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23.02.24
13:58 Uhr
SPD

Kai Dolgner zu TOP 31: Die Grundsteuerreform sollte nicht zu einer allgemeinen kommunalen Steuererhöhung führen

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 23. Februar 2024
Kai Dolgner Die Grundsteuerreform sollte nicht zu einer allgemeinen kommunalen Steuererhöhung führen TOP 31: Aufkommensneutralität ermöglichen und unnötige Bürokratie bei der Grundsteuerreform vermeiden – Transparenzregister jetzt (Drs. 20/1886(neu), AltA 20/1907)
"Die Grundsteuerreform sollte nicht zu einer allgemeinen kommunalen Steuererhöhung führen Über die verschiedenen Modelle der notwendigen Grundsteuerreform haben wir ausführlich geredet. Wie zu erwarten, wenn eine Steuerbelastung neu verteilt wird, prallten da natürlich die verschiedenen Vorstellungen von Belastungsgerechtigkeit und zumutbarer Komplexität aufeinander. In einem Punkt waren wir uns aber alle einig. Die Grundsteuerreform sollte nicht zu einer – vielfach befürchteten – allgemeinen kommunalen Steuererhöhung führen. Damit das auch nicht unbeabsichtigt erfolgt, empfinde ich, auch als Gemeindevertreter, ein Transparenzregister als hilfreich. Ist es doch vor allem eine Berechnungshilfe für unsere kommunalen Vertreterinnen und Vertreter, mit der sie dann auch bei kritischen Nachfragen aus der Eigentümerschaft argumentieren können. Nun hat die FDP einen Antrag gestellt, dass das Transparenzregister auch zeitnah kommt. Angesichts dieser Koalition der Konjunktive, Prüfaufträge und Ankündigungen kann ich das verstehen. Allerdings ist der Zeitplan bis Ende Juni doch sehr ambitioniert und auch nicht geboten, denn die Haushaltsberatungen und vor allem die Debatte über die Festlegung der Hebesätze kann ernsthaft eigentlich erst nach dem Haushaltserlass, der traditionell Ende September kommt, geführt werden. Es müssen ja nicht nur die gemeindeindividuellen Hebesätze neu festgelegt werden, denn erfahrene kommunale Finanzpolitikerinnen und -politiker gucken selbstverständlich auch auf die Entwicklung der Nivellierungssätze, die u.a. Grundlage für die Schlüsselzuweisungen und Umlagen sind. Deshalb wäre es hilfreich, wenn das Innenministerium im Haushaltserlass auch eine Prognose für die Nivellierungssätze bei Umsetzung der Aufkommensneutralität vorlegt.
So kann es passieren, dass eine Kommune, deren Bemessungsgrundlage aufgrund der Reform deutlich steigt, zwar das gleiche Finanzvolumen von den Bürgerinnen und Bürger einnimmt, aber die erhöhte Bemessungsgrundlage wird über die Nivellierung trotzdem in voller Höhe bis zum Erreichen der Nivellierungssätze angerechnet. Gemeinden, die durch das Ziel der Aufkommensneutralität unter die neuen Nivellierungssätze fallen, könnten deutlich Schlüsselzuweisungen verlieren, was die betroffenen Gemeindevertretungen in die Situation bringen könnte, zur Finanzierung der kommunalen Leistungen 2025 dann doch ihre Sätze über die Aufkommensneutralität anzuheben. Deshalb brauchen wir eine Nivellierungssatzprognose

1 für das neue System im Haushaltserlass 2025. Das bedeutet leider noch mehr Arbeit für die zuständigen Mitarbeiter, aber ich habe zumindest den Eindruck, dass die Fortpflanzungseffekte der Grundsteuerreform auf die Schlüsselzuweisungen im FAG bisher noch wenig beleuchtet, geschweige denn allgemein verstanden wurden. Damit müssen wir uns, wenn die Berechnungen vorliegen, auch im Innenausschuss beschäftigen. Die Verknüpfung des Transparenzregisters mit dem Haushaltserlass ist also sachgerecht, auch wenn die Koalition es nicht geschafft hat, den sachlichen Zusammenhang in ihrem Antrag darzustellen. Wegen der letzten drei Zeilen werden wir Ihrem Antrag trotzdem zustimmen und übersehen großzügig die zwölf Zeilen unnötige Feststellungs- und Begrüßungslyrik."



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