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15.05.24
14:56 Uhr
B 90/Grüne

Gemeinsame Presseinformation von CDU, Grünen und der Volksinitiative "Rettet den Bürgerentscheid!"

PRESSEINFORMATION



CDU-Fraktion stellv. Pressesprecher Steven Nowak
Tel. 0431 988 1412 steven.nowak@cdu.ltsh.de

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Pressesprecherin Claudia Jacob
Tel. 0431 988 1503 presse@gruene.ltsh.de

Ein gutes Signal für die politische Kultur Volksinitiative „Rettet den in Schleswig-Holstein Bürgerentscheid!“ Ansprechpartnerin Claudine Nierth
Tel. 0178 837 7377 Die Landtagsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen ha- ben für die kommende Landtagssitzung einen Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften eingebracht. Die darin 15.05.2024 enthaltenen Änderungen sind das Ergebnis eines Kompromisses mit dem Bündnis „Rettet den Bürgerentscheid!“.

Tobias Koch, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion:
„Der heute vorgestellte Kompromiss steht auf einem breiten politischen und gesellschaft- lichen Konsens. Und dennoch ist er sehr nah an dem, was wir uns als CDU mit der Än- derung der kommunalrechtlichen Vorschriften vorgestellt hatten. Die Quoren für Bürger- begehren bei Bauleitplanungen entsprechen eins zu eins unseren Forderungen aus dem letzten Wahlprogramm. Die Botschaft ist also weiterhin eindeutig: Beteiligungsmöglich- keiten für die Menschen sind uns wichtig und bleiben bestehen. Gleichzeitig stärken wir aber auch unser repräsentatives System und die kommunale Selbstverwaltung vor Ort – und damit die wertvolle Arbeit der vielen ehrenamtlichen Entscheider in den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein.“
Seite 1 von 3 Lasse Petersdotter, Vorsitzender der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:
„Ich freue mich sehr darüber, dass uns ein Kompromiss zwischen Bündnis und Koalition gelungen ist. Das war ein gutes Stück Arbeit, aber es war möglich, weil alle aufeinander zugegangen sind. Das ist gut für die politische Kultur in Schleswig-Holstein. Mit dem vor- liegenden Kompromiss gelingt uns ein guter Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen und Argumenten der letzten zwei Jahre. Damit gelingt es uns nicht nur, die kommunalpolitische Arbeit zu stärken, sondern auch das politische Engagement außer- halb der Parlamente. Bürgerbegehren sind nicht nur ein geeignetes Mittel, um Bürger*in- nen in demokratische Prozesse mit einzubinden, auch für die Akzeptanz politischer Ent- scheidungen sind direkte Beteiligungsmöglichkeiten ein echter Gewinn.“
Serpil Midyatli, Vorsitzende der SPD Schleswig-Holstein:
„Die Initiative hat sich mehr als gelohnt. In Zeiten, wo wir aktiv für unsere Demokratie gegen ihre Feinde kämpfen müssen, ist das ein wichtiges Signal. In diesen Tagen brau- chen wir eindeutig mehr Demokratie, nicht weniger. Der gefundene Kompromiss beweist dabei nun gleich drei Sachen: Man muss sich nicht alle politischen Entscheidungen gefallen lassen und hat starke und funktionierende Instrumente, um demokratisch dagegen anzugehen. Es ist möglich, eine große Zahl von Parteien und Verbänden in einem Bündnis zu verei- nen, wenn es darum geht, unsere demokratischen Spielregeln zu stärken. Erst unsere breit getragene Initiative hat diesen Kompromiss ermöglicht, für den sich nun auch die Regierungsparteien geöffnet haben. Ich bin daher froh über die - wenn auch späte - Einsicht und das Entgegenkommen von Schwarz-Grün.“
Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin Mehr Demokratie:
„Die Einigung ist ein positives Signal für die Demokratie! In Zeiten starker Polarisierung sind Politik und Initiative aufeinander zugegangen und haben miteinander gesprochen. Das ist, was die Demokratie heute am Allermeisten stärkt. Die Einigung ist ein Erfolg für die Initiative „Rettet den Bürgerentscheid!“, und auch ein Erfolg für die Parlamentarierin- nen und Parlamentarier in Schleswig-Holstein. Denn wir haben den Bürgerentscheid ge- meinsam gesichert. Die vor einem Jahr im Landtag beschlossenen Einschränkungen der Bürgerentscheide werden in wesentlichen Punkten aufgehoben. Die Bauleitplanung ist wieder geöffnet, wenngleich mit höheren Quoren. Außerdem wird die Schätzung der Kos- ten für ein Vorhaben künftig erst kurz vor einem Bürgerentscheid notwendig – damit wer- den Verzögerungen aufgehoben, das Verfahren beschleunigt und die Verwaltung entlas- tet.“
Claudia Bielfeldt, Vertreterin des BUND Schleswig-Holstein:
„Die Öffnung der Bauleitplanung für Bürgerbegehren ist ein großer Schritt nach vorne. Die Bürger und Bürgerinnen in den Kommunen Schleswig-Holsteins können wieder auf Augenhöhe mitreden. Ich bin mir sicher, dass durch die Streichung der 2/3-Klausel in den Kommunen der Dialog bei strittigen Bauleitplanungen konstruktiv geführt werden kann und es zu guten Lösungen kommen wird.“



Seite 2 von 3 Die Kerninhalte des Kompromisses lauten:
• Die bisherige Regelung, nach der die Aufstellung einer Bauleitplanung, die in der kommunalen Vertretung mit einer zwei Drittel-Mehrheit beschlossen wurde, nicht mehr mit einem Bürgerbegehren begangen werden kann, wird gestrichen. • Bei einem Bürgerbegehren zur Aufstellung einer Bauleitplanung gelten jedoch hö- here Quoren als für übrige Bürgerbegehren. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 15 Prozent, mit bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 10 Prozent und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens 7,5 Prozent. • Die Quoren bei einem Bürgerentscheid zur Aufstellung einer Bauleitplanung wer- den ebenfalls deutlich erhöht. Bei Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 30 Prozent (vorher 20 Prozent), bis zu 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 20 Prozent (vorher 16 Prozent) und mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf mindestens 15 Prozent (vorher 10 Prozent). • Die Initiatorinnen und Initiatoren eines Bürgerbegehrens müssen nicht mehr bei der Einreichung eine von der Gemeinde erstellte Kostenschätzung vorlegen, son- dern diese muss erst in der schriftlichen Information zur Abstimmungsbenachrich- tigung enthalten sein.
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