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25.10.23
08:50 Uhr
Landtag

Die Bürgerbeauftragte informiert über die neuen Regelsätze 2024

Nr. 34 / 25. Oktober 2023

Die Bürgerbeauftragte informiert über die neuen Regelsätze 2024

Ab 01. Januar 2024 werden die Regelsätze für Leistungsbeziehende angehoben. Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2023 der dahingehenden Verordnung zugestimmt. „Die neuen Regelsätze orientieren sich mehr an den aktuellen Preissteigerungen, unter denen viele Leistungsbeziehende leiden. Dennoch reicht auch die jetzt beschlossene Steigerung noch immer nicht aus, um ein menschenwürdiges Existenzminimum abzubilden“, mahnt die Bürgerbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni.
Letzten Freitag wurden die neuen Regelleistungen beschlossen, die zum 01. Januar 2024 in Kraft treten sollen. Alleinstehende Leistungsbeziehende erhalten dann beispielsweise monatlich 61 € mehr und volljährige Partner*innen 55 €. Damit steigen die Regelsätze um jeweils gute 12 Prozent.
Auch die Schulbedarfe werden entsprechend um diesen Prozentsatz erhöht und betragen dann 130 € für das erste Schulhalbjahr und 65 € für das zweite Schulhalbjahr.
„In Anbetracht der aktuellen Preissteigerungen ist diese Erhöhung nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Die allgemeinen Lebenshaltungskosten sind in den letzten zwei Jahren derart stark gestiegen, dass eine Anhebung der Regelleistung um durchschnittlich 50 € nicht ausreichen wird“, so die Bürgerbeauftragte. „Ob die beschlossenen Regelsätze (noch) verfassungskonform sind, werden die Gerichte daher zu entscheiden haben“.
Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und ihr Team beraten zu diesem Thema gerne telefonisch von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 15.00 Uhr (mittwochs bis 18.30 Uhr) unter der 0431-988 1240.