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21.02.24
13:02 Uhr
B 90/Grüne

Silke Backsen zum Vorkaufsrecht im Landesnaturschutzgesetz

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 4 - Änderung des Landesnaturschutzgesetzes Pressesprecherin Dazu sagt die umweltpolitische Sprecherin der Claudia Jacob Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Landeshaus Düsternbrooker Weg 70 Silke Backsen: 24105 Kiel
Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 064.24 / 21.02.2024

Das Vorkaufsrecht in Schleswig-Holstein leistet einen wichtigen Beitrag für den Schutz unserer Naturräume Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
im vorliegenden Gesetzesentwurf soll § 50 des Landesnaturschutzgesetzes ersatzlos ge- strichen werden. Um es gleich vorwegzusagen und auch nochmal zu betonen: Wir wer- den dem Entwurf nicht zustimmen!
2016 wurde mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes in Schleswig-Holstein das Vorkaufsrecht für das Land wieder eingeführt und es beschränkt sich in Schleswig- Holstein auf Grundstücke, die in Natura 2000-Gebieten, Nationalparks und Naturschutz- gebieten liegen und die in einem Abstand von bis zu 50 Meter an Natura 2000-Gebieten angrenzen.
Natura 2000 umfasst die FFH- und die EU-Vogelschutzgebiete und damit ein EU-weites Schutzgebietsnetz, mit dem wir bedrohte Arten und Lebensraumtypen schützen wollen. Hierfür besteht ein besonderes, auch auf verbindlichem Europäischem Umweltrecht be- ruhendes ökologisches aber auch gesellschaftliches Interesse. Um die entsprechenden europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen und damit Arten erfolgreich schützen zu können, sind Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für das jeweilige Gebiet erforderlich. In Ein- zelfällen können diese eben auch im unmittelbaren Umfeld der Gebiete notwendig sein.
Das Vorkaufsrecht berührt weiterhin Grundstücke, auf denen sich Moor- oder Anmoorbö- den befinden. Die Renaturierung, die Verbesserung und Wiederherstellung von Moorbi- otopen ist für die dort lebenden Arten, aber auch unter dem Gesichtspunkt des biologi- schen Klimaschutzes enorm wichtig!
Und last but not least: Grundstücke, auf denen sich Vorranggewässer befinden sowie die
Seite 1 von 2 in einem Abstand von bis zu 50 Meter an diese Vorranggewässer angrenzenden Flächen. Diese Vorrang-Fließgewässer verfügen oft über ein hohes Regenerationspotenzial oder sie haben einen direkten Anschluss an biologisch wertvolle Gebiete. Sie sind in beson- derem Maße zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erforderlich.
Generell soll das Vorkaufsrecht einen Beitrag für einen nachhaltigen Schutz unserer Le- bensgrundlagen sowie für die Wiederherstellung und Entwicklung von Flächen in den genannten Schutzgebieten und Räumen leisten. Das Land Schleswig-Holstein darf in- nerhalb dieser engen Grenzen mit klar formulierten Vorgaben und in einer klar definierten Kulisse dieses Recht ausüben. Dies darf zu Gunsten von Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und anerkannten Naturschutzvereinigungen aber auch zu Guns- ten von Wasser- und Bodenverbänden und Kommunen ausgeübt werden.
Die Biodiversitätskrise ist real, der Verlust der Biodiversität bedroht unsere Lebensgrund- lagen. Es gibt immer weniger Rückzugsgebiete und Schonräume, immer mehr schwindet die biologische Vielfalt. Wir können dabei eine so große Aufgabe wie den Erhalt unserer Artenvielfalt nicht komplett in die Verantwortung jeder und jedes Einzelnen legen. Wir brauchen dafür auch zusammenhängende Biotopverbünde, in denen Arten Rückzugs- räume finden, in denen sie durch gezielte Maßnahmen unterstützt werden können.
Um solche zusammenhängenden Flächen für den Naturschutz zu schaffen, ist das ge- setzlich verankerte Vorkaufsrecht ein wichtiges und schonend eingesetztes Instrument. Seit Einführung des Vorkaufsrechts in seiner jetzigen Form 2016 lag der Umfang der angekauften Fläche jedes Jahr deutlich unter 100 Hektar. Oft handelt es sich dabei um Flächen, die wirtschaftlich wenig interessant sind. Der Flächenanteil für Ackerland war zuletzt mit unter drei Hektar pro Jahr verschwindend gering.
Zum Vergleich: Drei Hektar sind die Fläche, die im Schnitt in Schleswig-Holstein jeden Tag für Siedlung, Gewerbe und Verkehr verloren geht, jeden Tag. Wer also auf der Suche nach Flächenfraß ist, sollte dort anfangen.
In seiner letzten Sitzung hat der Ausschuss einmal mehr dem Landtag empfohlen, an der seit Jahren bewährten Regelung festzuhalten, die Ausübung bleibt auf unter 100 Hektar im Jahr begrenzt. Und die Stellungnahmen aus der Anhörung im Umweltausschuss zei- gen, dass dieser Kompromiss eine breite Unterstützung durch IHK, Landwirtschaftskam- mer, durch die Kommunalen Landesverbände und Naturschutzverbände hat.
In diesem Sinne vielen Dank, dass wir uns - fast alle - gemeinsam für mehr Naturräume in Schleswig-Holstein einsetzen, indem wir diesen Entwurf ablehnen.
Vielen Dank!
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