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22.02.24
15:58 Uhr
SPD

Birte Pauls zu den TOP's 15+41: Die Selbstverständlichkeit des Gebärdensprachdolmetschens ist noch immer nicht gegeben

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 22. Februar 2024
Birte Pauls Die Selbstverständlichkeit des Gebärdensprachdolmetschens ist noch immer nicht gegeben TOP 15+41: Menschen mit Behinderungen eine uneingeschränkte Teilhabe am Arbeitsleben sichern sowie Bericht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen (Drs. 20/1851, AltA 20/1918, 20/1103, 20/1884)
„Ich erinnere mich gut an den Beginn der Corona-Pandemie. Da brauchte es ganze 3 Pressekonferenzen und etliche Telefonate im Hintergrund bis ein Gebärdensprachdolmetscher das 4. Gesicht bei den Pressekonferenzen der Landesregierung wurde. Corona ist Geschichte, jedenfalls für die meisten Menschen. Die erschwerten Bedingungen für Gehörlose Menschen bleiben. Bei den Pressekonferenzen der Landesregierung fehlt weiterhin die Gebärdensprachdolmetschung. Auch beim Corona-Symposium gab es nur für einen Workshop eine Dolmetschung. Die gehörlosen Menschen sind weiterhin von vielen Informationen abgeschnitten. Die Landesregierung verbessert nicht die Situation für sie, sie verschlimmert sie sogar. Mit einer Richtlinie im Januar 2022 wurden die Hilfen im Arbeitsleben verschlechtert. Es galt plötzlich der Vorrang für das Online-Dolmetschen. Das hatte auch wegen fehlenden Übergangsfristen erhebliche Nachteile für die Betroffenen zur Folge.
Die nur zweidimensionale Wahrnehmung ist ausgrenzend. Der Betroffene muss sich auf den Bildschirm konzentrieren und bekommt von der Atmosphäre im Raum nichts mit, der Dolmetschende noch weniger. Schlechte Verbindungen besonders im ländlichen Raum verzögern oder erschweren die durchgängige Kommunikation. Das hat man im Sozialministerium nach entsprechenden Protesten eingesehen und die Richtlinie geändert. Aber was das Ministerium nicht geändert hat, ist die Vergütung der Gebärdensprachdolmetscher durch das Integrationsamt. Diese liegt in Schleswig- Holstein bei 75€ pro Stunde. Die Reisekosten werden mit einer gestaffelten Pauschale vergütet und liegt bei maximal 75 € ab 100 km, egal ob der Dolmetschende von Kiel nach Geesthacht und zurück 248 km fährt. Neben der Reiskostenvergütung wird eine Fahrtzeitpauschale von 75 €, also eine Stunde Lohn gezahlt. Von Kiel nach Geesthacht und zurück benötigt man je nach Straßenverhältnissen ca. 3 ½ Stunden. Das bedeutet, dass der Dolmetschende 2 ½ Stunden quasi gratis im Auto sitzt. Viel einfacher wäre es natürlich, wenn ein Dolmetschender aus Hamburg oder Niedersachsen nach Geesthacht fahren würde. Aber warum sollte er das tun? Zahlen die anderen Integrationsämter doch 10 € mehr, also 85 € pro Stunde und vergüten die tatsächlichen Kilometerleistungen mit 42 Cent pro Kilometer sowie die tatsächlich benötigte An- und Abfahrtszeiten. Dabei orientieren sich die

1 anderen Bundesländer an das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz, (JVEG) das u.a. die Vergütung von Gebärdensprachdolmetschenden regelt. Einige Kreise und die Gerichte vergüten im Rahmen ihrer Aufgaben ebenfalls nach dem JVEG. Welche Auswirkung hat die Schlechterstellung der Gebärdensprachdolmetschenden in Schleswig- Holstein? Sie wandern in andere Bundesländer ab oder dolmetschen in Wohnortnähe. Damit schrumpft das Angebot für die Betroffenen, besonders im ländlichen Bereich und es muss doch vermehrt auf das Online-Dolmetschen zurückgegriffen werden mit all den negativen Auswirkungen, die ich vorhin beschrieben habe. Hinzu kommt die Angst vieler gehörlosen Arbeitnehmenden durch diese Ungleichbehandlung evtl. Arbeitsabläufe zu stören oder sogar den Arbeitsplatz zu verlieren. Sie bekommen nur dann noch Dolmetscherleistungen wenn der Arbeitgeber oder eben sie selbst, die Differenz bezahlt. Das berichtet uns der Gehörlosenverband.
Das Agieren Integrationsdienstes ist kein Fortschritt in der beruflichen Inklusion. Das ist eine aktive Behinderung der Inklusion und das kritisieren wir Sozialdemokraten erneut heftig. Auch die Landesarbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände hat in einer Stellungnahme auf die erschwerte Situation von Gebärdensprachdolmetschungen im Arbeitsleben hingewiesen. Legt man die Zahlen des Integrationsamtes zugrunde gibt es 2100 Menschen mit einer Schwerbehinderung Merkzeichen GL. Der Gehörlosenverband schätzt, dass ca. 40% von ihnen berufstätig ist, also ca. 840 Personen. „Das Integrationsamt betreut aber nur 60-110 Fälle. Das bedeutet, dass ein Großteil gar keine Unterstützung erhält,“ kritisieren die Wohlfahrtsverbände mit Recht. Mir ist bewusst, dass die Kasse der Ausgleichsabgabe nicht größer wird, auch wenn diese gerade erhöht wurde.
Gut ist, dass immer mehr Betriebe Menschen mit Behinderungen einstellen. Dadurch verringern sich allerdings die Ausgleichsabgabe, aus denen die begleitenden Hilfen am Arbeitsplatz finanziert werden.
Deshalb muss man über eine generelle Neufinanzierung der Integrationsleistungen nachdenken. Das fordert auch die Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Pries, in ihrem letzten Bericht für den wir ganz herzlich danken. Ihre Hinweise sind für unsere politische Arbeit wertvoll. Aber auch kurzfristig braucht es hier eine Verbesserung der Leistungen. Denn eines ist klar. Das Land kann nicht Fachkräfteinitiativen inszenieren und dann denen, die bereits da sind, Steine in den Weg legen.
Wir brauchen alle verfügbaren Kräfte auf dem Arbeitsmarkt, ob mit oder ohne Behinderung und jeder hat laut Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention das Recht auf die für ihn notwendige Unterstützung und Gleichstellung."



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