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22.11.23
12:36 Uhr
FDP

Christopher Vogt zu TOP 1A+33+38 u.a. "Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration"

22.11.2023 | Migration
Christopher Vogt zu TOP 1A+33+38 u.a. "Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration" In seiner Rede zu TOP 1A+33+38 (u.a. Gemeinsames Vorgehen gegen die irreguläre Migration) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Christopher Vogt:
„Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bund-Länder-Konsens auf der MPK, gemeinsam Korrekturen an der Flüchtlings- und Migrationspolitik vorzunehmen, war wirklich überfällig. Es ist ein gutes Zeichen, dass man nun parteiübergreifend eine ganze Reihe von Punkten ändern will, um Humanität und Ordnung in Einklang zu bringen. Denn wenn die etablierten demokratischen Parteien diese große Herausforderung nicht meistern, profitieren leider die Falschen. Das sehen wir schon in vielen Bereichen.
Die Populisten und Extremisten müssen wieder klein gemacht werden und das gilt ausdrücklich für das gesamte Bundesgebiet. Wir schauen auch mit Sorge auf die Wahlen in Ostdeutschland im kommenden Jahr, doch generell gilt das für ganz Deutschland. Man muss auch sagen, insgesamt, wenn man sich die Entwicklung anguckt, eigentlich auch für unseren ganzen Kontinent. Denn dort werden Populisten von autoritären Regimen gestärkt und die heizen ja auch das Migrationsproblem massiv an, wie wir auch mit Blick auf Russland und Belarus leider sehen müssen.
Bei der Stärkung der Demokratie spielt die Migrationspolitik natürlich nicht die alleinige, aber aus unserer Sicht schon die wichtigste Rolle. Das beschlossene Maßnahmenpaket geht in die richtige Richtung, reicht aus unserer Sicht aber auch noch nicht aus, um vor allem die irreguläre Migration effektiv zu unterbinden und die Länder und Kommunen massiv zu entlasten, was notwendig wäre. 
Wenn mittlerweile Dorfgemeinschaftshäuser als Unterkünfte genutzt werden müssen und niemand sagen kann, wie lange dies dauern soll und wo in ein oder zwei Jahren die weiteren Menschen, die im Zweifel zu uns kommen werden, untergebracht werden können, zeigt dies, wie schwierig die Lage in Schleswg-Holstein vielerorts mittlerweile ist.
Ich finde, die Union hat eine bemerkenswerte Rolle bei der Ministerpräsidentenkonferenz gespielt: Die Ministerpräsidenten arbeiten konstruktiv mit und loben das Ergebnis, während die Bundestagsfraktion der CDU/CSU es scharf kritisiert – das muss wohl irgendwie mit der innerparteilichen Rolle der Herren Merz und Dobrindt zu tun haben – logisch ist es nicht. Ich finde auch die Rolle der Grünen an der Stelle bemerkenswert, die in Bund und Ländern bei Lösungen in der Migrationspolitik auf der Bremse stehen. Der Kanzler braucht offensichtlich die MPK, um die Grünen auf Bundesebene einzufangen. Der Ministerpräsident braucht offenkundig die MPK, um die Grünen auf Landesebene einzufangen.
Es ist wohl ein einmaliger Vorgang gewesen, dass ein schleswig-holsteinischer Ministerpräsident auf einer solch wichtigen MPK nicht nur verschiedene Maßnahmen mitträgt, sondern ja auch selbst mit vorgeschlagen hat, die seine zuständige Ministerin und auch seine Koalitionsfraktionen zeitgleich im Landtag ablehnen. 
Wir haben einen Antrag gestellt mit mehreren Punkten. Wir haben Anpassungen der Leistungen gefordert, das Nutzen von Bezahlkarten, beschleunigte Verfahren und mehr Abschiebungen. Da hat uns die Grünen-Fraktion hier im Landtag kontra gegeben, während Ihr Ministerpräsident zeitgleich in Frankfurt am Main ist und dort genau das vorschlägt. Jetzt sagen Sie, nur ein paar Wochen später, dass Sie sich dahin dahinter versammeln können. Das ist wirklich erstaunlich.
Frau Heinold hat ja Herrn Günther die Regierungserklärung kurzfristig vorgetragen, aber dass die Grünen sich doch so stark dahinter versammeln. Bisher war mein Eindruck, und ich glaube, das ist nicht ganz falsch, dass es Schwarz-Grün eineinhalb Jahren eigentlich nicht geschafft hat, eine gemeinsame Migrationspolitik zu einigen.
Es gibt nach wie vor keine gemeinsame schwarz-grüne Migrationspolitik – da kann auch Ihr dünner Alternativantrag nicht drüber hinwegtäuschen. Und das ist leider keine gute Nachricht für unser Bundesland, wenn die zuständige Ministerin und der Ministerpräsident bei diesem wichtigen Thema ganz unterschiedliche Ziele verfolgen. 
Wir erwarten nach dieser MPK jetzt ein klares und geschlossenes Bekenntnis der Landesregierung zur GEAS-Reform, also zu einer effektiven Neuaufstellung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. Es braucht jetzt verschiedene Maßnahmen auf europäischer, auf nationaler und auf Landesebene, um vor allem die irreguläre Migration spürbar zu reduzieren, aber ohne europäische Lösungen wird es definitiv nicht gehen.
Es braucht unter anderem eine erhebliche Stärkung von Frontex zur Sicherung der EU- Außengrenzen und leider derzeit auch temporäre Grenzkontrollen in Deutschland (z.B. in Brandenburg etc.), zum Beispiel mit Blick auf Brandenburg, wo eben aus Russland und Belarus Menschen organisiert zu uns geschickt werden, um Deutschland unter Druck zu setzen. 
Es braucht unbedingt weitere Abkommen mit verschiedenen Herkunftsstaaten zur Rücknahme ihrer Bürger – das ist bekanntermaßen sehr schwierig, aber dringend notwendig. Man sollte jetzt auch Verfahren in Drittstaaten prüfen. Und es braucht die Ausweisung von weiteren sicheren Herkunftsstaaten: vor allem die drei Maghreb-Staaten Marokko, Algerien und Tunesien, aber zum Beispiel auch Länder wie Indien.
Die gemeinsam beschlossenen Maßnahmen müssen von der Landesregierung jetzt auch zügig umgesetzt werden. Dazu stellen sich aus unserer Sicht einige Fragen an die Landesregierung. Was die Verteilung auf die Kommunen angeht: Wie soll dies jetzt konkret bei den Menschen ohne Bleibeperspektive aussehen? Wie ist eigentlich Ihre Definition der fehlenden Bleibeperspektive? Da scheint es mir noch einige Fragezeichen zu geben, denn ich kann nicht erkennen, dass Ihre Ankündigung bisher entsprechend umgesetzt wird.
Warum finden derzeit in Schleswig-Holstein trotz vollmundiger Ankündigungen kaum Abschiebungen statt? Und warum finden nur so wenige freiwillige Ausreisen statt? Schleswig- Holstein braucht ein funktionierendes Rückkehrmanagement. Da gibt es viele Stellschrauben, an denen sie drehen können und müssen. Warum gibt es noch immer keine GERAS- Ermittlungsgruppe wie in Hamburg, wenn die bisherigen Strukturen in Schleswig-Holstein kein adäquater Ersatz dafür sind?
Was die Einigung bei den Kosten angeht: Was bedeutet dies konkret für unsere Kommunen? Was behält davon das Land zum Beispiel für die Erstaufnahmeeinrichtungen? Und nicht zuletzt: Wie soll es konkret bei der Schaffung von weiteren Plätzen in Erstaufnahmeeinrichtungen weitergehen? Diese wird das Land mit Sicherheit brauchen und dies muss gut vorbereitet werden, um Ärger vor Ort möglichst zu vermeiden.
Wir wollen die Landesregierung mit unserem Antrag auffordern, sicherzustellen, dass die Kapazitäten und die personellen, organisatorischen und technischen Ressourcen ausreichend vorhanden sind, um Geflüchtete auch in großer Zahl durch eine erkennungsdienstliche Behandlung verfahrenssicher registrieren zu können und ein zügiges Asylverfahren – so wie vereinbart – binnen drei beziehungsweise sechs Monaten durchführen zu können.
Wir wollen die Haft- und Gewahrsamskapazitäten gemäß des zwischen Bund und Ländern gefassten Beschlusses überprüfen und gegebenenfalls ausweiten, um die im Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung enthaltenen Ausweitung des Ausreisegewahrsams auf 28 Tage umsetzen zu können und zukünftig Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote auch konsequent ahnden zu können.
Das Land soll die bestehenden Regelungen zu Arbeitsgelegenheiten in breitem Maße nutzen: Die Tätigkeiten in der Aufnahmeeinrichtung, auch für die dort lebenden Personen, sind vergleichbar mit den Tätigkeiten in Familien-Haushalten und dienen der Aufrechterhaltung und dem Betreiben der Einrichtung. Sie können alternativ auch bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern ausgeübt werden.
Die Mitwirkungspflichten sollten effektiver durchgesetzt werden. Das SGB I befähigt die Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen, die Sozialleistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise zu versagen oder zu entziehen, wenn die Voraussetzungen der Leistungen nicht nachgewiesen sind. Dies schafft Anreize für die Antragsteller, aktiv mitzuwirken.
Wir wollen die Typenmodelle in serieller und modularer Bauweise bei den Rahmenvertragspartnern der Bauwirtschaft abrufen, um Bauvorhaben zu realisieren. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft (GdW) und das Bundesbauministerium haben im Oktober 2023 den Startschuss für die Rahmenvereinbarung ,serielles und modulares Bauen 2.0‘ gegeben. Diese umfasst ausdrücklich auch den Wohnraum für die Folgeunterbringung von Geflüchteten. Das serielle und modulare Bauen ermöglicht schnelleres Bauen und schafft mehr Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. Das Land soll sich aktiv in der geplanten Arbeitsgruppe der Länder zur Einführung einer Bezahlkarte einbringen, damit – wie von Bund und Ländern vereinbart – bis zum 31. Januar 2024 ein Lösungsvorschlag vorliegt. Auch dies ist ein wichtiger Baustein für eine funktionierende Migrationspolitik.
Meine Damen und Herren! Nur kurz zur Planungsbeschleunigung (wir haben dazu ja auch noch einen eigenen Antrag, der am Freitag aufgerufen wird): Diese Einigung begrüßen und unterstützen wir ebenfalls! Auch hier können wir uns noch deutlich mehr vorstellen! Auch hier stehen ja bisher vor allem die Grünen auf der Bremse! Auch hier muss die Landesregierung in die Umsetzung kommen und auch bereits bestehende Möglichkeiten nutzen. Auch hier müssen die gefassten Beschlüsse jetzt zügig und umfassend umgesetzt werden.“
Sperrfrist Redebeginn!
Es gilt das gesprochene Wort.
 



Christopher Vogt Vorsitzender


Kontakt: Till H. Lorenz, v.i.S.d.P. stv. Pressesprecher
Tel.: 0431 988 1486 fdp-pressesprecher@fdp.ltsh.de



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