Antidiskriminierungsstelle zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen
Nr. 36 / 24. November 2023Antidiskriminierungsstelle zum Internationalen Tag gegen Gewalt an FrauenSeit 1981 findet jedes Jahr am 25. November der Internationale Gedenk- und Aktionstag gegen Gewalt an Frauen statt. Ein nach wie vor wichtiger und notwendiger Tag, denn die aktuellen Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) aus dem Jahr 2022 zeigen auf, dass die Anzahl der Opfer von partnerschaftlicher Gewalt im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. „Die Zahlen sind alarmierend und zeigen auf, dass alle bisherigen Bemühungen partnerschaftliche Gewalt zu beseitigen, noch nicht ausreichen“, erklärt Samiah El Samadoni, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.Dabei sind laut BKA die häufigsten Delikte im Bereich der Partnerschaftsgewalt die vorsätzliche einfache Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Nötigung sowie die gefährliche Körperverletzung. Für 133 Frauen endete Partnerschaftsgewalt im Jahr 2022 tödlich. Diese Femizide passieren in Deutschland fast jeden dritten Tag. „Es ist wichtig, dass wir im Diskurs um Partnerschaftsgewalt Femizide auch als solche benennen und sie nicht als „Beziehungstat“ oder „Beziehungsdrama“ abtun und verharmlosen. Dies ist Teil eines gesellschaftlichen Problems“, mahnt El Samadoni.Ein weiteres Problem ist zudem, dass die Hilfs- und Schutzangebote für betroffene Frauen immer noch nicht ausreichen. So fehlen in Deutschland beispielsweise nach wie vor tausende Frauenhausplätze und das, obwohl sich Deutschland 2018 mit dem Beitritt zur Istanbul Konvention verpflichtet hat, mithilfe von diversen Maßnahmen Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und von gewaltbetroffene Frauen zu unterstützen. „Es geht bei dem Thema letztlich um Grund- und Menschenrechte und diese gelten für alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht. Dies bedeutet im Übrigen auch, dass auch Trans*Frauen beim Thema Partnerschaftsgewalt beachtet werden müssen“, so die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle, „hier muss, z.B. durch Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit noch nachgesteuert werden.