebungsmaßnahmen gemäß § 186b Absatz 2 des Landesverwaltungsgesetzes für das Jahr 2022 57 Raumordnungsbericht Zentralörtliches System 2024 58 Bericht der Landesregierung zur verdeckten Datenerhebung nach § 100c Absatz 1 Strafprozessordnung im Jahr 2023 63 Zwischenbericht der Landesregierung zum Pilotprojekt im Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Videoüber- wachung in Schlachthöfen 64 Bericht des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein


Es ist beabsichtigt, die folgenden Punkte von der Tagesordnung abzusetzen: 16 Frauengesundheit in Schleswig-Holstein 20 Den Digitalfunk BOS auch für die Zukunft erhalten 32 Mehr Zeit für Familien - Familienstartzeit einführen 40 Werkstatttage landesweit zur Verbesserung der Berufsorientierung nutzen 51 Gemeinsame Beratung a) Die Bedingungen für Medizinstudierende im Praktischen Jahr verbessern b) Für ein faires Praktisches Jahr im Medizinstudium c) Reform des Praktischen Jahres im Medizinstudium 59 Bericht zur Situation von Post-Covid und ME/CFS Erkrankten in Schleswig-Holstein 61 Bericht zum Opferentschädigungsrecht 15


62 Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK)