Niclas Dürbrook: Wir werden Aminata Touré den Versuch der Verschleppung des Aktenvorlagebegehrens nicht durchgehen lassen
Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.dePRESSEMITTEILUNG #705- 24.11.2023Niclas Dürbrook: Wir werden Aminata Touré den Versuch der Verschleppung des Aktenvorlagebegehrens nicht durchgehen lassen Am 15. November hat der Innen- und Rechtsausschuss die Landesregierung einstimmig aufgefordert, dem Parlament alle Akten und allen Schriftverkehr rund um das Ausscheiden der ehemaligen Staatssekretärin Samadzade vorzulegen. Die Geschäftsordnung des Landtags regelt, dass nach einem solchen Beschluss Akten unverzüglich vorzulegen sind. Neun Tage nach Beschluss hat das Sozialministerium heute gegenüber dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses den Eingang des Aktenvorlagebegehrens bestätigt und angekündigt, die Akten erst in der Kalenderwoche 51 vorlegen zu wollen. Dazu erklärt der SPD-Landtagsabgeordnete Niclas Dürbrook:"Aminata Touré hat eine ausgesprochen ungewöhnliche Ansicht, wie der Begriff ‚unverzüglich‘ zu interpretieren ist. Das zeigt sich schon daran, dass ihr Ministerium neun Tage braucht, um überhaupt den Eingang des Aktenvorlagebegehrens zu bestätigen. Gleichzeitig anzukündigen, die Akten erst unmittelbar vor Weihnachten in der Kalenderwoche 51 vorlegen zu wollen ist schlichtweg dreist und eine Missachtung des Parlaments. Das ist ein erkennbar plumper Versuch, den Vorgang in die Weihnachtspause zu verschleppen. Wir werden Aminata Touré diesen Versuch nicht durchgehen lassen. Die SPD-Landtagsfraktion hat darum heute den Abgeordneten Tobias Koch als Vorsitzenden des Parlamentarischen Einigungsausschusses gebeten, den Ausschuss einzuberufen. Dort wird die Landesregierung erklären müssen, warum man sich erst unmittelbar vor der Weihnachtspause in der Lage sieht, bei einem vergleichsweise überschaubaren Vorgang mit wenigen Beteiligten der klaren Aufforderung des Parlaments nachzukommen."Material Mitteilung des Sozialministeriums zum Aktenvorlagebegehren (Drs. 20/2321): https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/umdrucke/02300/umdruck-20-02321.pdfAntrag der SPD-Landtagsfraktion auf Einberufung des Einigungsausschusses: siehe AnhangHintergrund Artikel 29 der Landesverfassung und § 40 der Geschäftsordnung des Landtags regeln, dass die Landesregierung dem Landtag oder seinen Ausschüssen auf Verlangen eines Viertels der jeweils vorgesehenen Mitglieder Akten vorzulegen hat. Diese Vorlage hat unverzüglich und vollständig zu erfolgen. Das ist ein wichtiges Instrument des Parlaments zur Kontrolle der Regierung.Die Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung über das Verfahren bei Aktenvorlagebegehren regelt in Punkt 10, dass die Antragsteller den Parlamentarischen 1 Einigungsausschuss anrufen können, wenn sie der Auffassung sind, dass angeforderte Akten nicht unverzüglich vorgelegt werden.Die Anrufung des Parlamentarischen Einigungsausschuss kommt sehr selten vor. Vorsitzender des Ausschusses ist der Abgeordnete Tobias Koch (CDU). 2 Polizeipolitischer Sprecher Niclas Dürbrook, MdL Ansprechpartner Thorsten Pfau Besuchsadresse Düsternbrooker Weg 70 SPD-Landtagsfraktion S-H, Landeshaus, Postfach 7121, 24171 Kiel 24105 Kiel Telefon 0431 9 88 13 40 13 05 Telefon 0431 988 1349 Telefax 0431 9 88 13 05 Vorsitzenden des Telefax 0431 988 1313 Website www.spd.ltsh.de E-Mail t.pfau@spd.ltsh.de Parlamentarischen E-Mail k.eickhoff-weber@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Einigungsausschusses Herrn Tobias Koch, MdL über die Ausschussgeschäftsführerin Frau Schönfelder im Hause 24.11.2023 Antrag auf Einberufung des Parlamentarischen Einigungsausschusses gemäß Nr. 10 der „Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung vom 18. Dezember 1992, geändert durch Vereinbarung vom 8. März 2018“ über das Verfahren bei Aktenvorlageverfahren gemäß Art. 29 Abs. 2 der Landesverfassung Sehr geehrter Herr Koch, die SPD-Fraktion beantragt gemäß Nr. 10 der „Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung vom 18. Dezember 1992, geändert durch Vereinbarung vom 8. März 2018“ über das Verfahren bei Aktenvorlageverfahren gemäß Art. 29 Abs. 2 der Landesverfassung die unverzügliche Einberufung des Parlamentarischen Einigungsausschusses wegen des Aktenvorlagebegehrens zu folgendem Vorgang: Beendigung des Dienstverhältnisses der für Integration und Gleichstellung zuständige Staatssekretärin Marjam Samadzade einschließlich der Erstellung der Antwort der Landesregierung - Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung - vom 20.10.2023 (Drs. 20/1498) auf die Kleine Anfrage des Abg. Christopher Vogt (FDP) zu den Gründen des Ausscheidens der für Integration und Gleichstellung zuständige Staatssekretärin Marjam Samadzade aus ihrem Amt Anlass für die Anrufung des Parlamentarischen Einigungsausschusses ist der heute gegenüber dem Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses durch die Frau Staatssekretärin Schiller- Tobies mitgeteilte Zeitplan für die Vorlage der Akten (Umdruck 20/2321).gez. Niclas Dürbrook, MdL