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15.03.24
09:59 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Erneuter Ärger beim Ganztagsausbau droht!

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de


PRESSEMITTEILUNG #70 - 15.03.2024
Martin Habersaat Erneuter Ärger beim Ganztagsausbau droht! Die Landesregierung hat den Entwurf einer „Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms aufgrund von Finanzhilfen des Bundes und Mitteln des Landes Schleswig-Holstein zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau), Ganztagsprogramm II“ vorgelegt. Zum zweiten Mal. Im ersten Entwurf im Herbst 2019 war vereinbarungswidrig eine Obergrenze bei den Investitionskosten vorgesehen. Pro Ganztagsplatz wollte das Land maximal 5.170 Euro Investitionskosten zahlen. Jetzt sollen die vorhandenen Mittel im Windhundverfahren vergeben werden. Dazu sagt Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion:
„Kinder, die ab 2026 eingeschult werden, haben das Recht auf eine Ganztagsgrundschule. Acht Stunden am Tag, fünf Tage in der Woche. Schließzeiten von maximal vier Wochen sind zulässig. Dieses Recht wird in ganz Schleswig-Holstein gelten. Es erschließt sich nicht, warum die Landesregierung nach ihrem ersten ebenso untauglichen wie vereinbarungswidrigen Vorschlag einen zweiten folgen lässt, der dem Problem ebenso wenig gerecht wird. Eine Vergabe der Fördermittel im Windhundverfahren (‚Über die vollständig eingereichten Anträge entscheidet die Bewilligungsstelle in der Reihenfolge ihres Eingangs‘) bedeutet nichts anderes, als dass Eltern und Kinder an Grundschulen, deren Schulträger nicht zu den schnellsten gehören, in die Röhre gucken werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Landesregierung zur Eile drängt. Durch ihren zwischenzeitlichen Wortbruch hat sie schließlich ein halbes Jahr vertändelt und der Sommer 2026 ist nicht mehr fern. Und die Hoffnung der Regierung Günther, andere Länder würden ebenso trödeln und der Rechtsanspruch deshalb vielleicht nach hinten verschoben werden, hat sich nicht erfüllt. Zur Erinnerung: In Hamburg ist dieser Rechtsanspruch bereits heute Realität. Auch andere Länder sind weiter.
Die Einführung des Rechts auf Ganztagsschule ist ein Mammutprojekt, das eine verlässliche Partnerschaft aller Beteiligten braucht. Kommunen, Schulen und Land müssen sich gemeinsam auf den Weg machen. Partnerschaftlich und im Interesse unserer Kinder. Es bleibt genug zu tun: Die Investitionskosten, von denen das Land jetzt doch wieder 85 Prozent übernehmen will, sind nur ein kleiner Teil der ungelösten Fragen: Für welches Personal gelten die 75 Prozent Landesbeteiligung? Dürfte eine Kommune ausschließlich Fachkräfte einstellen, wenn sie wollte? Und will das Land die Kommunen zur Erhebung von Elternbeiträgen zwingen? In welchem Maße werden Lehrkräfte am Ganztag mitarbeiten? Und wie sieht das inhaltliche Rahmenkonzept des Landes aus? Jetzt ist solides Regierungshandwerk gefragt, das Themen abarbeitet und Lösungen liefert. Die beiden Richtlinientwürfe waren und sind Beispiele für das Gegenteil.“



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