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13.12.23
16:16 Uhr
B 90/Grüne

Nelly Waldeck über Vision Zero

Presseinformation

Es gilt das gesprochene Wort! Landtagsfraktion Schleswig-Holstein TOP 37 – Vision Zero voranbringen – Mehr Verkehrssicherheit für Schleswig-Holstein Pressesprecherin Claudia Jacob Dazu sagt die verkehrspolitische Sprecherin der Landeshaus Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Düsternbrooker Weg 70 24105 Kiel Nelly Waldeck: Zentrale: 0431 / 988 – 1500 Durchwahl: 0431 / 988 - 1503 Mobil: 0172 / 541 83 53
presse@gruene.ltsh.de www.sh-gruene-fraktion.de
Nr. 379.23 / 13.12.2023

Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen an erste Stelle rücken
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen,
bereits jetzt ist Vision Zero als Leitlinie unserer Verkehrspolitik definiert. Doch von Null Verkehrstoten sind wir leider noch weit entfernt. Allein im Jahr 2022 gab es in Schleswig- Holstein 102 Verkehrstote. Etwa so viele, wie Kinder im Verkehr schwer verletzt wurden. Das kann uns nicht zufriedenstellen! Vor ziemlich genau einem Jahr starb in Kiel ein Radfahrer im Hasseldieksdammer Weg. Eine schlecht einsehbare Straße, in der kurz aufeinanderfolgend erst eine Schule und dann ein Krankenhaus liegen. Tempo 30 hätte den Unfall nur vielleicht verhindern können, aber auf jeden Fall das Todesrisiko erheblich minimiert. Die Anordnung von Tempo 30 ist aber nur unter sehr eng gesteckten Voraus- setzungen möglich.
Vor Schulen darf Tempo 30 verordnet werden, doch in diesem Fall nicht, denn es liegt nur der Neben- und nicht der Haupteingang der Schule an der Straße. Bei Krankenhäu- sern gilt dasselbe, auch hier liegt nur der Nebenzugang am Hasseldieksdamer Weg. An Unfallschwerpunkten darf Tempo 30 verhängt werden, aber eine Gefahrenlage liegt erst vor, wenn 3 Personen am selben Ort verunglückt sind. Bisher ist es eben nur einer. Das macht die Straße aber nicht weniger gefährlich. Eine Reduzierung des Tempos, so sehr es von der Kommune gewollt ist, kann als Konsequenz also nicht gezogen werden. Wieso muss eigentlich immer erst etwas passieren?
Und dann nicht einmal, sondern gleich dreimal? Ist es nicht unsere Aufgabe, voraus- schauend zu planen und zu handeln? Gerade, wenn es um Gesundheit oder gar das Leben von Menschen geht? Dieser Fall zeigt, wie so viele weitere, exemplarisch, dass
Seite 1 von 3 die Verkehrssicherheit eben noch nicht oberste Priorität ist. Die Straßenverkehrsordnung muss endlich Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen an erste Stelle rücken!
Fehlverhalten ist menschlich, wir alle begehen manchmal Fehler im Straßenverkehr. Des- halb sollte unsere Verkehrsinfrastruktur so eingerichtet sein, dass solche Fehler verzeih- lich sind. Und genau deswegen ist es auch tragisch, dass die Reform im Bundesrat letzte Woche zunächst gescheitert ist. Schleswig-Holstein hat in einem Änderungsantrag ver- sucht, die Verkehrssicherheit vor die Klammer zu ziehen. Dieses Vorhaben hat, genau wie die Änderung des Gesetzes, keine Mehrheit gefunden. Das ist ein bitteres Signal für die Verkehrssicherheit im Land. Es kann nicht sein, dass der Status Quo zufriedenstellt. Mit unserem Antrag wollen wir genau diesen Punkt für eine mögliche Bearbeitung im Vermittlungsausschuss nochmal stärken.
Der SSW beantragt, im Bundesrat zuzustimmen, den Kommunen völlige Freiheit über die Einrichtung von Tempo 30 zu gewährleisten. Sie wissen, dieses Vorgehen unterstützen wir Grüne inhaltlich. Die Realität ist aber gerade eine gänzlich andere. Nicht einmal di e Lightvariante dieses Vorhabens war im Bundesrat gerade mehrheitsfähig. Ich glaube, deswegen sollten wir uns im ersten Schritt eher darauf fokussieren, dass die aktuelle Reform gelingt, als Unterstützungen im Bundesrat zuzusagen, die gerade gar nicht ge- fragt sind. Die FDP-Fraktion wiederum stellt direkt einen Alternativantrag, der die Reform des Straßenverkehrsgesetzes gänzlich streicht. Ich sage mal so: Mehr Unterstützung hätte man seinem Bundesverkehrsminister nicht zusenden können aus Schleswig-Hol- stein.
Natürlich gibt es weitere Möglichkeiten neben dem Straßenverkehrsrecht, die Sicherheit im Verkehr zu stärken. Diese wollen wir ebenso beleuchten: Schulung und Sensibilisie- rung, Blitzer oder Hinweisschilder können ebenso Unfälle vorbeugen. Und auch die Prä- ventions- und Schulungsangebote helfen, sich auf Gefahrensituationen vorzubereiten. Neben der Schulung der sensiblen Verkehrsteilnehmer*innen werden bei der Verkehrs- wacht inzwischen auch zum Beispiel Autofahrer*innen und E-Scooter Nutzende adres- siert. Das ist auch gut so, doch gerade solche Angebote können meiner Meinung nach noch besser ausgebaut und die Teilnahmezahl gesteigert werden.
Und auch das Handy am Steuer ist trotz vieler Kampagnen öfter statt seltener geworden. Hier können wir aus der nachgewiesenen Wirkung von Blitzern profitieren. Deswegen bitten wir das Innenministerium heute, die Rechtmäßigkeit einer Einführung zu prüfen. Und gerade die sensibelsten Teilnehmer*innen des Verkehrs müssen auf ihren Wegen geschützt sein. Schulwege und Wege zur KiTa müssen sicher gestaltet werden können. Dazu gehören Querungshilfen und wo nötig Temporeduzierungen. Vor Schulen ist das bereits möglich, für sichere Verkehrsinfrastruktur auf Schulwegen braucht es wiederum die Änderung der StVO.
Zuletzt haben wir noch das Thema Fahrradpiktogrammketten. Diese wiederholt aufge- malten Radsymbole sind im Vergleich zu Radschutzstreifen das sicherste Mittel, um Rad- verkehr zu markieren. Das weiß auch das BMDV, zumindest wurde bereits 2017 der Stadt Mainz der Deutsche Fahrradpreis für die Einrichtung von Fahrradpiktogrammketten ver- liehen. Doch bislang sind sie in der StVO nicht vorgesehen. Auch hier setzen wir uns im Bund für eine Aufnahme ein.
Auf dem Weg zur Vision Zero ist noch einiges zu tun. Legen wir los, damit alle an- und niemand umkommt.
Vielen Dank.
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