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18.10.23
13:35 Uhr
SPD

Martin Habersaat: Denkmalschutz und Energiewende

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 13051 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de
PRESSEMITTEILUNG #678-18.10.2023
Martin Habersaat: Denkmalschutz und Energiewende Martin Habersaat, denkmalschutzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, hat aus Anlass von Diskussionen um den Ausbau erneuerbarer Energien in der Lauenburger Altstadt eine Kleine Anfrage zu Auswirkungen des Denkmalschutzes auf Energiewendeprojekte in Schleswig-Holstein gestellt. Zu deren Auswertung sagt er:
„Wer ein denkmalgeschütztes Haus besitzt und dieses fit für die Energiewende machen möchte, ist auf das Einverständnis der unteren Denkmalschutzbehörde angewiesen. Die ist auf Kreisebene angesiedelt und entscheidet zum Beispiel, ob und wie eine Photovoltaikanlage oder eine Wärmepumpe nachgerüstet werden dürfen. Die Grundlagen dafür legt das Denkmalschutzgesetz. Das ist keine Überraschung, denn Klimaschutz und Energiewende waren Themen, die bei der Novelle des Denkmalschutzgesetzes durchaus mitgedacht waren. Wichtig ist, dass jeweils am konkreten Einzelfall entschieden werden soll und auch entschieden wird. Leider kann die Landesregierung die Frage nicht beantworten, in wie vielen Fällen in der jüngeren Vergangenheit Belange des Denkmalschutzes solchen der Energiewende entgegenstanden und wie jeweils entschieden wurde. Nur mit solchen Zahlen ließe sich aber entscheiden, ob und wie das Denkmalschutzgesetz fortgeschrieben werden muss.
Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2022 wurde geregelt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen erneuerbarer Energien sowie dazugehöriger Nebenanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen, schließlich soll Deutschland von Energieimporten möglichst unabhängig werden. Wenn Denkmalschutzbehörden also abwägen, werden sie das nach der EEG-Novelle vermutlich anders tun als vorher. Mein Eindruck ist, dass zum Beispiel Kriterien wie Umgebungsschutz und Sichtachsen künftig flexibler betrachtet werden könnten, wenn es nicht gerade um UNESCO-Welterbestätten geht. Der Denkmalschutz ist jedenfalls kein pauschales Ausschlusskriterium für Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Im Einzelfall geht es dann oft um den möglichst mildesten Eingriff ins Denkmal, eine spätere Rückbaubarkeit der Erneuerbare-Energien-Anlage und ähnliches. Dabei brauchen die Eigentümer*innen Hilfe, auch weil die denkmalfreundlichste Lösung oft die teurere ist. Zwar gibt es in Schleswig-Holstein zum Beispiel bereits ein Modellprojekt, in dem die Verwendung von Photovoltaik-Dachziegeln erprobt wird, das ehemalige Soldatenheim Hohenlockstedt, jedoch kein entsprechendes Förderprogramm des Landes. Das ist bedauerlich, weil diese Ziegel und ähnliche Lösungen beides gewährleisten könnten: Energiewende und Denkmalschutz. So könnte die Lauenburger Altstadt, die vom Klimawandel bedroht ist, auch besser etwas zu dessen Eindämmung beitragen.“

Material Kleine Anfrage 20/1456: https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01400/drucksache-20-01456.pdf
Handreichung des Landesamts für Denkmalschutz: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien- behoerden/LD/Downloads/GesetzVerordnungen/LfD_Leitlinien_Solaranlagen_2022.pdf?__blob=public ationFile&v=2 1