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13.10.23
14:09 Uhr
SPD

Martin Habersaat zu TOP 31: 75 Prozent wovon?

Heimo Zwischenberger Pressesprecher der SPD-Landtagsfraktion
Adresse Düsternbrooker Weg 70, 24105 Kiel Telefon 0431 988 1305 Telefax 0431 988 1308 E-Mail h.zwischenberger@spd.ltsh.de Webseite www.spd-fraktion-sh.de Es gilt das gesprochene Wort!

Hinweis: Diese Rede kann hier als Video abgerufen werden: http://www.landtag.ltsh.de/aktuelles/mediathek

LANDTAGSREDE – 13. Oktober 2023
Martin Habersaat: 75 Prozent wovon? TOP 31: Bericht zum Sachstand Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter (Drs. 20/1478)
„Der Ganztag an den Grundschulen ist eine Chance. Wir können für Bildung und Chancengleichheit eine Menge erreichen, wenn wir dieses Ganztagsangebot als Bildungsangebot und nicht nur als Betreuungsangebot betrachten. Aber der Weg dahin ist noch lang.
Die Stadt Glinde hat beschlossen, den Ganztag an ihren Schulen auf Hort-Niveau anzubieten. Allerdings nicht als Hort, weil der Kreis untersagt hat, die Schulräume vom Vormittag am Nachmittag den Hortflächen zuzurechnen. Das ist noch nicht der Geist, den wir brauchen. Eine Ersatzschule in Rendsburg-Eckernförde wollte die Lehrkräfte, die am Vormittag die Kinder unterrichten, am Nachmittag im Ganztag einsetzen. Aber es wurde ihr verboten, weil die Teilnahme am Ganztag ja freiwillig sei und man keinen Vorteil haben dürfe, wenn man am Nachmittag die eigene Lehrkraft außerhalb des Unterrichts treffe. Auch das ist nicht der Geist, den wir brauchen.
Und aus diesen beiden Beispielen leiten sich viele offene Fragen ab: In welchen Räumen soll der Ganztag stattfinden? Schaffen wir es, ihn landesweit aus Kellern und Containern zu holen? Und mit welchem Personal soll der Ganztag stattfinden? Das Land will 75 Prozent der Kosten übernehmen. Aber 75 Prozent wovon? Wenn nun ausschließlich Fachkräfte künftig in Glinde den Ganztag stemmen werden, wird das nicht billig. Großartig, dass das Land hier ebenso mit 75 Prozent der Kosten eintritt wie an den Standorten, an denen der Verein, der bisher den offenen Ganztag trägt, davon überzeugt werden kann, künftig zu gleichen Bedingungen Verlässlichkeit zu garantieren. Oder ist das anders gemeint? Müssen die Kommunen Elternbeiträge erheben und erhalten dann 75 Prozent der übrigbleibenden Kosten? Oder ist es der Entscheidung der Kommunen überlassen? Wird das Land Lehrkräfte in den Ganztag schicken, um die Verzahnung von Vor- und



1 Nachmittag zu gewährleisten? Wird der Ganztag in der Schulkonferenz vertreten sein? Und, ganz grundsätzlich, gegen wen besteht eigentlich der Rechtsanspruch?
Viele Fragen sind noch offen und zu wissen, dass diese einer interministeriellen Arbeitsgruppe überantwortet wurden, beruhigt mich nicht. Im Gegenteil. Der Abschlussbericht zur Evaluation der Schulassistenz zum Beispiel enthielt viele Hinweise für die Weiterentwicklung von Schulassistenz und Schulbegleitung, die rechtskreisübergreifend umzusetzen wären. Und die seit Jahren ohne Ergebnis in der Arbeitsgruppe gewälzt werden.
Das Recht auf Ganztag ist eine Chance. Aber nur, wenn es vom Recht auf Betreuung für die Eltern zum Recht auf Bildung für die Kinder wird.“



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