Zero Discrimination Day: Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen mahnt zur Einhaltung der Menschenrechte
Nr. 4 / 01. März 2024Zero Discrimination Day: Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen mahnt zur Einhaltung der Menschenrechte. Anlässlich des Zero Discrimination Day am 1. März ruft Doris Kratz-Hinrichsen, die Landeszuwanderungsbeauftragte, zu einem entschlossenen Kampf gegen Diskriminierung in all ihren Formen auf. Der heutige Tag erinnert daran, dass jeder Mensch das Recht auf ein Leben frei von Vorurteilen und Diskriminierung hat, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Doris Kratz-Hinrichsen, die Landeszuwanderungsbeauftragte, möchte den heutigen Tag zum Anlass nehmen, um das Bewusstsein für die Rechte Zugewanderter und Geflüchteter, die vor Verfolgung und Diskriminierung fliehen, zu stärken. Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 ist eng mit den Zielen des Zero Discrimination Days verbunden. Die Konvention ist eines der bedeutendsten internationalen Abkommen zum Schutz der Rechte von Flüchtlingen. Sie garantiert Schutz vor Verfolgung aufgrund von „Rasse“, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung. Die Genfer Flüchtlingskonvention ist eine wichtige Errungenschaft und bildet die Grundlage für den Schutz von Menschen auf der Flucht vor Verfolgung und Diskriminierung. In einer Zeit, in der Menschenrechte und humanitäre Grundsätze zunehmend unter Druck geraten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Prinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention weiterhin respektiert und eingehalten werden. Insbesondere die aktuellen Pläne zur Externalisierung der Asylverfahren dürfen nicht dazu führen, dass die Rechte von Schutzsuchenden verletzt werden. Externe Asylverfahren bergen die Gefahr des mangelnden Zugangs zu fairen Verfahren, Menschenrechtsverletzungen sowie der Abschiebung von Antragsteller*innen in Drittstaaten, in denen ihre Sicherheit und ihre Rechte nicht gewährleistet sind. Dies widerspricht den Grundprinzipien der Genfer Flüchtlingskonvention und darf nicht hingenommen werden. Die Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine moralische Verpflichtung.Verantwortlich für diesen Pressetext: Doris Kratz-Hinrichsen, Karolinenweg 1, 24105 Kiel Telefon 0431 988-1291 I Telefax 0431 988-6101293 I E-Mail fb@landtag.ltsh.de Medien-Informationen im Internet: www.ltsh.de I Die Landesbeauftragte im Internet: www.sh-landtag.de/beauftragte/fb