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21.03.24
17:26 Uhr
CDU

Martin Balasus: TOP 6: Die geplanten Änderungen des Schulgesetzes sind richtig!

Schulgesetz | 21.03.2024 | Nr. 106/24
Martin Balasus: TOP 6: Die geplanten Änderungen des Schulgesetzes sind richtig! Es gilt das gesprochene Wort!
Seht geehrte Frau Präsidentin,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
Das sind die markigen Vorwürfe der Opposition und anderer zu den geplanten Änderungen des Schulgesetzes, vor allem aber zum Schulleiterwahlausschuss. Nun, Klappern gehört ja bekanntlich zum Geschäft. Aber hier wird deutlich übers Ziel hinausgeschossen – und dann bleiben die Fakten auf der Strecke und nur der schiefe Ton bleibt hängen. Wollen Sie gar keine inhaltlichen Akzente setzen?
Wir nämlich schon! Und deshalb sage ich ihnen klipp und klar: Die geplanten Änderungen des Schulgesetzes sind nicht nur richtig, sondern auch vernünftig und zukunftsweisend. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, denn ich selbst saß bereits mehrfach in einem Schulleiterwahlausschuss, weiß von seiner Zusammensetzung und von seiner Bedeutung für die Region, die Schule und den Schulträger.
Schulleiterin oder Schulleiter ist ein Job, für den es keine Ausbildung gibt. Natürlich bietet das IQSH Seminare zu den Aufgaben der Schulleitung an, dennoch unterscheidet sich dieses Berufsfeld fundamental vom Unterrichten, dem eigentlichen Kerngeschäft der Lehrkräfte.
Nun steht die Schulentwicklung im Fokus – im Prinzip eine Managementtätigkeit.
Da ist es doch nur folgerichtig, dass das Ministerium einen genauen Blick auf die Bewerber haben und die Eignung feststellen möchte. Konsequenterweise sollen bestimmte Fähigkeiten, die man für die neue Aufgabe benötigt, festgeschrieben werden. Es handelt sich also um eine Maßnahme zur Qualitätssteigerung!
Aber was ändert sich denn nun konkret? Die Antwort lautet: Nicht viel!
Das Einzige, was sich am bisherigen Verfahren ändert, ist, dass es vor dem Tagen des Schulleiterwahlausschusses eine Feststellung der fachlichen Eignung der Bewerber geben soll. Und – mal ganz ehrlich – was ist dagegen einzuwenden?
Außerdem ist es doch nur folgerichtig, schließlich handelt es sich hier um


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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de Landesbeamte. Ach ja, und wir wollen den Begriff „Schulleiterwahlausschuss“ dringend ändern. Denn er ist und er war irreführend! Und warum? Weil auch im ursprünglichen Verfahren die Schulleiterin oder der Schulleiter nicht vor Ort final gewählt wurde, sondern die letzte Entscheidung auch bisher im Ministerium gelegen hat.
Schulleiterwahlausschuss war also auch bisher der falsche Begriff. Nun wird im Gesetzesentwurf von einem Gremium gesprochen, dass eine Stellungnahme über die Eignung der Bewerber abgibt. Also ist an dem Vorwurf, den Schulträgern würde ihr Mitbestimmungsrecht genommen werden, nichts dran!
Wenn hier jemand einen charmanten Vorschlag hat, wie wir das Gremium zukünftig nennen könnten, immer her damit! Zugegeben, unser Wording ist verbesserungsfähig – Schulleiterwahlausschuss klingt viel besser als „Stellungnahme eines Gremiums“. Gesetze wie „Das Gute-Kita-Gesetz“ oder „Starke-Familien-Gesetz“ machen es doch vor. Es braucht auch ansprechende Titel. Hier können wir ja gemeinsam brainstormen! Aber wir alle sind uns doch einig – entscheidend ist doch der Inhalt und nicht die Verpackung.
Und der Inhalt ist hier gut!
Neben der Schulleiterwahl soll im neuen Schulgesetz noch Weiteres auf den Weg gebracht werden. Hier ein paar Auszüge:
In höheren Jahrgangsstufen soll mehr digitaler sowie Hybrid-Unterricht möglich sein, natürlich in vertretbarem Umfang und wenn es didaktisch- pädagogisch sinnvoll ist. Und bei längerer Krankheit ist die Zuschaltung von zuhause möglich. Außerdem wird das Entgegentreten gegen Antisemitismus und Rassismus ausdrücklich als Bildungs- und Erziehungsziel aufgenommen. Das ist in Anbetracht aktueller Entwicklungen absolut richtig! Und wir wollen konsequent die Einhaltung der Schulpflicht sicherstellen, indem ein Schüler nur dann von einer Schule abgemeldet werden darf, wenn die Aufnahme auf einer anderen nachgewiesen wurde. Ebenso soll es im Bereich der inklusiven Beschulung eine Stärkung der Elternmitwirkung geben.
Liebe Kollegen und Kollegen, sie erkennen:
Die Änderungen im Schulgesetz sind sinnvoll und vernünftig, die Vorwürfe heiße Luft und taugen überhaupt nicht zur Skandalisierung.
Bleibt nur noch zu sagen: Ich freue mich auf die Weiterentwicklung unseres Schulgesetzes.



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Pressesprecher Max Schmachtenberg | Düsternbrooker Weg 70, Landeshaus, 24105 Kiel 0431/988-1440 | info@cdu.ltsh.de | http://www.cdu.ltsh.de