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25.01.24
17:29 Uhr
SPD

Marc Timmer zu den TOP's 26+27: Wir müssen die Bedingungen in Wärmenetzen verbraucherfreundlicher gestalten

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 25. Januar 2024
Marc Timmer Wir müssen die Bedingungen in Wärmenetzen verbraucherfreundlicher gestalten TOP 26+27: Mehr Akzeptanz durch Preistransparenz in der Fernwärme und Gerechte Strompreise für Schleswig-Holstein (Drs. 20/1781(neu) 3. Fassung, AltA 20/1836, 20/1782)
„Ich habe in den letzten Monaten mit vielen Kunden von Wärmenetzen gesprochen. Es waren zum Teil bedrückende Gespräche. Nicht wenige sehen sich enormen Preiserhöhungen gegenüber, die sie nicht nachvollziehen können. Ich empfinde es als unerträglich, wenn sich Interessensgemeinschaften bilden, welche Wochen- und Monatelang über Preisänderungen rätseln und mit trotz des hohen Sachverstands mit Mühen versuchen, die Preisänderungen zu verstehen. Diese müssen beim Versorger oft mehrfach um Informationen bitten, meistens jedoch vergebens. Am Ende stehen sie dann ratlos und frustriert da, weil die Informationen nicht ausreichend sind oder die Preise hinter den zugrundeliegenden Konstrukten verdeckt bleiben. Dies empfinde ich als extrem unfair. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Daher ist es hilfreich, dass sich die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hier sehr engagiert.
In Wärmenetzen sind Versorger und Abnehmer über einen langen Zeitraum vertraglich gebunden. Das insulare Netzsystem verhindert – anders als im Stromnetz – einen schnellen Anbieterwechsel. Es handelt sich um ein natürliches Monopol. Umso mehr müssen wir für faire und transparente Preise sorgen. Es ist die staatliche Aufgabe, unangebrachte Preiserhöhungen einzudämmen.
Ja, es handelt sich grundsätzlich um ein zivilrechtliches Verhältnis zwischen Versorger und Abnehmer. Doch der oftmals geäußerte Verweis auf die zivilrechtliche Klagemöglichkeit geht fehl. Zu komplex ist die Sach- und Rechtslage, zu hoch das Prozessrisiko, zu nervenaufreibend die Länge eines Verfahrens für Verbraucher.
Dabei brauchen wir ein hohes Maß an Attraktivität von Wärmenetzen. Wärmenetze werden einen zunehmenden Teil der zukünftigen Wärmeversorgung in Schleswig-Holstein ausmachen. Und das völlig zurecht. Denn grundsätzlich sind Wärmenetze unter annehmbaren Bedingungen die sozialste und günstigste Form der Versorgung. Diese Attraktivität darf nicht abstrakt bleiben. Deshalb sehe ich es als unsere Pflicht an, die Betriebsbedingungen maximal verbraucherfreundlich auszugestalten.



1 Daher dieser Antrag. In einem ersten Schritt schlagen wir ein landesweites Preisportal vor. Hier müssen im Rahmen der Vergleichbarkeit die Unterschiedlichkeit der Netze berücksichtigt werden.
In einem zweiten Schritt möchten wir, dass Preise, Preissteigerungen und -senkungen anmeldepflichtig und überprüfbar sind. Diese Aufgabe könnte vom Landeskartellamt durchgeführt werden. Hier bedarf es dann allerdings mehr Personal.
Den Alternativantrag finde ich in Teilen vertretbar. Er weist zurecht darauf hin, dass sich die Preise an den tatsächlichen Kosten der Versorger orientieren sollen. Maßnahmen, um Versorger zu mehr Effizienz im Netz zu bewegen, sind richtig. Hier sieht der Antrag jedoch lediglich einen Prüfantrag vor. Im Übrigen greift der Alternativantrag die Preistransparenz auf, sagt allerdings nichts zur notwendigen Preiskontrolle. Insgesamt ein stumpfes Schwert mit einigen guten Aspekten.
Die Aspekte aus beiden Anträgen sollten im Wirtschaftsausschuss beraten werden.
Den Strompreis-Antrag der regierungstragenden Fraktionen halte ich für überflüssig. Ihr Antrag tut erneut so, als ob sie die treibende Kraft in der Umgestaltung des Strommarktdesigns wären. Dies ist mitnichten so.
Mit allen Aspekten beschäftigt sich die von der Bundesregierung initiierte Plattform Klimaneutrales Stromsystem, aus der bereits die Regelung „Nutzen statt Abregeln“ stammt.
Irritiert war ich, dass sie eine Stärkung der CO2-Bepreisung fordern. Erst zum 1. Januar 2024 wurde eine Erhöhung auf 45 EUR pro Tonne CO2 beschlossen. Will die regierungstragende Fraktion hier eins draufsatteln?
Richtige Anliegen zur Verteilnetzen müsste die Landesregierung bitte an die Bundesnetzagentur richten. Seit der EnWG Novelle ist die Bundesnetzagentur für eine Neuordnung der Verteilnetzentgelte zuständig. Hier hat die Landesregierung ebenso wie der Bundestag einen Sitz im Beirat.
Gut finde ich, dass der Antrag die geplante Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe durch die Bundesregierung lobt. Zurecht. Die Senkung gilt für 2024 und 2025. Sie entlastet gerade kleinere Gewerbebetriebe wie Bäckereien und auch die Landwirtschaft.
Abschließend noch zu den Gebotszonen. Ja, über mehrere Gebotszonen ließe sich nachdenken. Die Strompreise im Norden würden vermutlich sinken. Im Süden deutlich steigen. Vielleicht würden sich hierdurch mehr industrielle Verbraucher im Norden ansiedeln. Für die Windindustrie im Norden wäre es vielleicht keine gute Botschaft. Dies und vieles mehr gilt es zu bewerten.



2 Meine Prognose: Solange Gebotszonen nicht durch die Europäische Union vorgeschrieben werden, passiert wenig. Eine Entscheidung hierüber so nebenbei kann ich nicht treffen. Gerne würde ich dieses Thema aber im Ausschuss vertiefen. Vielen Dank."



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